45 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Bundesrepublik Deutschland und andere nahestehende Unternehmen
Die Bundesrepublik Deutschland (Bund) ist direkt und indirekt (über die KfW) mit insgesamt 28,3 % (31. Dezember 2024: 27,8 %) an der Deutschen Telekom AG beteiligt. Dies führte in früheren Jahren aufgrund der Hauptversammlungspräsenzen bei der Deutschen Telekom AG zu einer Hauptversammlungsmehrheit des Bundes und begründete damit ein Beherrschungsverhältnis gegenüber der Deutschen Telekom. Aufgrund gestiegener Hauptversammlungspräsenzen verfügte der Bund seit 2016 nicht mehr über eine Mehrheit der Stimmen in den Hauptversammlungen der Deutschen Telekom AG. Es ist deshalb nicht mehr von einem Beherrschungsverhältnis, sondern lediglich von einem maßgeblichen Einfluss des Bundes auf die Deutsche Telekom auszugehen. Daher gelten der Bund und die von ihm beherrschten und gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen, nicht aber die Unternehmen, bei denen der Bund maßgeblichen Einfluss ausüben kann, als nahestehende Unternehmen der Deutschen Telekom. Im Geschäftsverkehr agiert die Deutsche Telekom jeweils unmittelbar gegenüber diesen Unternehmen sowie gegenüber Behörden und sonstigen staatlichen Stellen als unabhängige Partei. Die Deutsche Telekom nimmt an Frequenzauktionen der Bundesnetzagentur teil. Erwerbe über Lizenzen an Mobilfunk-Spektren können Ausbauverpflichtungen zur Folge haben.
Der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (Bundesanstalt) sind per Gesetz bestimmte Aufgaben übertragen worden, die unternehmensübergreifende Angelegenheiten der Deutschen Telekom AG sowie der Deutschen Post AG und der Deutschen Bank AG (als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Postbank AG) betreffen. Die Bundesanstalt führt u. a. die Postbeamtenkrankenkasse, das Erholungswerk, die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) und das Betreuungswerk für die Deutsche Telekom AG, die Deutsche Post AG und der Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main (als Rechtsnachfolgerin der Deutsche Postbank AG, Bonn). Die Koordinations- und Verwaltungsaufgaben werden auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen wahrgenommen. Im Rahmen der Altersversorgung für Beamte hatte die Deutsche Telekom AG zusammen mit der Deutschen Post AG und der Deutschen Bank AG (als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Postbank AG) bis zum Berichtsjahr 2012 eine gemeinsame Versorgungskasse, den Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V., Bonn (BPS-PT), unterhalten. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG) wurden zum 1. Januar 2013 die Aufgaben des BPS-PT im Rahmen der Postbeamtenversorgung (organisiert in der Postbeamtenversorgungskasse) auf die bereits bestehende Bundesanstalt übertragen. Die Aufgaben der Postbeamtenversorgung werden damit durch die Postbeamtenversorgungskasse als Bestandteil der Bundesanstalt wahrgenommen. Diese gemeinsame Postbeamtenversorgungskasse ist arbeitsteilig tätig und übernimmt dazu für den Bund treuhänderisch die Finanzverwaltung im Rahmen der Altersversorgung. Für das Geschäftsjahr 2025 wurden von der Deutschen Telekom Zahlungen in Höhe von 74 Mio. € (2024: 78 Mio. €; 2023: 81 Mio. €) geleistet. Zahlungen wurden zudem nach den Vorschriften des PVKNeuG an die Postbeamtenversorgungskasse geleistet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 15 „Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen“.
Der Bund und die von ihm beherrschten und gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen sind Kunden bzw. Lieferanten der Deutschen Telekom und haben somit gegenseitige Vertragsbeziehungen mit der Deutschen Telekom.
Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen existieren folgende wesentliche Umsätze, Forderungen oder Verbindlichkeiten:
Am 1. Februar 2023 hat die Deutsche Telekom 51,0 % der Anteile an den Gesellschaften des Funkturmgeschäfts in Deutschland und Österreich (GD-Tower-Gesellschaften) veräußert. Der bei der Deutschen Telekom verbleibende Anteil von derzeit rund 49,0 % wird seitdem als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Im Zusammenhang mit dem Vollzug der Transaktion hat die Deutsche Telekom die veräußerte passive Netzinfrastruktur in Deutschland und Österreich größtenteils im Zuge eines Sale-and-Leaseback mit einer unkündbaren Grundmietzeit von acht Jahren zurückgemietet. Zum 31. Dezember 2025 bestanden gegenüber den GD-Tower-Gesellschaften Leasing-Verbindlichkeiten in Höhe von 4,3 Mrd. € (31. Dezember 2024: 4,6 Mrd. €). Weiterhin bestanden gegenüber den Gesellschaften Umsatzerlöse in Höhe von 67 Mio. € (2024: 58 Mio. €; 2023: 68 Mio. €), bezogener Materialaufwand in Höhe von 20 Mio. € (2024: 23 Mio. €), Forderungen in Höhe von 16 Mio. € (31. Dezember 2024: 20 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 63 Mio. € (31. Dezember 2024: 44 Mio. €). In den ausgereichten Darlehen und Forderungen sind zum 31. Dezember 2025 Forderungen im Zusammenhang mit den Ausschüttungen aus dem Eigenkapital der Gesellschaft von 202 Mio. € enthalten (31. Dezember 2024: 0 Mio. €). Zudem hat die Deutsche Telekom AG den GD-Tower-Gesellschaften ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 25 Mio. € gewährt (31. Dezember 2024: 79 Mio. €).
Gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen GlasfaserPlus resultierten Umsätze in Höhe von 487 Mio. € (2024: 375 Mio. €; 2023: 386 Mio. €) insbesondere aus dem Ausbau und der Instandhaltung des FTTH-Netzes, Datenverarbeitungs-, Telekommunikations- sowie Beratungsleistungen und bezogener Materialaufwand in Höhe von 88 Mio. € (2024: 35 Mio. €; 2023: 30 Mio. €). Weiterhin bestanden zum 31. Dezember 2025 Forderungen in Höhe von 189 Mio. € (31. Dezember 2024: 122 Mio. €) und Verbindlichkeiten in Höhe von 0 Mio. € (31. Dezember 2024: 0 Mio. €). Darüber hinaus sind aktivierte Vertragskosten in Höhe von 299 Mio. € (31. Dezember 2024: 72 Mio. €) bilanziert.
Gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser NordWest resultierten Umsatzerlöse in Höhe von 35 Mio. € (2024: 69 Mio. €; 2023: 87 Mio. €) insbesondere aus dem Ausbau des FTTH-Netzes und Instandhaltungsdienstleistungen sowie Datenverarbeitungsleistungen und bezogener Materialaufwand in Höhe von 38 Mio. € (2024: 25 Mio. €; 2023: 10 Mio. €). Weiterhin bestanden zum 31. Dezember 2025 Forderungen in Höhe von 30 Mio. € (31. Dezember 2024: 40 Mio. €) und Verbindlichkeiten in Höhe von 2 Mio. € (31. Dezember 2024: 3 Mio. €). Darüber hinaus sind aktivierte Vertragskosten in Höhe von 31 Mio. € (31. Dezember 2024: 56 Mio. €) bilanziert. Zudem hat die Telekom Deutschland GmbH der Glasfaser NordWest ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 125 Mio. € gewährt (31. Dezember 2024: 125 Mio. €).
Die Glasfaser NordWest hat Darlehensverträge mit Kreditinstituten über ein Gesamtvolumen in Höhe von 1,4 Mrd. € abgeschlossen. Die Telekom Deutschland in ihrer Stellung als Gesellschafterin haftet hierfür mit ihren Geschäftsanteilen an der Glasfaser NordWest durch Stellung von Pfandrechten an diesen sowie durch Abtretung von Ansprüchen aus den ausgereichten Gesellschafterdarlehen anteilig in Höhe von 50 %. Im Falle des Eintritts von aufschiebenden Bedingungen haben die Gesellschafter darüber hinaus jeweils eine Darlehensvergabe zur Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten der Glasfaser NordWest von bis zu 760 Mio. € vereinbart. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, da die Glasfaser NordWest ihre Verpflichtungen voraussichtlich erfüllen wird, und die aufschiebenden Bedingungen des Darlehnsvertrags voraussichtlich nicht eintreten werden.
Seit dem 1. April 2025 wird die Beteiligung von T‑Mobile US an der FTTH-Plattform Lumos im Rahmen eines Gemeinschaftsunternehmens nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Zwischen T‑Mobile US und Lumos existieren Geschäftsbeziehungen, aus denen im Berichtsjahr Aufwendungen für die Erbringung von Netzleistungen innerhalb des Materialaufwands in Höhe von 27 Mio. € (2024: n.a.; 2023: n.a.) resultieren. Weiterhin bestanden zum 31. Dezember 2025 Forderungen in Höhe von 0 Mio. € (31. Dezember 2024: n.a.) und Verbindlichkeiten in Höhe von 5 Mio. € (31. Dezember 2024: n.a.).
Seit dem 24. Juli 2025 wird die Beteiligung von T‑Mobile US an der FTTH-Plattform Metronet Holdings, LLC sowie eines Teils derer Tochtergesellschaften (Metronet) im Rahmen eines Gemeinschaftsunternehmens nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Zwischen T‑Mobile US und Metronet existieren Geschäftsbeziehungen, aus denen im Berichtsjahr im Berichtsjahr Aufwendungen für die Erbringung von Netzleistungen innerhalb des Materialaufwands in Höhe von 141 Mio. € (2024: n.a.; 2023: n.a.) resultieren. Weiterhin bestanden zum 31. Dezember 2025 Forderungen in Höhe von 0 Mio. € (31. Dezember 2024: n.a.) und Verbindlichkeiten in Höhe von 39 Mio. € (31. Dezember 2024: n.a.).
Weitere Informationen zu den Erwerben von Lumos und Metronet finden Sie Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden“ im Abschnitt „Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“.
Gegenüber dem assoziierten Unternehmen DIV II resultierten keine wesentlichen Umsätze, Forderungen oder Verbindlichkeiten.
Natürliche nahestehende Personen
In der Aufsichtsratssitzung am 27. Januar 2025 hat der Aufsichtsrat ein neues Vorstandsvergütungssystem beschlossen, welches rückwirkend zum 1. Januar 2025 eingeführt wurde. Dieses Vergütungssystem wurde der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 9. April 2025 zur Abstimmung vorgelegt und von dieser gebilligt. Detaillierte Ausführungen zu den Anpassungen finden sich im Vorstandsvergütungssystem, das auf den Internetseiten der Deutschen Telekom AG zu finden ist. Angaben zur Vergütung jedes einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds sowie weitere Einzelangaben sind Bestandteil des separat veröffentlichten Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 162 AktG.
Ausführliche Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat werden im separaten Vergütungsbericht veröffentlicht.
Die vereinfacht schematisch dargestellten festen und variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder nach dem Vorstandsvergütungssystem 2025 können der folgenden Abbildung entnommen werden:
Vergütung des Vorstands
Im Berichtsjahr betrugen die für kurzfristig fällige Leistungen erfassten Aufwendungen an Vorstand und Aufsichtsrat 24,5 Mio. € (2024: 24,4 Mio. €). Diese umfassen aus der Vorstandsvergütung die Grundvergütung, die Nebenleistungen und den Short Term Incentive (STI) sowie die Aufsichtsratsvergütung in Form der fixen Vergütung und Ausschussvergütung sowie des Sitzungsgeldes.
Bestandteile des Short Term Incentive
b Anstelle der OPEX-Quote (bereinigt) wurde beim operativen Segment Systemgeschäft auf die EBITDA AL-Marge (bereinigt) abgestellt.
Details zu den in den Short Term Incentive einfließenden finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren finden Sie im Kapitel „Konzernsteuerung“ im zusammengefassten Lagebericht.
Für die langfristig fälligen Leistungen wurden 2025 Aufwendungen in Höhe von 0,0 Mio. € erfasst (2024: Erträge in Höhe von 0,6 Mio. €). Darüber hinaus sind Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen des Vorstands in Höhe von 7,0 Mio. € (2024: 21,3 Mio. €) angefallen, die auf die Teilnahme am Share Matching Plan (SMP) und auf die Teilnahme am Long Term Incentive Plan (LTI) entfällt. Der LTI ist aktienkursbasiert und wird gemeinsam mit dem SMP im Rahmen der Angaben zur anteilsbasierten Vergütung detailliert dargestellt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 47 „Anteilsbasierte Vergütung“.
Für die Vorstandsversorgung wurde Dienstzeitaufwand in Höhe von 0,4 Mio. € erfasst (2024: 0,3 Mio. €). 2025 wurden Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 3,0 Mio. € (2024: 0,0 Mio. €) als Aufwand erfasst.
Aus den vorstehend gemachten Ausführungen resultierten zum 31. Dezember 2025 Verpflichtungen aus kurzfristigen Vergütungsbestandteilen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von 14,3 Mio. € (31. Dezember 2024: 14,1 Mio. €) und Verpflichtungen aus langfristigen Vergütungsbestandteilen von 28,5 Mio. € (31. Dezember 2024: 36,8 Mio. €). Darüber hinaus beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) aus der Vorstandsversorgung auf 14,8 Mio. € (31. Dezember 2024: 20,9 Mio. €).
Der Gesamtaufwand für die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat beträgt im Berichtsjahr 34,8 Mio. € (2024: 45,4 Mio. €).
Seit der Einführung des Vorstandsvergütungssystems im Jahr 2021 erhalten neue Mitglieder des Vorstands keine Zusage auf eine Vorstandsversorgung mehr. Die aktuellen Vorstandsmitglieder mit einer beitragsorientierten Versorgungszusage haben für das Jahr 2025 keine Beiträge erhalten. Das bis zum 31. Dezember 2020 erdiente Versorgungsguthaben wurde unverfallbar festgestellt. Bei Eintritt des Versorgungsfalls erhalten diese Vorstandsmitglieder das Versorgungsguthaben als Einmalkapital ausbezahlt. Eine Sonderregelung gilt für die Versorgungszusage von Herrn Timotheus Höttges, die leistungsorientiert ausgestaltet ist und im Versorgungsfall zu lebenslangen Rentenzahlungen mit einer Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen- und Waisenrentenansprüchen führt. Die Zusage besteht in einem lebenslangen Ruhegeld ab Vollendung des 62. Lebensjahres bzw. einem vorgezogenen Ruhegeld mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Für den Fall des vorgezogenen Ruhegelds werden entsprechende versicherungsmathematische Abschläge durchgeführt. Das maximale Versorgungsniveau von 50 % der jährlichen Grundvergütung wurde im Jahr 2018 erreicht. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt eine jährliche Dynamisierung von 2,4 %. Bezugsgröße für Versorgungsniveau und Dynamisierung ist jeweils die bis zum 31. Dezember 2018 gültige Grundvergütung. Im Versorgungsfall werden die zu leistenden Versorgungszahlungen jährlich dynamisiert. Dabei beträgt der verwendete Steigerungsprozentsatz 1 %. Im Fall einer dauernden Arbeitsunfähigkeit (Invalidität) erwirbt der Berechtigte ebenfalls Anspruch auf das Versorgungsguthaben. Die Hauptversammlung 2022 billigte die Erweiterung der Versorgungszusage von Herrn Timotheus Höttges dahingehend, dass optional anstelle des lebenslangen Ruhegelds bis zu 50 % der Versorgungsanwartschaft als Einmalkapital ausgezahlt werden kann.
Den Arbeitnehmern, die in den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG gewählt wurden, steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Die Höhe des Gehalts entspricht einer angemessenen Vergütung für die entsprechende Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen. Daneben haben keine wesentlichen Transaktionen mit natürlichen nahestehenden Personen stattgefunden.
Die Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. Vorständen von anderen Unternehmen oder sind Gesellschafter anderer Unternehmen, mit denen die Deutsche Telekom AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch unter fremden Dritten üblich sind. Die Fremdüblichkeit wird laufend dokumentiert, überwacht und ggf. werden erforderliche Anpassungen zeitnah vorgenommen.