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19 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Zum 31. Dezember 2021 beträgt das Grundkapital der Deutschen Telekom AG 12.765 Mio. €. Das Grundkapital ist in 4.986.458.596 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.

 

 

 

 

 

 

2021

2020

 

 

 

 

 

 

in Tsd. Stück

in %

in Tsd. Stück

in %

Bundesrepublik Deutschland − Berlin, Deutschlanda

689.601

13,8

689.601

14,5

KfW Bankengruppe − Frankfurt am Main, Deutschlanda

829.179

16,6

829.179

17,4

Streubesitz

3.467.679

69,6

3.242.679

68,1

davon: BlackRock, Inc. − Wilmington, DE, USAb

234.194

 

234.194

 

davon: SoftBank Group Corp. − Tokio, Japanc

225.000

 

 

 

 

4.986.459

100,0

4.761.459

100,0

a

Die Beteiligung an der Deutschen Telekom AG reduzierte sich aufgrund der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage mit deren Eintragung in das Handelsregister am 28. September 2021.

b

Gemäß der letzten Mitteilung von BlackRock, veröffentlicht am 22. September 2017, wurde die Meldeschwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten. Die Beteiligung an der Deutschen Telekom AG betrug demnach am 15. September 2017 4,92 % der Stimmrechte. Im Zusammenhang mit der am 28. September 2021 durchgeführten Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage reduzierte sich die Beteiligung, eine unveränderte Aktienanzahl angenommen, auf 4,70 % der Stimmrechte.

c

Gemäß der letzten Mitteilung von SoftBank, veröffentlicht am 7. Oktober 2021, wurde die Meldeschwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten. Die Beteiligung an der Deutschen Telekom AG betrug demnach am 7. Oktober 2021 4,51 % der Stimmrechte.

Eigene Aktien. Der zum 31. Dezember 2021 auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des gezeichneten Kapitals beträgt ca. 37 Mio. €. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,3 %. Der Bestand an eigenen Anteilen zum 31. Dezember 2021 beträgt 14.517.728 Stück.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. April 2021 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 31. März 2026 Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.218.933.400,57 € mit folgender Maßgabe zu erwerben: Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, entfallen zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Deutschen Telekom AG im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der Deutschen Telekom AG durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse. Er kann stattdessen auch mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kauf- oder Aktientauschangebots erfolgen, bei dem, vorbehaltlich eines zugelassenen Ausschlusses des Andienungsrechts, der Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls zu wahren ist.

Die Aktien können zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 1. April 2021 beschlossenen Ermächtigung vorgesehen sind, verwendet werden. Die Aktien können auch für Zwecke, bei denen ein Bezugsrechtsausschluss vorgesehen ist, verwendet werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Aktien über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern oder einzuziehen. Die Aktien können weiterhin dazu genutzt werden, sie aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Übertragung von Aktien der Deutschen Telekom AG zu verwenden, die der Aufsichtsrat diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat. Der Vorstand ist zudem aufgrund der am 1. April 2021 beschlossenen Ermächtigung befugt, Mitarbeitern der Deutschen Telekom AG und der nachgeordneten verbundenen Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von nachgeordneten verbundenen Unternehmen Aktien anzubieten und/oder zu gewähren; dies umfasst auch die Ermächtigung, die Aktien gratis oder zu sonstigen Sonderkonditionen zum Erwerb anzubieten oder zu gewähren.

Der Vorstand ist gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 1. April 2021 ermächtigt, den Erwerb der eigenen Anteile auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchzuführen.

Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr wurden keine eigenen Anteile erworben. Die Ausgabe von eigenen Aktien für Teilnehmer des Share Matching Plans sowie des Mitarbeiter-Aktienprogramms „Shares2You“ erfolgt derzeit aus dem Bestand der vormals treuhänderisch hinterlegten Aktien.

Im Zuge des Erwerbs der VoiceStream Wireless Corp., Bellevue, und der Powertel, Inc., Bellevue, im Jahr 2001 gab die Deutsche Telekom AG neue Aktien aus genehmigtem Kapital an einen Treuhänder aus, u. a. zugunsten von Inhabern von Optionsscheinen, Optionen und Umtauschrechten. Im Geschäftsjahr 2013 sind diese Options-, Umtausch- bzw. Wandlungsrechte vollständig ausgelaufen. Damit bestand keine weitere Verpflichtung des Treuhänders zur Erfüllung der Ansprüche gemäß dem Zweck der Hinterlegung. Das Treuhandverhältnis wurde Anfang des Jahres 2016 beendet und die hinterlegten Aktien wurden unentgeltlich auf ein Depot der Deutschen Telekom AG überführt. Die vormals hinterlegten Aktien sind nach § 272 Abs. 1a HGB als eigene Anteile bilanziert. Die unentgeltlich erworbenen eigenen Anteile können aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 bzw. 1. April 2021 für die gleichen Zwecke wie die entgeltlich erworbenen eigenen Aktien verwendet werden. Im Berichtsjahr wurden 3.462 Tsd. Stück vormals hinterlegte Aktien für die Ausgabe an berechtigte Teilnehmer des Share Matching Plans umgewidmet (Vorjahr: 558 Tsd. Stück).

Bei Matching Shares aus dem Share Matching Plan sowie bei Gratisaktien aus dem Mitarbeiter-Aktienprogramm „Shares2You“ erfolgt die Übertragung eigener Aktien in Depots von Beschäftigten der Deutschen Telekom AG unentgeltlich. Bei Übertragungen eigener Aktien in Depots von Beschäftigten anderer Konzernunternehmen erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2016 eine Weiterberechnung zu Zeitwerten an die jeweiligen Konzernunternehmen. Sofern eigene Aktien in Depots von Mitarbeitern übertragen wurden, die im Rahmen des Mitarbeiter-Aktienprogramms „Shares2You“ aus dem Eigeninvestment getätigt wurden, erfolgte dies zu einem Umrechnungskurs von 16,72 € je Aktie. Maßgeblich für die Umrechnung ist der am Umrechnungsstichtag niedrigste an einer amtlichen deutschen Börse festgestellte Kurs, zu dem auch tatsächlich ein Handel stattgefunden hat.

In allen Monaten des Berichtsjahres, außer im Monat Oktober, wurden eigene Aktien von insgesamt 3.485 Tsd. Stück entnommen und in Depots von berechtigten Teilnehmern übertragen (Vorjahr: 523 Tsd. Stück eigene Aktien). Auf die im Berichtsjahr aufgrund der Übertragungen erfolgten Abgänge an eigenen Anteilen entfiel zum 31. Dezember 2021 insgesamt ein Anteil am Grundkapital von 0,07 % bzw. ein Betrag des Grundkapitals von 8.921 Tsd. €. Der Veräußerungserlös aus Übertragungen eigener Aktien betrug 57.717 Tsd. €. Aus Übertragungen eigener Aktien resultierte eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 48.796 Tsd. €. Im Berichtsjahr wurden 1.042 Tsd. Stück eigene Aktien mit einem Zeitwert von 17.585 Tsd. € an andere Konzernunternehmen weiterberechnet.

Stimmrechte. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Eingeschränkt sind diese Stimmrechte jedoch bei den eigenen Anteilen (per 31. Dezember 2021: insgesamt rund 15 Mio. Stück).

Genehmigtes Kapital und bedingtes Kapital. Das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital zum 31. Dezember 2021 setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

 

 

 

 

Betrag
Mio. €

Stückaktien Tsd. Stück

Zweck

Genehmigtes Kapital 2017a

3.024

1.181.250

Kapitalerhöhung gegen Bar- und/oder Sacheinlagen bis 30. Mai 2022

Bedingtes Kapital 2018

1.200

468.750

Bedienung von bis 16. Mai 2023 ausgegebenen Wandelschuld- und/oder Optionsschuldverschreibungen

a

Nach erfolgter Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage verringerte sich das Genehmigte Kapital 2017 auf 3.024 Mio. €. Die Eintragung des verbliebenen Genehmigten Kapitals 2017 in das Handelsregister erfolgte am 28. September 2021.

Veränderung des Konsolidierungskreises, Transaktionen mit Eigentümern und Kapitalerhöhung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung des Konsolidierungskreises, die Entwicklung der Transaktionen mit Eigentümern und die gegen Sacheinlage durchgeführte Kapitalerhöhung:

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

2021

2020

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenkapital der Eigentümer des Mutter­unternehmens

Anteile anderer Gesellschafter

Gesamt
Konzern-Eigenkapital

Eigenkapital der Eigentümer des Mutter­unternehmens

Anteile anderer Gesellschafter

Gesamt
Konzern-Eigenkapital

Veränderung Konsolidierungskreis

0

(181)

(181)

0

17.329

17.329

Erwerb Sprint

0

0

0

0

17.331

17.331

Verkauf Telekom Romania Communications

0

(170)

(170)

0

0

0

Sonstige Effekte

0

(11)

(11)

0

(2)

(2)

Transaktionen mit Eigentümern

(179)

(48)

(227)

7.299

5.967

13.266

Erwerb Sprint

0

0

0

7.474

5.915

13.389

Aktienbasierte Vergütung T‑Mobile US

(157)

165

9

(207)

249

42

Aktienrückkauf Magyar Telekom

9

(38)

(29)

68

(83)

(15)

Aktienrückkauf OTE

(62)

(131)

(193)

(40)

(103)

(143)

Aktienrückkauf Hrvatski Telekom

(1)

(12)

(13)

5

(17)

(12)

Sale-and-Leaseback T‑Mobile Netherlands

33

(33)

0

0

0

0

Sonstige Effekte

0

0

0

(1)

6

5

Kapitalerhöhung der Deutschen Telekom AG

1.511

(2.358)

(847)

0

0

0

Im Zusammenhang mit der am 6. September 2021 zwischen der Deutschen Telekom AG und SoftBank abgeschlossenen Vereinbarung zum Erwerb von rund 45,4 Mio. T‑Mobile US-Aktien wurde am 28. September 2021 eine Kapitalerhöhung des gezeichneten Kapitals durch Ausgabe von 225 Mio. Stückaktien zum geringsten Ausgabepreis von 2,56 € pro Stück gegen Sacheinlage im Handelsregister eingetragen und durchgeführt. Die Erhöhung des gezeichneten Kapitals betrug insgesamt 576 Mio. €. Die Anzahl der ausstehenden Aktien der Deutschen Telekom AG stieg in diesem Zusammenhang von 4.761 Mio. Aktien auf 4.986 Mio. Aktien.

Die Sachkapitalerhöhung wurde durch Einbringung von 45,4 Mio. T‑Mobile US-Aktien durch SoftBank in die Deutsche Telekom AG gegen Übertragung von 225 Mio. Aktien der Deutschen Telekom AG aus dem Genehmigten Kapital 2017 durchgeführt. Infolge der Transaktion erhöhte sich der Anteil der Deutschen Telekom AG an T‑Mobile US um 3,6 Prozentpunkte auf 46,8 %. Da T‑Mobile US bereits als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen wurde, führte die Anteilserhöhung lediglich zu einer Verringerung des Anteils anderer Gesellschafter am Konzern-Eigenkapital in Höhe von 2.358 Mio. € und zu einer Erhöhung des Eigenkapitals der Eigentümer des Mutterunternehmens von im Saldo 1.511 Mio. €.

Zum Erwerb der rund 45,4 Mio. T‑Mobile US-Aktien hat die Deutsche Telekom AG am 23. September 2021 einen Teil ihrer im Juni 2020 von SoftBank erhaltenen Aktienoptionen ausgeübt. Diese Aktienoptionen hatten zum Zeitpunkt der Ausübung einen beizulegenden Zeitwert von 847 Mio. €. Dieser Betrag wurde infolge der Ausbuchung der ausgeübten Optionen als Teil der Gegenleistung (im Sinne der IFRS) an SoftBank erfolgsneutral im Eigenkapital (Anteil der Eigentümer des Mutterunternehmens) erfasst, wodurch der Buchwert der sonstigen finanziellen Vermögenswerte sank.

Weitere Informationen zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage der Deutschen Telekom AG mit SoftBank finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden“ im Abschnitt „Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“.

Die in der Vergleichsperiode als Veränderung des Konsolidierungskreises und Transaktionen mit Eigentümern erfassten Beträge stammen im Wesentlichen aus dem zum 1. April 2020 erfolgten Zusammenschluss von T‑Mobile US mit Sprint.

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden“ im Abschnitt „Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“.

Nicht beherrschende Anteile: Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis

Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis der nicht beherrschenden Anteile sind im Wesentlichen Effekte aus der Neubewertung im Rahmen des Erwerbs der OTE-Gruppe in Höhe von 0,3 Mrd. € (31. Dezember 2020: 0,4 Mrd. €) sowie gegenläufig Effekte aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,3 Mrd. € (31. Dezember 2020: 3,2 Mrd. €) und aus erfolgsneutral erfassten Bewertungsverlusten im Zusammenhang mit abgeschlossenen und im April 2020 vorzeitig aufgelösten Zinssicherungsgeschäften über Darlehensaufnahmen bei T‑Mobile US enthalten.