Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2022
Das Geschäftsjahr 2021 war geprägt von der konsequenten Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzernstrategie sowie der fortlaufenden Transformation des Konzerns in Zeiten der Digitalisierung und des technologischen Wandels. Das Unternehmen ist mit seiner weiterentwickelten Strategie, die Deutsche Telekom zum führenden digitalen Telekommunikationsunternehmen zu entwickeln („Leading Digital Telco“ – Vision 2030) gut auf Chancen und Herausforderungen der Zukunft vorbereitet. Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr zahlreiche Transaktionen abgeschlossen und das Beteiligungsportfolio damit weiter fokussiert und abgesichert. Kennzeichnend für das Geschäftsjahr 2021 war die insgesamt gute Geschäftsentwicklung. Die Deutsche Telekom hat die Coronavirus-Pandemie weiterhin diszipliniert gemanagt. Der Netzausbau wurde weiter beschleunigt und mit besonderen Angeboten an Kund*innen sowie dem hohen Service-Engagement hat das Unternehmen seine Leistungsfähigkeit in Pandemiezeiten abermals unterstrichen. Der Konzern hat das herausfordernde Umfeld bei steigender Wettbewerbsintensität gut gemeistert. Das Geschäftsjahr 2021 wurde mit starken Ergebnissen erfolgreich abgeschlossen. Der Konzern befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs und ist dabei branchenführend. Auch in diesem Geschäftsjahr hat die Deutsche Telekom ihre gesellschaftliche Verantwortung weiter wahrgenommen, sei es z. B. mit einer klaren Haltung gegen Hass im Netz, mit ihrem Beitrag zum digitalen Wandel im Bildungsbereich oder der Unterstützung von Flutopfern. Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion intensiv begleitet.
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2021
Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands und die Konzernleitung durch den Vorstand kontinuierlich überwacht. Maßstab für diese Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, strategische Bedeutung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und Konzernleitung.
Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgabe waren die schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands. Der Vorstand berichtete uns regelmäßig und zeitnah über die Unternehmensstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung des Konzerns und seiner Segmente, die Risikosituation, das Risiko-Management, die Compliance, die Innovationsschwerpunkte und etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung sowie über wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und wesentlicher Beteiligungen der Gesellschaft.
Der Vorstand ist seinen Informationspflichten zeitnah und vollständig nachgekommen. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, von guter Corporate Governance und von uns gestellten Anforderungen gerecht. Zusätzlich zu den Berichten ließen wir uns vom Vorstand ergänzende Informationen und Auskünfte geben. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen haben wir auf ihre Plausibilität hin überprüft, kritisch gewürdigt und hinterfragt.
Die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat beinhalten einen Katalog von Geschäften und Maßnahmen, zu deren Vornahme der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Die Geschäfte und Maßnahmen, die uns der Vorstand gemäß diesem Katalog im Geschäftsjahr 2021 zur Zustimmung vorgelegt hat, haben wir mit dem Vorstand diskutiert und eingehend geprüft. Wir haben den vorgelegten Geschäften und Maßnahmen jeweils zugestimmt.
Durch die hohe Frequenz der Plenums- und Ausschuss-Sitzungen stehen wir in engem Austausch mit dem Vorstand. Auch zwischen den Sitzungen berichtet der Vorstand über Einzelfragen schriftlich oder in Gesprächen. Zudem tauscht sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden in regelmäßig stattfindenden Terminen aus und erörtert aktuelle Geschäftsvorfälle, Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Regulierung, der Risikosituation, des Risiko-Managements und der Compliance des Unternehmens sowie sonstige wichtige Ereignisse.
Im Geschäftsjahr 2021 fanden acht Aufsichtsratssitzungen, eine eintägige Klausurtagung sowie 30 Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats statt. Insgesamt lag die Teilnahmequote bei rund 95 %. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat an mehr als 75 % der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen. Angesichts der Corona-bedingten Situation erfolgte die Teilnahme überwiegend virtuell. An der Sitzungsteilnahme verhinderte Mitglieder wirkten im Regelfall durch Stimmbotschaften oder auch durch Vorgespräche an den Beschlussfassungen mit.
Daneben wurden auch Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.
In der Sitzung am 25. Januar 2021 befassten wir uns mit dem Beschlussvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers 2021 an die Hauptversammlung 2021. Ursprünglich war ein Wechsel des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2021 geplant und dazu im Jahr 2019 ein Auswahlverfahren unter der Verantwortung des Prüfungsausschusses durchgeführt worden. Im Anschluss daran hatte der Prüfungsausschuss eine Empfehlung für die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) und die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und seine begründete Präferenz für EY mitgeteilt. An dieser Empfehlung und Präferenz hielt der Prüfungsausschuss aufgrund der noch ungeklärten Vorwürfe gegen EY im Zusammenhang mit Wirecard nicht mehr fest. Stattdessen empfahl der Prüfungsausschuss, den Abschlussprüferwechsel auf das Geschäftsjahr 2022 zu verschieben und bis dahin den bisherigen Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), beizubehalten. Dieser Empfehlung ist der Aufsichtsrat in seinem Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers 2021 an die Hauptversammlung 2021 gefolgt.
In der Sitzung am 25. Februar 2021 befassten wir uns in Anwesenheit des Abschlussprüfers v. a. mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft und dem Konzernabschluss 2020, dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Deutschen Telekom AG zusammengefasst ist (zusammengefasster Lagebericht), sowie mit der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, die als besonderer Abschnitt im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist. Mit der Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2020 folgten wir der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Entsprechendes gilt für die Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. Wir stimmten dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zu und beschlossen die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2021. Darüber hinaus befassten wir uns mit verschiedenen Vergütungsthemen und stimmten den im Vergütungssystem neu vorgesehenen ESG-Zielen zu. Wir beschlossen die Wiederbestellungen von Frau Birgit Bohle für das Vorstandsressort „Personal und Recht“ und Herrn Thorsten Langheim für das Vorstandsressort „USA und Unternehmensentwicklung“. Der Vorstand berichtete ausführlich zur aktuellen Situation und zu den wesentlichen finanziellen und operativen Kennzahlen des Unternehmens und seiner Segmente. Zudem haben wir uns mit dem Zielbild der Geschäftskundensparte sowie mit dem Thema Corporate Responsibility befasst. Darüber hinaus haben wir einem Ausgliederungsvertrag für den Geschäftsbereich Road Charging (Mautgebühren) zugestimmt.
In der Sitzung am 19. Mai 2021 hat uns der Vorstand ausführlich über die aktuelle Situation und die finanziellen sowie operativen Kennzahlen des Unternehmens und seiner Segmente im ersten Quartal 2021 berichtet. Wir befassten uns erneut mit Vergütungsthemen, der Portfolio-Strategie des Unternehmens, den Inhalten des Kapitalmarkttags 2021, der weltweiten Halbleiterkrise und dem IT-Sicherheitsgesetz und fassten einen Beschluss zur Absicherung des Kaufpreises für Aktien der T‑Mobile US. Darüber hinaus erhielten wir einen Überblick über die Entwicklung des Kundenservices in Deutschland.
In der Sitzung am 1. September 2021 hat uns der Vorstand über die aktuelle Situation und die finanziellen sowie operativen Kennzahlen des Unternehmens und seiner Segmente im zweiten Quartal 2021 informiert. Des Weiteren haben wir eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Vorstands beschlossen, mit der das Ressort „Corporate Responsibility“ vom Vorstandsbereich „Personal und Recht“ zum Vorstandsvorsitzenden überging. Darüber hinaus haben wir dem Verkauf der T‑Mobile Netherlands zugestimmt. Ferner befassten wir uns mit der Transformation der Telekom IT. Wir haben der Verschmelzung der Telekom Deutschland Multibrand GmbH auf die Telekom Deutschland GmbH und einer Neubesetzung im Aufsichtsrat der T‑Systems International GmbH zugestimmt.
In der am Folgetag durchgeführten Klausurtagung mit dem Vorstand haben wir uns insbesondere mit der Strategie des Unternehmens und den Trends mit Einfluss auf das Geschäft der Deutschen Telekom befasst. Wir erörterten die Weiterentwicklung der Strategie (Führende Digitale Telko – Vision 2030) und berieten über einzelne strategische Schwerpunktthemen. Hierbei befassten wir uns intensiv mit dem Endkundengeschäft (B2C), dem Geschäftskundenangang (B2B) und Plattform-Geschäftsmodellen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Portfolio-Entwicklung im Konzern.
In unserer Sitzung am 6. September 2021 haben wir einer Vereinbarung mit SoftBank zugestimmt, mit der die Deutsche Telekom ihre Beteiligung an der T‑Mobile US erhöht hat und SoftBank neue Aktionärin der Deutschen Telekom AG wurde.
In unserer Sitzung am 4. Oktober 2021 haben wir dem Erwerb von Spektrum in den USA zugestimmt.
In unserer Sitzung am 2. November 2021 haben wir der Aufnahme eines Gemeinschaftsunternehmens (GlasfaserPlus GmbH) zwischen der Telekom Deutschland GmbH und einem Finanzinvestor zum Ausbau von Glasfaser-Anschlüssen zugestimmt. Ferner haben wir PwC mit der inhaltlichen Prüfung des Vergütungsberichts 2021 beauftragt.
In unserer Sitzung am 15. Dezember 2021 haben wir uns mit verschiedenen Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten befasst, u. a. mit der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2021 sowie mit der Anpassung der Aufsichtsratsvergütung zur Vorlage in der Hauptversammlung 2022. Wir haben einen Beschluss zur Anpassung des Vorstandsvergütungssystems und dessen Vorlage zur Billigung an die Hauptversammlung 2022 gefasst. Darüber hinaus haben wir den aktuellen Vorstandsvertrag von Herrn Timotheus Höttges mit Wirkung zum Ende des Jahres 2021 aufgehoben und einem neuen Vertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2022 zugestimmt. Schließlich haben wir über verschiedene Aufsichtsrats-Wahlvorschläge an die Hauptversammlung 2022 Beschluss gefasst. Ferner hat uns der Vorstand über die aktuelle Situation und die finanziellen sowie operativen Kennzahlen des Unternehmens und seiner Segmente im dritten Quartal 2021 berichtet. Zudem befassten wir uns mit der Governance der T‑Mobile US. Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Beschlussfassung über das Budget und den Jahresfinanzierungsplan für das Geschäftsjahr 2022. Darüber hinaus haben wir die Mittelfristplanung 2022 bis 2025 zur Kenntnis genommen. Außerdem haben wir uns mit dem Ergebnis des Auswahlverfahrens für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022, einschließlich der prüferischen Durchsicht der Abschlüsse für dessen zweites und drittes Quartal sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2023, befasst. Schließlich haben wir Beschlüsse zum Deutschen Corporate Governance Kodex gefasst (Entsprechenserklärung/Unabhhängigkeit Aufsichtsratsmitglieder).
In unseren Plenumssitzungen und insbesondere im Prüfungsausschuss haben wir überdies den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig überwacht. Dabei haben wir u. a. darauf geachtet, dass der Vorstand unterstützt durch die konzernweit eingerichtete Compliance-Organisation für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Regelungen und Richtlinien sorgt. Wir haben uns zudem regelmäßig vom Vorstand über das von diesem eingerichtete konzernweite Risiko-Management-System berichten lassen. Wir sind aufgrund dieser Prüfungen und der Prüfberichte des Abschlussprüfers zu der Einschätzung gelangt, dass das interne Compliance-System sowie das interne Kontroll- und Risiko-Management-System wirksam sind.
Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat zusätzlich außerhalb der Sitzungen im Rahmen von Informationsveranstaltungen über aktuelle Themen und Neuerungen informiert.
Organisation der Aufsichtsratsarbeit
Zur Steigerung der Effizienz und unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen unserer Arbeit haben wir die im Folgenden aufgeführten Ausschüsse gebildet, die mit Ausnahme des Nominierungsausschusses jeweils paritätisch besetzt sind. Hinsichtlich der Ausschussbesetzung streben wir regelmäßige Wechsel unter den Aufsichtsratsmitgliedern an. Zudem ist es unser Ziel, dass die Vorsitzfunktion in den Ausschüssen möglichst von unterschiedlichen Personen wahrgenommen wird. Über den Inhalt und die Ergebnisse der Ausschuss-Sitzungen wurde im Plenum durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden regelmäßig berichtet.
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Gremium |
Aufsichtsratsmitglieder |
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Gremium |
Aufsichtsratsmitglieder |
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Präsidialausschuss |
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Nominierungsausschuss |
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Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender) |
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Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender) |
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Dr. Rolf Bösinger |
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Dr. Rolf Bösinger |
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Kerstin Marx |
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Dagmar P. Kollmann |
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Frank Sauerland |
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Finanzausschuss |
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Vermittlungsausschuss |
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Karl-Heinz Streibich (Vorsitzender) |
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Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender) |
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Dr. Günther Bräunig |
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Dr. Rolf Bösinger |
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Constantin Greve |
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Kerstin Marx |
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Nicole Koch |
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Frank Sauerland |
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Dagmar P. Kollmann |
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Karin Topel |
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Prüfungsausschuss |
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Technologie- und Innovationsausschuss |
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Dagmar P. Kollmann (Vorsitzende) |
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Lothar Schröder (Vorsitzender) |
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Dr. Rolf Bösinger |
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Odysseus D. Chatzidis |
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Prof. Dr. Michael Kaschke |
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Lars Hinrichs |
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Petra Steffi Kreusel |
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Nicole Seelemann-Wandtke |
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Kerstin Marx |
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Karl-Heinz Streibich |
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Sibylle Spoo |
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Margret Suckale |
Personalausschuss |
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Frank Sauerland (Vorsitzender) |
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Odysseus D. Chatzidis |
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Harald Krüger |
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Prof. Dr. Ulrich Lehner |
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Kerstin Marx |
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Margret Suckale |
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Der Präsidialausschuss tagte im Jahr 2021 zehnmal, davon einmal gemeinsam mit dem Finanzausschuss. Der Ausschuss hat sich schwerpunktmäßig damit beschäftigt, die Beschlussempfehlungen für das Plenum im Hinblick auf sämtliche Entscheidungen zu Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten vorzubereiten. Schwerpunkte bildeten die Befassung mit Vorstandsvergütungsthemen sowie Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern. Der Ausschuss hat turnusgemäß die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands überprüft. Die langfristige Nachfolgeplanung des Vorstands war ebenfalls Gegenstand der Beratung. Hierbei hat der Ausschuss unternehmensinterne sowie mögliche externe Kandidaten und Kandidatinnen im Hinblick auf deren Qualifikation und Weiterentwicklungsbedarf in den Blick genommen. In der gemeinsamen Sitzung mit dem Finanzausschuss hat sich der Präsidialausschuss insbesondere mit dem Budget 2022 und der Mittelfristplanung für 2022 bis 2025 befasst.
Der Finanzausschuss tagte dreimal, davon einmal gemeinsam mit dem Präsidialausschuss. Gegenstand der Sitzungen waren die Investitionsplanung und -schwerpunkte. Des Weiteren wurden allgemeine Themen wie Zins- und Devisen-Management, Pensionsverpflichtungen und Kapitalanlage, Netto-Finanzverbindlichkeiten und Rating sowie als Schwerpunkte die Budget- und Mittelfristplanung der T‑Mobile US sowie die DTCP behandelt. In der gemeinsamen Sitzung mit dem Präsidialausschuss hat der Finanzausschuss insbesondere den Jahresfinanzierungsplan 2022 erörtert und diesbezüglich eine Beschlussempfehlung an den Aufsichtsrat ausgesprochen.
Der Prüfungsausschuss kam 2021 zu sieben Sitzungen zusammen. Der Abschlussprüfer nahm an fünf der sieben Sitzungen teil. Der Ausschuss behandelte die Themen, für welche das deutsche und europäische Recht, der Deutsche Corporate Governance Kodex sowie seine Geschäftsordnung Zuständigkeiten für den Prüfungsausschuss vorsehen. Zu diesen Themen gehören insbesondere die Prüfung der Rechnungslegung und die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risiko-Management- und des internen Revisionssystems, der Compliance und des Datenschutzes sowie der Datensicherheit. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Abschlussprüfung, hier insbesondere mit der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, und den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Nach intensiver Befassung hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie das erste Quartal 2022 in der ordentlichen Hauptversammlung 2021 unterbreitet. Ursprünglich hatte die Gesellschaft einen Wechsel des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2021 geplant und dazu im Jahr 2019 ein Auswahlverfahren unter der Verantwortung des Prüfungsausschusses durchgeführt. Im Anschluss daran hatte der Prüfungsausschuss eine Empfehlung für die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) und die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und seine begründete Präferenz für EY mitgeteilt. An dieser Empfehlung und Präferenz hat der Prüfungsausschuss aufgrund noch ungeklärter Vorwürfe gegen EY im Zusammenhang mit Wirecard nicht mehr festgehalten. Stattdessen hat der Prüfungsausschuss empfohlen, den Abschlussprüferwechsel auf das Geschäftsjahr 2022 zu verschieben und bis dahin den bisherigen Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), beizubehalten. PwC wurde auf den entsprechenden Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung 2021 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie das erste Quartal 2022 gewählt. Zur Vorbereitung eines Wechsels des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2022 hat der Prüfungsausschuss im Geschäftsjahr 2021 sodann die Durchführung eines erneuten Auswahlverfahrens unter seiner Verantwortung für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022, einschließlich der prüferischen Durchsicht der Abschlüsse für dessen zweites und drittes Quartal sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2023, beschlossen und dieses gestaltet und kontinuierlich überwacht. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung mit zwei Kandidaten und Präferenz zum Vorschlag eines Kandidaten an die Hauptversammlung 2022 unterbreitet. Ferner hat der Prüfungsausschuss PwC mit der Prüfung der im zusammengefassten Lagebericht als besonderer Abschnitt enthaltenen zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zur Erlangung begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) beauftragt. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2021 erneut eine Sondersitzung zu grundsätzlichen Konzernthemen abgehalten. Hier hat sich der Ausschuss insbesondere mit der Funktionsfähigkeit des Berichtswesens zum internen Kontrollsystem, Risiko-Management- und internen Revisionssystem sowie zum Compliance-Management-System, einschließlich der Weiterentwicklung der Berichtsstruktur, befasst. Ein Schwerpunkt in der Befassung mit dem Risiko-Management bildete im Jahr 2021 die Umsetzung neuer Anforderungen aus dem aktualisierten IDW Prüfungsstandard 340. Zudem hat sich der Prüfungsausschuss in dieser Sitzung mit dem Ergebnis der Migration der Bereiche Datenschutz, Recht und Compliance in den Bereich Law & Integrity und dessen Überführung in eine agile Organisationsstruktur innerhalb des Vorstandsressorts „Personal und Recht“ beschäftigt sowie mit dem aktuellen Transformationsprogramm des Bereichs Audit. Zudem hat sich der Prüfungsausschuss zu neuen Anforderungen und Entwicklungen in den Bereichen des deutschen und des EU-Rechts sowie den Bilanzierungsstandards informiert und beraten. Darüber hinaus lagen die Schwerpunkte der Arbeit des Prüfungsausschusses im Berichtsjahr weiterhin auf der Integration von Sprint nach dem Zusammenschluss mit T‑Mobile US sowie auf den aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit. Ferner hat sich der Prüfungsausschuss außerhalb der Sitzungen im Rahmen von Workshops weiter vertiefend mit der Umsetzung neuer Anforderungen aus dem aktualisierten IDW Prüfungsstandard 340 für das Risiko-Management-System sowie zusätzlich mit komplexen Bilanzierungssachverhalten auseinandergesetzt.
Frau Dagmar P. Kollmann, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung und hat besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen bzw. internen Kontrollverfahren. Des Weiteren verfügt Frau Petra Steffi Kreusel, Mitglied des Prüfungsausschusses, über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Sie ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind, ebenso wie die Mitglieder des Aufsichtsratsplenums, in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Deutsche Telekom AG tätig ist.
Der Personalausschuss tagte im Jahr 2021 viermal und hat sich in Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zum Budget 2022 insbesondere mit der Personalbestands- sowie der qualitativen und quantitativen Personalbedarfsplanung befasst. Zudem behandelte der Ausschuss u. a. die Personalstrategie sowie die Themen Talent-Management, Diversity, Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung, New Work und die Entwicklung von Gehaltsstrukturen. Zudem hat sich der Ausschuss einen Überblick über die Organisation des Personalbereichs verschafft. Ferner befasste er sich mit verschiedenen aktuellen Themen, insbesondere dem Corona-Krisen-Management.
Der Nominierungsausschuss kam 2021 dreimal zusammen und befasste sich in seinen Sitzungen mit der Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat und in diesem Jahr insbesondere mit der Nachfolge des Aufsichtsratsvorsitzes im Jahr 2022.
Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildende Vermittlungsausschuss tagte 2021 nicht.
Der Technologie- und Innovationsausschuss kam 2021 zu drei Sitzungen zusammen und behandelte ein sehr breites Themenspektrum aus unterschiedlichen Bereichen: u. a. hat der Ausschuss über die Themen Trends und Strategieansätze, Management der Lieferketten, Vorschau auf den Kapitalmarkttag 2021 und Performance-Indikatoren im Bereich Technologie und Innovation beraten. Der Ausschuss hat sich ferner mit dem aktuellen Trend-Radar befasst. Der Ausschuss begleitet und fördert Innovationen sowie technische Entwicklungen auf Infrastruktur- und Produktebene; er unterstützt den Vorstand beratend bei der Erschließung neuer Wachstumsfelder.
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Aufsichtsratsmitglied |
Gremien |
Sitzungsteilnahme |
Anwesenheit |
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Prof. Dr. Lehner, Ulrich |
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Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
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Präsidialausschuss |
10/10 |
100 % |
|
Prüfungsausschuss (Gast) |
1/1 |
100 % |
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Personalausschuss |
4/4 |
100 % |
|
Nominierungsausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Gesamt |
27/27 |
100 % |
Sauerland, Frank |
|
|
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Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
8/9 |
89 % |
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Präsidialausschuss |
8/10 |
80 % |
|
Personalausschuss |
4/4 |
100 % |
|
Gesamt |
20/23 |
87 % |
Dr. Bösinger, Rolf |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
7/9 |
78 % |
|
Präsidialausschuss |
9/10 |
90 % |
|
Prüfungsausschuss |
6/7 |
86 % |
|
Nominierungsausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Gesamt |
25/29 |
86 % |
Dr. Bräunig, Günther |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Finanzausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Gesamt |
12/12 |
100 % |
Chatzidis, Odysseus D. |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Personalausschuss |
4/4 |
100 % |
|
Technologie- und Innovationsausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Gesamt |
16/16 |
100 % |
Greve, Constantin |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Finanzausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Gesamt |
12/12 |
100 % |
Hinrichs, Lars |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Technologie- und Innovationsausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Gesamt |
12/12 |
100 % |
Dr. Jung, Helga |
|
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|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Gesamt |
9/9 |
100 % |
Prof. Dr. Kaschke, Michael |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
7/9 |
78 % |
|
Prüfungsausschuss |
6/7 |
86 % |
|
Gesamt |
13/16 |
81 % |
Koch, Nicole |
|
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|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Finanzausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Gesamt |
12/12 |
100 % |
Kollmann, Dagmar P. |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
7/9 |
78 % |
|
Prüfungsausschuss |
7/7 |
100 % |
|
Finanzausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Nominierungsausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Gesamt |
20/22 |
91 % |
Kreusel, Petra Steffi |
|
|
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|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Prüfungsausschuss |
7/7 |
100 % |
|
Gesamt |
16/16 |
100 % |
Krüger, Harald |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Personalausschuss |
4/4 |
100 % |
|
Gesamt |
13/13 |
100 % |
Marx, Kerstin |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Präsidialausschuss |
10/10 |
100 % |
|
Prüfungsausschuss |
7/7 |
100 % |
|
Personalausschuss |
4/4 |
100 % |
|
Gesamt |
30/30 |
100 % |
Schröder, Lothar |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Technologie- und Innovationsausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Gesamt |
12/12 |
100 % |
Seelemann-Wandtke, Nicole |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Technologie- und Innovationsausschuss |
2/3 |
67 % |
|
Gesamt |
11/12 |
92 % |
Spoo, Sibylle |
|
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|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
8/9 |
89 % |
|
Prüfungsausschuss |
7/7 |
100 % |
|
Gesamt |
15/16 |
94 % |
Streibich, Karl-Heinz |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
8/9 |
89 % |
|
Finanzausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Technologie- und Innovationsausschuss |
2/3 |
67 % |
|
Gesamt |
13/15 |
87 % |
Suckale, Margret |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Personalausschuss |
4/4 |
100 % |
|
Technologie- und Innovationsausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Gesamt |
16/16 |
100 % |
Topel, Karin |
|
|
|
|
Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung |
9/9 |
100 % |
|
Finanzausschuss |
3/3 |
100 % |
|
Gesamt |
12/12 |
100 % |
Interessenkonflikte Aufsichtsrat
Herr Dr. Rolf Bösinger ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG und zugleich Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Herr Dr. Günther Bräunig ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG und war zugleich bis zum 31. Oktober 2021 Vorsitzender des Vorstands der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Uns ist bekannt, dass die Deutsche Telekom AG beizeiten Rechtsstreitigkeiten führt, an denen die Bundesrepublik Deutschland auf der Gegenseite beteiligt ist. Bei keinem der genannten Aufsichtsratsmitglieder ist tatsächlich ein zu behandelnder Interessenkonflikt aufgetreten. Bei Bedarf stimmen sich die Aufsichtsratsmitglieder mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über die Behandlung eines ggf. auftretenden Interessenkonflikts ab.
Corporate Governance
Aufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Dabei ist der Deutsche Corporate Governance Kodex in den Statuten der Gesellschaft reflektiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben zuletzt am 30. Dezember 2021 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben.
Diese Entsprechenserklärung finden Sie auf der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG. Dort sind auch die Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre zugänglich.
Mit den dort erläuterten Ausnahmen wurde und wird allen Empfehlungen des Kodex entsprochen. Weitere detaillierte Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen enthält die Erklärung zur Unternehmensführung.
Die Erklärung zur Unternehmensführung finden Sie auf der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG.
Fort- und Weiterbildung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Deutschen Telekom AG u. a. durch das Angebot von Informationsveranstaltungen und Workshops – im Jahr 2021 insbesondere zu den Themen Risiko-Management-System, komplexe Bilanzierungssachverhalte und Cyber Security – mit internen und externen Referenten unterstützt. Die Gesellschaft bietet neuen Aufsichtsratsmitgliedern ein maßgeschneidertes Programm an, um sie in die Branche und die Situation des Unternehmens einzuführen. Außerdem werden die Mitglieder des Prüfungsausschusses in einer jährlichen Sondersitzung über aktuelle Gesetzesänderungen, neue Bilanzierungs- und Prüfungsstandards sowie Neuerungen bei Corporate Governance-Themen informiert. Auch in den Regelsitzungen der übrigen Ausschüsse und des Plenums werden die Mitglieder des Aufsichtsrats über neue Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit auf dem Laufenden gehalten.
Personalia Vorstand
Mit Beschluss vom 25. Februar 2021 erfolgte die Wiederbestellung von Frau Birgit Bohle zum Vorstand für das Ressort „Personal und Recht“ für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026. Ebenfalls erfolgte mit Beschluss vom 25. Februar 2021 die Wiederbestellung von Herrn Thorsten Langheim zum Vorstand für das Ressort „USA und Unternehmensentwicklung“ für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026. Ferner wurde mit Beschluss vom 15. Dezember 2021 die Bestellung von Herrn Timotheus Höttges zum Vorstandsvorsitzenden zum 31. Dezember 2021 aufgehoben und Herr Timotheus Höttges für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026 zum Vorstandsvorsitzenden wiederbestellt.
Personalia Aufsichtsrat
Anteilseignervertreter
Frau Dr. Helga Jung wurde von der Hauptversammlung am 1. April 2021 für eine weitere Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2025 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG gewählt. Die Amtszeit von vier Jahren entspricht dem Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2021, als Laufzeit für Mandate der Anteilseignervertreter künftig vier statt fünf Jahre vorzusehen.
Arbeitnehmervertreter
Auf Seiten der Arbeitnehmervertreter gab es im Geschäftsjahr 2021 keine Veränderungen.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung, nichtfinanzielle Erklärung und Vergütungsbericht 2021
Der Vorstand hat uns den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Deutschen Telekom AG zusammengefasst ist (zusammengefasster Lagebericht), sowie seinen Gewinnverwendungsvorschlag und die Erklärung zur Unternehmensführung fristgerecht vorgelegt. Zugleich lag uns damit die im zusammengefassten Lagebericht als besonderer Abschnitt enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für die Deutsche Telekom AG sowie den Konzern (zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung) für das Geschäftsjahr 2021 vor.
Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und entsprechend dem Wahlvorschlag des gesamten Aufsichtsrats zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer (Abschlussprüfer) bestellte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, (PwC) hat den vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und den zusammengefassten Lagebericht sowie den nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden, handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Ebenso hat PwC die vom Vorstand erstellte zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr 2021 hinsichtlich der gesetzlich geforderten Angaben zum Zwecke der Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance) geprüft und diese ohne Beanstandungen mit einem Vermerk nach ISAE 3000 versehen.
Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat schriftlich mit Ausfertigung der Prüfungsberichte am 15. Februar 2022 bestätigt, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Prüfungsausschuss hat uns in der Sitzung am 23. Februar 2022 über seine Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung der erbrachten Nichtprüfungsleistungen und seine Einschätzung berichtet, dass der Abschlussprüfer nach wie vor die erforderliche Unabhängigkeit besitzt.
Der Abschlussprüfer hat uns seinen Bericht über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfungen (Prüfungsberichte) vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Die gilt auch für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung.
Wir haben die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers eingehend geprüft. Vorbereitend hatte sich der Prüfungsausschuss zuvor eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst und diese intensiv geprüft. In seiner Sitzung am 22. Februar 2022 ließ sich der Prüfungsausschuss den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns eingehend vom Vorstand erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfung, insbesondere seine, im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat festgelegten, Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, berichtet sowie seinen Prüfungsbericht erläutert. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems auf Konzernebene, des Risiko-Management-Systems sowie des Rechnungslegungsprozesses sind seitens des Abschlussprüfers nicht festgestellt worden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und diese ebenso wie die Prüfung selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zum Prüfungsergebnis einschloss. Dabei konnte sich der Prüfungsausschuss von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und der Prüfungsberichte überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte – wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Prüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Abschlussprüfers, dass das interne Kontroll- und das Risiko-Management-System auf Konzernebene, insbesondere auch bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, keine wesentlichen Schwächen aufweist. Der Prüfungsausschuss ist in der oben beschriebenen Weise auch mit dem Bericht und Vermerk zur zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung verfahren und hat diese geprüft. Der Prüfungsausschuss hat uns empfohlen, dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zuzustimmen und, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Vorlagen des Vorstands zu erheben sind, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zu billigen sowie gegen den zusammengefassten Lagebericht und die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung keine Einwendungen zu erheben und sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns anzuschließen.
Wir haben die abschließende Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns in der Aufsichtsratssitzung am 23. Februar 2022 unter Berücksichtigung des Berichts und der Empfehlungen des Prüfungsausschusses sowie der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers vorgenommen. Der Vorstand nahm an dieser Sitzung teil, erläuterte seine Vorlagen und beantwortete unsere Fragen. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung ebenfalls teil und berichtete über seine Prüfung und die wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seine Prüfungsberichte und beantwortete unsere Fragen, insbesondere zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu den Prüfungsergebnissen. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnten wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Demzufolge haben wir dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Entsprechendes gilt für die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasstem Lagebericht und zusammengefasster nichtfinanzieller Erklärung sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sind keine Einwendungen zu erheben; das betrifft auch die Erklärung zur Unternehmensführung, auch soweit sie nicht vom Abschlussprüfer geprüft worden ist. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, haben wir den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt.
Mit der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat ist dieser festgestellt.
Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Konzern mit der des Vorstands in dessen zusammengefasstem Lagebericht überein und hat diese Berichte, der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, ebenfalls gebilligt. Gleiches gilt für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung.
Bereits im Zuge der Befassung mit der Budget- und Mittelfristplanung haben wir uns am 15. Dezember 2021 intensiv mit der Finanz- und Investitionsplanung, insbesondere mit der Entwicklung der operativen Erträge, des Free Cashflows, der Eigenkapitalquote und der Bilanzrelationen befasst. Als Ergebnis der in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 22. Februar 2022 und in der Aufsichtsratssitzung am 23. Februar 2022 durchgeführten Prüfung des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns, die eine Erörterung mit dem Abschlussprüfer in beiden Gremien einschloss, haben wir dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zugestimmt und schließen uns dem Vorschlag an. Der Vorschlag beinhaltet eine Ausschüttungssumme in Höhe von rund 3.182 Mio. € und einen Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von rund 2.705 Mio. €.
Der Vergütungsbericht wurde nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 aufgestellt und vom Abschlussprüfer gesondert geprüft. Neben der gesetzlich vorgegebenen formellen Prüfung des Vorliegens von Angaben gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AktG hat PwC im Auftrag des Aufsichtsrats den Vergütungsbericht zudem inhaltlich zur Erlangung hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance) dahingehend geprüft, ob der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des § 162 AktG entspricht, und hierzu einen uneingeschränkten Vermerk nach IDW PS 490 abgegeben.
Wir danken den Mitgliedern des Vorstands, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den betrieblichen Gremien für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2021.
Bonn, den 23. Februar 2022
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Ulrich Lehner
Vorsitzender