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Governance

Die Geschäftsverteilung des Vorstands sieht zum 31. Dezember 2021 acht Vorstandsbereiche vor.

Vier davon sind die zentralen Führungsbereiche:

  • Vorstandsvorsitzender

und die Vorstandsressorts

  • Finanzen
  • Personal und Recht
  • Technologie und Innovation.

Zudem gibt es vier weitere segmentbezogene Vorstandsbereiche:

  • Deutschland
  • Europa
  • T‑Systems
  • USA und Unternehmensentwicklung.
Zusammensetzung des Vorstands zum 31. Dezember 2021

 

 

Mitglieder des Vorstands

Ressort

Timotheus Höttges

Vorstandsvorsitzender (CEO)

Adel Al-Saleh

T‑Systems

Birgit Bohle

Personal und Recht

Srini Gopalan

Deutschland

Dr. Christian P. Illek

Finanzen (CFO)

Thorsten Langheim

USA und Unternehmensentwicklung

Dominique Leroy

Europa

Claudia Nemat

Technologie und Innovation

Mit Beschluss vom 25. Februar 2021 erfolgte die Wiederbestellung von Frau Birgit Bohle zum Vorstand für das Ressort „Personal und Recht“ für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026. Ebenfalls erfolgte mit Beschluss vom 25. Februar 2021 die Wiederbestellung von Herrn Thorsten Langheim zum Vorstand für das Ressort „USA und Unternehmensentwicklung“ für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026. Ferner wurde mit Beschluss vom 15. Dezember 2021 die Bestellung von Herrn Timotheus Höttges zum Vorstandsvorsitzenden zum 31. Dezember 2021 aufgehoben und Herr Timotheus Höttges für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026 zum Vorstandsvorsitzenden wiederbestellt.

Die Bestellung und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgen auf Grundlage der §§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und berät ihn. Er setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen: Zehn vertreten die Anteilseigner, zehn die Arbeitnehmer. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter erfolgte zuletzt auf der Delegiertenversammlung am 20. November 2018.

Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 179, 133 AktG und §§ 18, 21 der Satzung. Dabei ist der Aufsichtsrat gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, die Satzung ohne Beschluss der Hauptversammlung an neue gesetzliche Vorschriften anzupassen, die für die Gesellschaft verbindlich werden, und Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Das Vergütungssystem unseres Vorstands setzt Anreize für eine erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und orientiert sich ebenso an der langfristigen Wertschöpfung für unsere Aktionäre. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird in § 13 der Satzung der Deutschen Telekom AG geregelt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach dem Vergütungssystem eine feste jährliche Vergütung. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung, die am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, zur „Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat“ (Abschnitt G. DCGK) wurden eingehalten.

Ausführliche Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat werden im separaten Vergütungsbericht veröffentlicht.

Von Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG wurden im Jahr 2021 Käufe und Übertragungen u. a. im Rahmen des Share Matching Plans bzw. Eigeninvestitionen von 308.258 Aktien (2020: 353.569) sowie Verkäufe von 0 Aktien (2020: 90.215) gemeldet. Der direkte oder indirekte Anteilsbesitz der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern übersteigt insgesamt nicht 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.