49 Ereignisse nach der Berichtsperiode
Aktienrückkaufprogramm 2026 der Deutschen Telekom AG. Im Zeitraum vom 5. Januar 2026 bis 17. Februar 2026 hat die Deutsche Telekom AG im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms rund 9 Mio. eigene Aktien im Volumen von 0,3 Mrd. € zurückerworben.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden – Sonstige Transaktionen ohne Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis“.
Programm zur Aktionärsvergütung 2026 von T‑Mobile US. Im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 6. Februar 2026 hat T‑Mobile US im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms rund 5 Mio. eigene Aktien im Volumen von 1,0 Mrd. US‑$ (0,8 Mrd. €) zurückerworben.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden – Sonstige Transaktionen ohne Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis“.
Erhöhung bilateraler Kreditlinien durch T‑Mobile US. Am 5. Januar 2026 hat T‑Mobile US eine neu festgelegte Kreditvereinbarung mit bestimmten Finanzinstituten abgeschlossen. Die Vereinbarung ändert und ersetzt die bisherige Kreditvereinbarung vom 17. Oktober 2022 vollständig. Die Kreditvereinbarung aus Januar 2026 erhöht die bis dahin bestehenden bilateralen Kreditlinien mit einem aggregierten Gesamtvolumen von 7,5 Mrd. US‑$ auf 10,0 Mrd. US‑$ und verlängert die Laufzeit bis zum 5. Januar 2031.
Begebung von USD-Anleihen durch T‑Mobile US. Am 12. Januar 2026 hat T‑Mobile US Anleihen (Senior Notes) in Höhe von insgesamt 2,0 Mrd. US‑$ (1,7 Mrd. €) mit Laufzeitende zwischen 2036 und 2056 und einer Verzinsung zwischen 5,000 % und 5,850 % begeben.
Vorzeitige Tilgung von USD-Anleihen durch T‑Mobile US. Am 1. Februar 2026 hat T‑Mobile US Anleihen (Senior Notes) in Höhe von 1,5 Mrd. US‑$ (1,3 Mrd. €) mit Laufzeitende 2028 und einer Verzinsung von 4,750 % vorzeitig getilgt.
Finanzierungsvereinbarung von T‑Mobile US. Am 5. Februar 2026 hat T‑Mobile US eine revolvierende Finanzierungsvereinbarung mit Banken abgeschlossen und daraus ein Darlehen in Höhe von 1,0 Mrd. US‑$ (0,9 Mrd. €) mit Fälligkeit am 5. Februar 2027 erhalten. Zur Sicherung der Ansprüche der Darlehensgeber dienen sowohl bereits existierende als auch künftig entstehende kurzfristige Kundenforderungen.