Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB a
Für die Deutsche Telekom als international ausgerichteten Konzern mit einer Vielzahl von Beteiligungen ist eine gute und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung (Corporate Governance) von besonderer Bedeutung. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG sind der Überzeugung, dass eine solche Corporate Governance, welche zugleich unternehmens- und branchenspezifische Gesichtspunkte berücksichtigt, eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Deutschen Telekom AG ist. Die Umsetzung und Beachtung dieser Grundsätze wird als zentrale Führungsaufgabe verstanden.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich deshalb auch im Geschäftsjahr 2025 intensiv mit der Corporate Governance der Deutschen Telekom AG und des Konzerns sowie mit den Inhalten des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Die Deutsche Telekom AG hat in diesem Berichtszeitraum sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Ausnahme der Empfehlung B.4 entsprochen, zu der am 27. Januar 2025 höchst vorsorglich eine Abweichung erklärt worden war. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG haben am 30. Dezember 2025 eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgeben. Für das Geschäftsjahr 2026 wurde keine Abweichung erklärt.
Darüber hinaus erfüllt die Deutsche Telekom AG auch freiwillig die Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, nimmt aber in Bezug auf Anregung A.8 die folgende Einschränkung vor: Gemäß Anregung A.8 sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Angebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. Die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung stellt aber insbesondere in einem Übernahmefall eine beträchtliche organisatorische Herausforderung für börsennotierte Unternehmen dar – selbst wenn die Hauptversammlung virtuell abgehalten wird und auch unter Berücksichtigung der im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz vorgesehenen verkürzten Einberufungsfristen. Der Vorstand wird daher im Einzelfall entscheiden, im Falle eines Übernahmeangebots eine freiwillige außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen oder den Aktionären durch Einrichtung eines Internetforums eine adäquate Alternative zum Austausch über das Übernahmeangebot zur Verfügung zu stellen.
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz vom 30. Dezember 2025
- Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 30. Dezember 2024 den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit Ausnahme der höchst vorsorglich erklärten Abweichung von der Empfehlung B.4 (vorzeitige Wiederbestellung bei besonderen Umständen) in 2025 entsprochen wurde.
Begründung zu der für die Vergangenheit höchst vorsorglich erklärten Abweichung von Empfehlung B.4:
Nach der Empfehlung B.4 soll die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. Herr Timotheus Höttges wurde am 27. Januar 2025 vom Aufsichtsrat der Deutsche Telekom AG für die Zeit vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 erneut zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. Gleichzeitig wurde die laufende, bis zum 31. Dezember 2026 dauernde Bestellung mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 aufgehoben.
Die Deutsche Telekom AG geht davon aus, dass besondere Umstände für die frühere Wiederbestellung vorlagen. Insbesondere erforderten strategische Gründe die notwendige Absicherung von Personalkontinuität für das Amt des Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens über den 31. Dezember 2026 hinaus.
Sie erklärte dennoch höchst vorsorglich, mit der vorzeitigen Wiederbestellung von Herrn Timotheus Höttges zum Vorstandsmitglied einmalig von der Empfehlung B.4 abzuweichen: Diese Erklärung erfolgte, um jegliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Die Deutsche Telekom AG beabsichtigt, bei zukünftigen (Wieder-)Bestellungen von Vorstandsmitgliedern auch der Empfehlung B.4 wieder zu entsprechen. - Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass ab dem heutigen Tage den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ vollumfänglich entsprochen wird.
Diese Entsprechenserklärung finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG. Dort sind auch die Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre zugänglich.
Vergütungsbericht/Vergütungssystem
Auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG sind das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 9. April 2025 gebilligt wurde sowie der von der Hauptversammlung am 10. April 2024 gefasste Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats öffentlich zugänglich. Unter derselben Internetadresse werden der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG öffentlich zugänglich gemacht.
Weitere Unternehmensführungspraktiken
Compliance und konzerninterne Regelwerke
Compliance bedeutet die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen und konzerninternen Regelwerken. Die Deutsche Telekom bekennt sich konzernweit zu ethischen Grundsätzen sowie zu Recht und Gesetz. Die Deutsche Telekom hat dies in ihren Leitlinien und dem Code of Conduct verankert.
Die Deutsche Telekom hat ein Compliance-Management-System mit der Zielsetzung implementiert, Risiken aus systematischen Verstößen gegen rechtliche oder ethische Standards zu minimieren, die zu einer ordnungsrechtlichen oder strafrechtlichen Haftung des Unternehmens, seiner Organmitglieder oder Beschäftigten oder zu einem erheblichen Reputationsschaden führen könnten. Der Vorstand nimmt seine Gesamtverantwortung für Compliance als wesentliche Führungsaufgabe wahr. Der Chief Compliance Officer ist zuständig für die Ausgestaltung und das Management des Compliance-Management-Systems mit dem Schwerpunkt Antikorruption. Auf der Ebene der operativen Segmente und Landesgesellschaften setzen Compliance Officer das Compliance-Management-System und unsere Compliance-Ziele vor Ort um.
Eine Grundlage des Compliance-Management-Systems der Deutschen Telekom sind die Compliance Risk Assessments (CRA), mit denen Compliance-Risiken identifiziert und bewertet sowie angemessene Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden können. Dazu hat die Deutsche Telekom einen regelmäßig zu durchlaufenden Prozess aufgesetzt. Die Auswahl der Gesellschaften, die am CRA teilnehmen, erfolgt risikobasiert.
Der Bereich Group Compliance unterstützt auf zentraler Seite bei der lokalen Durchführung und stellt eine einheitliche Methodik zur Verfügung.
Im Berichtsjahr wurde das CRA mit Schwerpunkt auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in 51 Tochtergesellschaften im In- und Ausland durchgeführt. Das breiter angelegte Standard-CRA erfolgte zuletzt im Jahr 2024 in der Deutschen Telekom AG sowie 101 weiteren Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Die nächste Risikoerhebung ist für 2026 geplant.
T‑Mobile US führt als US‑börsennotierte Gesellschaft Risikoerhebungen nach eigener Methodik durch, über die sie regelmäßig den zuständigen Gremien berichtet, in denen auch Repräsentanten der Deutschen Telekom AG vertreten sind.
Die Deutsche Telekom lässt ihr Compliance-Management-System mit dem Schwerpunkt Antikorruption regelmäßig von unabhängigen Prüfern nach dem Prüfungsstand 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW PS 980) prüfen. Nachdem im Jahr 2024 eine IDW PS 980 Prüfung der Deutschen Telekom AG sowie acht weiteren Tochtergesellschaften in Deutschland durchgeführt wurde, sind im Berichtsjahr zwölf internationale Tochtergesellschaften nach diesem Standard geprüft worden. Im Fokus der Prüfungen standen neben den Compliance-Prozessen insbesondere Prozesse, die einem erhöhten Korruptionsrisiko ausgesetzt sind: Zum Beispiel in den Bereichen Einkauf, Vertrieb, Events, Spenden, Sponsoring, Mergers & Acquisitions und Personal. Wie auch in den vorigen Prüfungen wurde die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems mit Schwerpunkt Antikorruption aller geprüften Gesellschaften erneut bestätigt.
Weitere Angaben zum Compliance-Management-System und dem Code of Conduct sind auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG veröffentlicht.
Unternehmensleitlinien (Guiding Principles)
Kultur ist die DNA eines Unternehmens und beeinflusst damit nicht nur die Arbeitsweise, sondern auch den Erfolg eines Unternehmens. Deshalb hat die Deutsche Telekom AG ihre Unternehmenswerte in Leitlinien festgeschrieben.
Weitere Angaben zu den Leitlinien finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG.
Verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Responsibility)
Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen und -aktivitäten ist eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Responsibility) entlang unserer Wertschöpfungskette. Als Bestandteil der Konzernstrategie ist Nachhaltigkeit systematisch und organisatorisch verankert. Das Nachhaltigkeitsmanagement dient dazu, die Wirkung des Unternehmens und seiner Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft ebenso wie die Wirkung von Umwelt und Gesellschaft auf das Unternehmen zu analysieren, zu bewerten und mit dem Ziel einer sich verbessernden Wechselwirkung konstruktiv zu gestalten.
Weitere Angaben zur verantwortungsvollen Unternehmensführung finden Sie in der „Zusammengefassten Nachhaltigkeitserklärung“ des Geschäftsberichts 2025; ergänzend dazu veröffentlichen wir im Mai 2026 den CR-Bericht für das Geschäftsjahr 2025.
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und stehen in regelmäßigem Kontakt. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Bei der Deutschen Telekom AG finden jährlich mindestens vier Aufsichtsratssitzungen statt. Im Geschäftsjahr 2025 fanden sechs Aufsichtsratssitzungen sowie eine Klausurtagung zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens statt. In der Unternehmensstrategie werden neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen finden regelmäßig getrennte Vorbereitungstreffen der Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter statt. Der Aufsichtsrat tagt bei Bedarf regelmäßig auch ohne den Vorstand. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung wird im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung informiert.
Weitere Angaben zu Interessenskonflikten finden Sie im Kapitel „Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2026“ des Geschäftsberichts 2025 und auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG.
Im Geschäftsjahr 2025 fanden zusätzlich insgesamt 29 Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats statt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend, insbesondere über die Unternehmensstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Nachhaltigkeit, die Regulierung, die Risikosituation, das Risiko- und Chancen-Management-System, die Compliance, die Innovationsschwerpunkte und über etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung sowie wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und wesentlicher Konzerngesellschaften. Berichte des Vorstands werden regelmäßig schriftlich und mündlich erstattet. Zwischen den Sitzungen informiert der Vorstand den Aufsichtsrat zudem monatlich über die aktuelle Geschäftsentwicklung des Konzerns und seiner Segmente. Er berichtet dem Aufsichtsrat über Einzelfragen schriftlich oder in Gesprächen. Der Aufsichtsrat hat die Berichtspflichten des Vorstands über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehend konkretisiert. Die Arbeit der Organe Vorstand und Aufsichtsrat sowie des Prüfungs- und Finanzausschusses des Aufsichtsrats ist jeweils in einer Geschäftsordnung geregelt. Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt insbesondere auch die Geschäftsverteilung des Vorstands sowie die erforderlichen Beschlussmehrheiten. Die Mitglieder des Vorstands, insbesondere der Vorstandsvorsitzende, stehen zudem in regelmäßigem persönlichen Informationsaustausch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden.
Weitere Angaben zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie im Kapitel „Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2026“ des Geschäftsberichts 2025 und auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG. Dort finden Sie auch die aktuellen Geschäftsordnungen der Gremien.
Arbeitsweise und Geschäftsverteilung des Vorstands
Der Vorstand tritt in der Regel wöchentlich zu seinen Sitzungen zusammen. Seine Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit und in der Regel in Sitzungen gefasst. Die Geschäftsverteilung des Vorstands sieht acht Vorstandsbereiche vor: den Vorstandsvorsitzenden, den Vorstand „Finanzen“, den Vorstand „Personal und Recht“, den Vorstand „Produkt und Technologie“ (ehemals „Technologie und Innovation“), den Vorstand „Deutschland“, den Vorstand „Europa“, den Vorstand „T‑Systems“ sowie den Vorstand „USA und Unternehmensentwicklung“. Die Vorstandsmitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder ist jedes Vorstandsmitglied im Rahmen des ihm durch den in der Geschäftsordnung für den Vorstand verankerten Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereichs allein geschäftsführungsbefugt. Bestimmte Angelegenheiten, insbesondere solche, die das Gesetz, die Satzung oder die Geschäftsordnung für den Vorstand dem Gesamtvorstand zuweist, entscheidet der Vorstand in seiner Gesamtheit.
Der Vorstandsvorsitzende leitet die Vorstandsarbeit und regelt die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands, insbesondere bei Überschneidung der Zuständigkeitsbereiche. Er repräsentiert das Unternehmen und die Unternehmenspolitik gegenüber der Öffentlichkeit, soweit nicht durch den Geschäftsverteilungsplan oder aufgrund eines besonderen Vorstandsbeschlusses besondere Angelegenheiten auf ein anderes Mitglied des Vorstands übertragen wurden. Auch obliegt ihm die Federführung für die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat.
Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Vorstands
Der Vorstand hat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben zwei ständige Ausschüsse eingerichtet, die auch mit Personen besetzt sind, die nicht Mitglieder des Vorstands sind. Diese Ausschüsse haben keine Kompetenz zu Entscheidungen in Angelegenheiten, die gesetzlich dem Gesamtvorstand vorbehalten sind.
Der Ausschuss für Vermögenswerte (Asset Committee) berät den Gesamtvorstand in Fragen einer betriebswirtschaftlich und strategisch optimalen Ressourcenallokation, zu Investitionsprojekten und Maßnahmen mit wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung.
Der Ausschuss für Unternehmensfusionen und -übernahmen (M&A Committee) entscheidet über die Durchführung bestimmter M&A-Transaktionen, die nicht von strategisch wesentlicher Bedeutung sind und innerhalb definierter Wertgrenzen liegen.
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Gremium |
Mitglieder |
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Gremium |
Mitglieder |
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Asset Committee |
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M&A Committee |
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Vorstand Finanzen (Vorsitz) |
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Vorstandsvorsitzender (Vorsitz) |
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Vorstand Produkt und Technologie |
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Vorstand Finanzen |
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Leiter Corporate Operating Office |
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Vorstand Personal und Recht |
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Chief Information Officer |
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Leiter Mergers & Acquisitions |
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Leiter Konzerncontrolling |
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Leiter Konzernstrategie und Transformation |
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Leiter Konzernstrategie und Transformation |
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Leiter Konzerneinkauf |
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Leiter Finanzen der Segmente D, EU und GHS-PT |
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Chief Technology Officer D |
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Leiter Privatkunden D |
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Chief Network Officer |
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Leiter B2C Growth Europe |
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Die aktuelle Zusammensetzung der Vorstandsausschüsse finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG.
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und berät und überwacht den Vorstand regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Die Einbindung wird über die Festlegung von Zustimmungsvorbehalten des Aufsichtsrats sowie über die Abstimmung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sichergestellt. Die Arbeit des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt. Zur Konkretisierung der Vorlagepflichten des Vorstands hat der Aufsichtsrat einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte und Handlungen aufgestellt, der Bestandteil der Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands ist.
Die aktuellen Geschäftsordnungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG.
Aufsichtsrat und Prüfungs- und Finanzausschuss führen jeweils alle zwei Jahre eine Selbstbeurteilung durch. Hierdurch wird regelmäßig beurteilt, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen, und es werden neue Impulse für die Aufsichtsratsarbeit gewonnen. Die Prüfung erfolgt intern im Wege einer Selbstbeurteilung auf Grundlage umfangreicher Fragebögen sowie anschließender intensiver Befassung und Beratung der jeweiligen Ergebnisse im Plenum und im Ausschuss. Die Fragebögen erfassen Faktoren, die die Leistung des Aufsichtsrats maßgeblich beeinflussen: Wie z. B. Kernthemen der Agenda, Kultur, Informationsversorgung, Ausschussstruktur, Führung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Güte der Beratungen und strategische Diskussion sowie Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand. Die Fragebogenauswertung liefert eine detaillierte Selbsteinschätzung, aus der Handlungsfelder abgeleitet werden. Der Aufsichtsrat führte die letzte Selbstbeurteilung im Geschäftsjahr 2025 durch. Sie umfasste neben der Arbeit des Plenums auch die Arbeit aller eingerichteten Ausschüsse. Die Selbstbeurteilung wurde dabei um eine Befragung des Vorstands zur Einschätzung der Arbeit des Aufsichtsrats ergänzt, die in die Auswertung eingeflossen ist. Eine weitere gesonderte Befragung im Prüfungs- und Finanzausschuss fand zuletzt im Geschäftsjahr 2024 statt. Die Durchführung der Befragung erfolgte ohne externe Unterstützung.
Es besteht ein Prozess zum Onboarding neuer Aufsichtsratsmitglieder. Die Gesellschaft bietet neuen Aufsichtsratsmitgliedern ein maßgeschneidertes Programm an, um sie in die Branche und die Situation des Unternehmens einzuführen. Es werden Gespräche mit allen Vorstandsmitgliedern geführt und eine Einführung in die Unternehmensstrategie, zu aktuellen Trends und Herausforderungen gegeben sowie Termine zu speziellen Technikthemen angeboten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich wahr. Die Deutsche Telekom bietet dazu Informationsveranstaltungen und Workshops – im Jahr 2025 insbesondere zu den Themen Digitalisierung im Risikomanagement und KI in der Revision – an. Diese erfolgen mit internen Referenten. Ferner werden Unternehmensbesichtigungen sowie Vorstellungen von Produktinnovationen organisiert und angeboten, um das Verständnis der Aufsichtsratsmitglieder für das Unternehmen zu schärfen. Der Aufsichtsrat informiert und bildet sich auch in seinen Sitzungen und außerhalb der Sitzungen zusätzlich über aktuelle Themen kontinuierlich fort.
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet dessen Sitzungen. Er steht über die organisatorischen Aufgaben im Aufsichtsrat hinaus mit dem Vorstand, insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden, in regelmäßigem Kontakt, um sich über Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Nachhaltigkeit, der Regulierung, der Risikosituation und des Risiko- und Chancen-Management-Systems sowie der Compliance des Unternehmens auszutauschen und sich über den Gang der Geschäfte sowie wichtige Ereignisse zu informieren. In diesem Rahmen wird der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstandsvorsitzenden insbesondere über alle Ereignisse informiert, die für die Lage, die Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind.
Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2025 hatte der Aufsichtsrat zur optimalen Wahrnehmung seiner Aufgaben sechs Ausschüsse mit folgenden Zuständigkeiten: Der Präsidialausschuss bereitet Vorstandspersonalia (inklusive Vorstandsvergütungsthemen) und die Sitzungen des Aufsichtsrats vor. Der Prüfungs- und Finanzausschuss nimmt die nach dem Gesetz vorgeschriebenen und vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Aufgaben wahr. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risiko- und Chancen-Management-Systems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, der Compliance, einschließlich des Compliance-Management-Systems, und des Datenschutzes sowie der Datensicherheit. Zudem befasst sich der Prüfungs- und Finanzausschuss mit Rechtsstreitigkeiten sowie der Cybersicherheit und den daraus resultierenden Risiken für den Konzern und bereitet die Prüfung der zusammengefassten Nachhaltigkeitserklärung vor. Ferner bereitet er für den Aufsichtsrat die Beschlussfassung zu finanziellen Eckpunkten des Budgets und zum Jahresfinanzierungsplan vor und befasst sich mit der Mittelfristplanung. Außerdem behandelt er komplexe finanzwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Unternehmensvorgänge, die ihm vom Aufsichtsratsvorsitzenden oder vom Aufsichtsrat zur Prüfung und Beratung zugewiesen werden. Der Personalausschuss befasst sich u. a mit Grundsätzen des Personalwesens sowie der Personalentwicklung und der quantitativen wie qualitativen Personalplanung – mit Ausnahme der Vorstandspersonalia. Der Strategie-, ESG- und Innovationsausschuss befasst sich regelmäßig mit der Konzernstrategie, der Strategie der Geschäftssegmente (Deutschland, USA, Europa, Systemgeschäft), ESG-Themen und der Vorbereitung und Entscheidung von M&A-Transaktionen. Außerdem begleitet er Innovationen und technische Entwicklungen auf Infrastruktur- sowie Produktebene und unterstützt den Vorstand beratend bei der Erschließung neuer Wachstumsfelder. Der Aufsichtsrat hat ferner einen Nominierungsausschuss gebildet, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist. Der Nominierungsausschuss hat insbesondere die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zum Aufsichtsrat vorzuschlagen. Der Nominierungsausschuss berücksichtigt dabei die Anforderungen des Gesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie die konkreten Ziele, die der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung einschließlich des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium und der Qualifikationsmatrix festgelegt hat. Des Weiteren definiert er die Anforderungen für das konkret zu besetzende Mandat. Er erstellt ein Anforderungsprofil, identifiziert potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten, bewertet diese und unterbreitet dem Aufsichtsrat Wahlvorschläge für die Hauptversammlung. Darüber hinaus gibt es einen Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 des MitbestG. Bei Bedarf richtet der Aufsichtsrat temporäre Ausschüsse ein, im Geschäftsjahr 2025 gab es solche Ausschüsse nicht.
Die aktuelle Zusammensetzung und neue Struktur der Ausschüsse des Aufsichtsrats finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
Die Vorsitzende des Prüfungs- und Finanzausschusses, Frau Dagmar P. Kollmann, verfügt aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Investmentbanking als Mitglied bzw. Vorsitzende des Vorstands der Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main, sowie ihrer vielzähligen und langjährigen Mitgliedschaften in verschiedenen Prüfungsausschüssen sowie Risikoausschüssen von Aufsichtsräten sowohl börsennotierter als auch nicht börsennotierter international tätiger Unternehmen, teilweise auch als Ausschussvorsitzende, über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Ihr Sachverstand auf diesen Gebieten besteht bezüglich der Rechnungslegung insbesondere in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risiko-Management-Systeme sowie bezüglich der Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Frau Kollmann bildet sich regelmäßig zu den vorgenannten Themen bei internen und externen Anbietern fort. Einen besonderen Schwerpunkt ihrer Weiterbildung legte sie dabei zuletzt auf die nationale und internationale Gesetzgebung zu Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Frau Dagmar P. Kollmann ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG.
Als weiteres Mitglied des Prüfungs- und Finanzausschusses seit dem 9. April 2025 verfügt Frau Rachel Empey aufgrund ihrer Ausbildung zum Qualified Chartered Accountant (England and Wales) und ihrer Tätigkeiten als Audit Executive bei Ernst & Young Ltd., Bristol, vielfältigen verantwortlichen Tätigkeiten im Finanzressort der Telefonica Gruppe, Slough, sowie als Mitglied des Vorstands, bei der Telefónica Deutschland Holding AG, München, sowie der Fresenius Management SE, Bad Homburg vor der Höhe, jeweils verantwortlich für Finanzen, sowie ihrer Mitgliedschaften im Prüfungsausschuss der Inchcape plc, London, sowie der ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen, über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Ihr Sachverstand auf diesen Gebieten besteht bezüglich der Rechnungslegung insbesondere in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risiko-Management-Systeme sowie bezüglich der Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Frau Empey bildet sich regelmäßig zu den vorgenannten Themen bei internen und externen Anbietern fort. Einen besonderen Schwerpunkt ihrer Weiterbildung legte sie dabei zuletzt auf die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Als weiteres Mitglied des Prüfungs- und Finanzausschusses bis zum 9. April 2025 verfügte auch Frau Dr. Helga Jung aufgrund ihrer vielfältigen verantwortlichen Tätigkeiten im Finanzressort der Allianz Group und ihrer langjährigen Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Allianz SE, München, sowie ihrer langjährigen Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss der Allianz Deutschland AG, München, über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Ihr Sachverstand auf diesen Gebieten besteht bezüglich der Rechnungslegung insbesondere in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risiko-Management-Systeme sowie bezüglich der Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung.
Als weiteres Mitglied des Prüfungs- und Finanzausschusses verfügt Frau Petra Steffi Kreusel aufgrund ihrer verantwortlichen Tätigkeiten im Group Controlling und der Konzernrechnungslegung bei der Grundig AG, Fürth, der Philips GmbH, Hamburg, und im Konzern Deutsche Telekom sowie ihrer langjährigen Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG, Bonn, über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Ihr Sachverstand auf diesen Gebieten besteht bezüglich der Rechnungslegung insbesondere in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risiko-Management-Systeme sowie bezüglich der Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Frau Kreusel bildet sich regelmäßig zu den vorgenannten Themen bei internen und externen Anbietern fort. Einen besonderen Schwerpunkt ihrer Weiterbildung legte sie dabei zuletzt auf die nationale und internationale Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
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Gremium |
Aufsichtsratsmitglieder |
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Gremium |
Aufsichtsratsmitglieder |
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Präsidialausschuss |
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Personalausschuss |
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Dr. Frank Appel (Vorsitzender) |
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Frank Sauerland (Vorsitzender) |
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Harald Krüger |
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Dr. Frank Appel |
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Kerstin Marx |
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Odysseus D. Chatzidis |
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Stefan Ramge seit 14.01.2025 |
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Harald Krüger |
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Frank Sauerland |
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Kerstin Marx |
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Christoph Schmitz-Dethlefsen |
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Dr. Reinhard Ploss |
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Nicole Seelemann-Wandtke |
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Margret Suckale |
Prüfungs- und Finanzausschuss |
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Nominierungsausschuss |
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Dagmar P. Kollmann (Vorsitzende) |
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Dr. Frank Appel (Vorsitzender) |
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Rachel Empey seit 09.04.2025 |
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Dagmar P. Kollmann |
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Dr. Helga Jung bis 09.04.2025 |
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Stefan Ramge seit 14.01.2025 |
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Petra Steffi Kreusel |
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Kerstin Marx |
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Susanne Schöttke |
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Karl-Heinz Streibich |
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Karin Topel |
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Stefan B. Wintels |
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Strategie-, ESG- und Innovationsausschuss |
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Vermittlungsausschuss |
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Dr. Frank Appel (Vorsitzender) |
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Dr. Frank Appel (Vorsitzender) |
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Odysseus D. Chatzidis |
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Kerstin Marx |
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Eric Daum |
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Stefan Ramge seit 14.01.2025 |
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Constantin Greve |
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Christoph Schmitz-Dethlefsen |
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Lars Hinrichs bis 09.04.2025 |
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Dr. Reinhard Ploss seit 09.04.2025 |
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Stefan Ramge seit 14.01.2025 |
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Frank Sauerland |
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Margret Suckale |
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Transparente Aktionärskommunikation
Um unseren Aktionären ein hohes Maß an Transparenz und Informationsgleichheit zu gewähren, ist es unser Anspruch, institutionelle Investoren, Privataktionäre, Finanzanalysten sowie die interessierte Öffentlichkeit durch regelmäßige, umfassende, transparente und aktuelle Informationen gleichzeitig und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens zu informieren. Hierzu stellen wir wesentliche Informationen wie z. B. Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen, Präsentationen von Analystenkonferenzen, Finanzberichte und den Finanzkalender auf den Internetseiten der Gesellschaft zur Verfügung. Zudem führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Appel, fortlaufend Gespräche mit Investoren zu aufsichtsratsspezifischen Themen.
Angaben zur Einhaltung des Beteiligungsgebots bei der Besetzung des Vorstands; Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden nachfolgenden Führungsebenen unterhalb des Vorstands; Einhaltung von Mindestanteilen im Aufsichtsrat
Beteiligungsgebot bei der Besetzung des Vorstands
Die Deutsche Telekom AG hat die Vorgabe des Mindestbeteiligungsgebots (mindestens eine Frau und mindestens ein Mann im Vorstand) im Geschäftsjahr 2025 übererfüllt. Dies strebt die Deutsche Telekom AG auch weiterhin an. Die Berücksichtigung von Frauen über die gesetzliche Vorgabe hinaus ist ein wesentlicher Aspekt der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand.
Zielgrößen in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025 hat der Vorstand der Deutschen Telekom AG für den Anteil von Frauen in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands als Zielgröße einen Frauenanteil von jeweils 30 % festgelegt. Der Frauenanteil betrug am 31. Dezember 2025 auf der Führungsebene 1 23,1 % und auf Führungsebene 2 26,5 %. Somit lag der Frauenanteil auf diesen beiden Führungsebenen jeweils unterhalb der festgelegten Zielgröße von 30 %. Das Verfehlen dieser Zielgröße ist u. a. darauf zurückzuführen, dass der Frauenanteil in einigen Bereichen insgesamt niedriger ist und es dadurch weniger potenzielle Kandidatinnen für Führungspositionen gibt. Zugleich ist die Fluktuation in einzelnen Bereichen gering, sodass nur wenige Möglichkeiten bestehen, freiwerdende Stellen mit Frauen zu besetzen. Darüber hinaus herrscht innerhalb und außerhalb des Konzerns ein intensiver Wettbewerb um weibliche Talente. Schließlich braucht es Zeit, bis weibliche Nachwuchskräfte aus den unteren Expertinnen- und Führungsebenen in die entsprechenden Positionen nachrücken können.
Für die Zeit vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030 hat der Vorstand unter der Annahme, dass die Führungsebene 1 unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2030 weiterhin insgesamt 40 Personen umfassen wird, für die Führungsebene 1 eine Zielgröße von 12 Frauen festgelegt. Dies entspricht einem Anteil von 30 %.
Für die Zeit vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030 hat der Vorstand unter der Annahme, dass die Führungsebene 2 unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2030 weiterhin insgesamt 125 Personen umfassen wird, auf der Führungsebene 2 eine Zielgröße von 38 Frauen festgelegt. Dies entspricht einem Anteil von 30,4 %.
Mindestanteile im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hat sich nach dem Gesetz zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen. Die Deutsche Telekom AG ist gesetzlich verpflichtet (§ 96 Abs. 2 AktG), bei der Besetzung des Aufsichtsrats diese Mindestanteile einzuhalten. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2025 die gesetzliche Anforderung übererfüllt.
Angaben zum Diversitätskonzept
Mit den Diversitätskonzepten für Aufsichtsrat und Vorstand wird jeweils angestrebt, die Zusammensetzung dieser Organe im Hinblick auf die Kriterien Hintergrund, Geschlecht, Herkunft und Alter (Diversitätskriterien) vielfältiger zu gestalten, um unterschiedliche Erfahrungs- und Herkunftsfelder im Aufsichtsrat und im Vorstand zusammenzubringen und so durch Meinungs- und Kenntnisvielfalt zu guter Unternehmensführung beizutragen. Mit der Berücksichtigung der ausgewählten Diversitätskriterien bei der Zusammensetzung der Organe soll auf eine Vielfalt an Sachverstand und Meinungen in den Organen hingewirkt werden. Vielfalt von Sachverstand in den Organen soll das Verständnis der Mitglieder für die aktuelle geschäftliche Situation des Unternehmens fördern, Vielfalt von Auffassungen in den Organen deren Mitglieder in die Lage versetzen, andere als die gewohnten Perspektiven einzunehmen und Chancen und Risiken bei Entscheidungen besser zu erkennen.
Diversitätskonzept für den Vorstand
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex beinhaltet das Diversitätskonzept folgende Ziele für die Zusammensetzung des Vorstands:
In seiner Gesamtheit soll der Vorstand insbesondere über langjährige Erfahrung auf den Gebieten der Telekommunikationswirtschaft, Technik, Innovation, Finanzen, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Personalführung sowie Recht und Compliance verfügen.
Für die Mitglieder des Vorstands gilt seit dem 27. Januar 2025 grundsätzlich eine Altersgrenze von 67 Jahren.
Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll bei der Besetzung des Vorstands mindestens ein Mitglied mit internationalem Hintergrund vertreten sein.
Langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand und mit Unterstützung des Präsidialausschusses für die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die Kriterien entsprechend dem vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands beschlossenen Diversitätskonzept berücksichtigt. Regelmäßig wird je Vorstandsressort über interne und externe Kandidatinnen und Kandidaten beraten. Dabei werden die Erfahrungen und Qualifikationen der Kandidatinnen und Kandidaten und der konkrete Anforderungsbedarf des jeweiligen Vorstandsressorts miteinander abgeglichen. Die potenziellen Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten werden dabei in die Kategorien sofortige, mittelfristige und langfristige Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten geclustert. Zusätzlich beobachtet der Aufsichtsrat in einer weiteren Kategorie einen Talentpool interner Potenzialträgerinnen und -trägern. Sofern bei einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten Entwicklungs- bzw. Qualifikationsbedarf besteht, werden mit diesen Kandidatinnen und Kandidaten konkrete Entwicklungsmaßnahmen vereinbart sowie ein strukturierter Prozess eingeleitet, um diese Kandidatinnen und Kandidaten zu befähigen, ein Vorstandsressort zu übernehmen. Bei Bedarf werden der Aufsichtsrat bzw. der Präsidialausschuss von externen Berater unterstützt.
Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand
Die Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Vorstandsbestellung. Der Aufsichtsrat bzw. der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats beachten bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten bzw. bei den Vorschlägen zur Bestellung der Mitglieder des Vorstands die im Diversitätskonzept für den Vorstand festgelegten Anforderungen.
Die Vorstandsmitglieder decken ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Ausbildungs- und Berufshintergründen ab und verfügen über internationale Erfahrung und eine vielfältige internationale Herkunft. Im Vorstand sind insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden, die angesichts der Aktivitäten der Deutschen Telekom AG als wesentlich erachtet werden. Der Vorstand verfügt in seiner Gesamtheit sowohl über Erfahrungen aus den für die Deutsche Telekom AG wichtigen Geschäftsfeldern, insbesondere im Telekommunikations- und Infrastrukturbereich, als auch über umfassende Erfahrungen auf den Gebieten Informationstechnologie, Innovation, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, Unternehmensentwicklung, Finanzen sowie Recht und Personal.
Die angemessene Berücksichtigung von Frauen ist ein wesentlicher Bestandteil der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand. Im Vorstand sind unterschiedliche Altersgruppen vertreten.
Ziele für die Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex beinhaltet das Diversitätskonzept folgende Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats:
Der Aufsichtsrat setzt sich unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation zum Ziel, bei künftigen Aufsichtsratsbesetzungen neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation bei den Vorschlägen an die zuständigen Wahlgremien auf Vielfalt (Diversity) zu achten.
Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
Der Aufsichtsrat unterstützt eine angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat soll mindestens 30 % betragen.
Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens sollen bei der Besetzung des Aufsichtsrats Mitglieder mit internationalem Hintergrund ausreichend berücksichtigt werden.
Bei der Besetzung des Aufsichtsrats sollen Interessenkonflikte vermieden werden.
Aufsichtsratsmitglieder sollen vorbehaltlich besonderer Gründe nicht länger amtieren als bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 75. Lebensjahres folgt (Regelaltersgrenze).
Für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat gilt eine Regelgrenze von drei Amtszeiten, wobei eine gerichtliche Bestellung bis zur nächsten Hauptversammlung nicht als eigene Amtszeit gerechnet wird.
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite werden der Hauptversammlung in der Regel für eine Amtszeit von vier Jahren vorgeschlagen.
Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder im Sinne der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex angehören. Nach Einschätzung der Anteilseignerseite sollen mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig im Sinne der Empfehlung C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex von der Gesellschaft und deren Vorstand sein. Sofern die Gesellschaft einen kontrollierenden Aktionär hat, sollen mindestens zwei Anteilseignervertreter unabhängig von diesem sein.
Kompetenzprofil
Der Aufsichtsrat erachtet folgende Kompetenzfelder und Kenntnisse für die Wahrnehmung seines Mandats als wesentlich:
1. Strategiekompetenz
- TK-/IT-Branche, verwandte Branchen
- Markt (Wettbewerb und Kunden), Vertrieb und Kundengeschäft, Marketing
- Produkte
- Marktteilnehmer
- Regulierte Industrien
- M&A-Prozesse
2. Finanzkompetenz
- Rechnungslegung, Risiko-Management, Abschlussprüfung
- Finanzkennzahlen und -systeme
- Kapital- und Finanzmärkte
- Unternehmensfinanzierung
3. Kontrollkompetenz
- Führung/CEO
- Aufsichtsrat
- Internationale Management-Erfahrung
- Mitbestimmung
- Recht/Compliance
- Datenschutz/Datensicherheit
- Corporate Governance
- Regulierungs- und Wettbewerbsrecht
- Kontroll- und Risiko-Management-Systeme
4. Innovationskompetenz
- Neue Technologien
- Digitalisierung
- Künstliche Intelligenz
- IT/NT/Telekommunikation
5. ESG-Kompetenz (Environmental, Social, Governance)
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Soziale Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitsmanagement
6. Personalkompetenz
- Personal
- Changemanagement
- Personalentwicklung
- Organisations- und Kulturwandel
- Diversity
- Sustainability
Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung, einschließlich Kompetenzprofil, Qualifikationsmatrix und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat; Unabhängigkeit der Mitglieder im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat sowie der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigen die Ziele für die Zusammensetzung und die im Diversitätskonzept festgelegten Anforderungen im Rahmen des Auswahlprozesses und der Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat. Bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung wurden die Ziele einschließlich des Kompetenzprofils, der Qualifikationsmatrix und des Diversitätskonzepts berücksichtigt.
Nach Auffassung des Aufsichtsrats erfüllt dieser in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Telekommunikationssektor vertraut und verfügen über die für die Beratung und Überwachung des Vorstands der Deutsche Telekom AG wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Ein bedeutender Anteil an Aufsichtsratsmitgliedern ist international tätig bzw. verfügt über langjährige internationale Erfahrung. Vielfalt (Diversity) ist im Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2025 gehörten dem Aufsichtsrat neun weibliche Mitglieder an. Dies entspricht einem Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat von 45 %.
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Name |
Strategiekompetenz |
Finanzkompetenz |
Kontrollkompetenz |
Innovationskompetenz |
ESG- |
Personalkompetenz |
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Dr. Frank Appel |
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Odysseus D. Chatzidis |
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– |
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Eric Daum |
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Rachel Empey |
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Constantin Greve |
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Natalie Knight |
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Dagmar P. Kollmann |
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Petra Steffi Kreusel |
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Harald Krüger |
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Kerstin Marx |
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Dr. Reinhard Ploss |
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Stefan Ramge |
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Frank Sauerland |
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Susanne Schöttke |
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– |
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Christoph Schmitz-Dethlefsen |
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Nicole Seelemann-Wandtke |
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Karl-Heinz Streibich |
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Margret Suckale |
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Karin Topel |
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Stefan B. Wintels |
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Die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Einhaltung der Regelaltersgrenze sowie der Regelzugehörigkeitsdauer wurden und werden bei der Besetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt.
Frau Margret Suckale verfügt über ausgewiesene Erfahrungen und Fachwissen in den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG) und wurde vom Aufsichtsrat als ESG-Expertin benannt.
Insbesondere Frau Rachel Empey (seit 9. April 2025), Frau Helga Jung (bis 9. April 2025), Frau Natalie Knight (seit 9. April 2025), Frau Dagmar P. Kollmann und Frau Petra Steffi Kreusel verfügen über ausgewiesene Finanzexpertise und wurden deshalb vom Aufsichtsrat jeweils als Mitglieder mit Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG benannt.
Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat waren im Berichtsjahr sämtliche Mitglieder der Anteilseignerseite unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex, namentlich: Herr Dr. Frank Appel, Frau Rachel Empey (seit 9. April 2025), Herr Lars Hinrichs (bis 9. April 2025), Frau Dr. Helga Jung (bis 9. April 2025), Frau Natalie Knight (seit 9. April 2025), Frau Dagmar P. Kollmann, Herr Harald Krüger, Herr Dr. Reinhard Ploss, Herr Stefan Ramge, Herr Karl-Heinz Streibich, Frau Margret Suckale und Herr Stefan B. Wintels.
Die Anteilseignerseite hat bei der Beurteilung der Unabhängigkeit von Frau Dagmar P. Kollmann und Herrn Karl-Heinz Streibich berücksichtigt, dass diese dem Aufsichtsrat seit mehr als 12 Jahren angehören und damit nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex ein Indikator für eine fehlende Unabhängigkeit gegeben ist. Nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens ist die Anteilseignerseite zu der Überzeugung gelangt, dass der vorliegende Indikator ihrer Einschätzung von Frau Kollmann und von Herrn Streibich als unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand in der Gesamtschau nicht entgegensteht. Frau Kollmann und Herr Streibich zeigen sowohl in ihrer Aufsichtsrats- und Ausschussarbeit als auch in ihrer Amtsführung weiterhin, dass sie über die notwendige kritische Distanz zur Gesellschaft und deren Vorstand, mithin über ein unbeeinflusstes Urteilsvermögen verfügen. Diese Wahrnehmung wird zudem durch ihre eigene Erklärung bestätigt, dass sie sich als unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand sehen.
Zum 31. Dezember 2025 betrug der direkt gehaltene Anteil der Bundesrepublik Deutschland und der KfW als größte Aktionärinnen der Deutschen Telekom AG zusammengefasst 28,3 %. Die Bundesrepublik Deutschland und die KfW verfügen weder einzeln noch gemeinsam über eine Kontrollmehrheit. Die Existenz eines kontrollierenden Aktionärs war deshalb bei der Einschätzung der Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat nicht zu berücksichtigen.
a aBei den Angaben in diesem Abschnitt sowie den zugehörigen Verweisen unterhalb des Textes handelt es sich um lageberichtsfremde Angaben im Sinne der Erläuterungen im Kapitel „Vorbemerkungen“.