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Aspekt 4: Achtung von Menschenrechten

Die Achtung der Menschenrechte hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Dies gilt nicht nur unternehmensintern, sondern gleichermaßen für unsere Geschäftspartner und unsere ca. 20.000 Lieferanten in über 80 Ländern. Sie nehmen wir ausdrücklich mit in die Verantwortung.

Arbeitsstandards in der Lieferkette und im Konzern

Die Einhaltung von Menschenrechten ist weltweit immer noch keine Selbstverständlichkeit. Durch unsere globalen Beschaffungstätigkeiten können wir länder- und lieferantenspezifischen Risiken ausgesetzt sein. Dazu zählen z. B. mangelhafte Arbeits- und Sicherheitsbedingungen vor Ort. Verstöße fügen den Betroffenen großen Schaden zu und können für Unternehmen einen Reputationsverlust bedeuten sowie negative wirtschaftliche Folgen hervorrufen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancen-Management“.

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen bekennen wir uns ausdrücklich zu den vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Ruggie-Principles). Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte ist in unseren grundlegenden Regelwerken verankert – in unseren Unternehmensleitlinien sowie in unserer Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“, die jeweils vom Vorstand verabschiedet wurden. Diese unterstreicht unser Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte und zu den Zielen des „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2016. Zugleich bekennen wir uns darin zu den Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zum Global Compact der Vereinten Nationen. Über diese Verpflichtungen erkennen wir auch die sozialen Mindeststandards an, die gemäß der neuen EU-Taxonomie-Verordnung notwendige Bedingung für die Taxonomiekonformität von Wirtschaftsaktivitäten sind. Wir befürworten zudem das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland. Seit Jahren führen wir regelmäßige Menschenrechtsüberprüfungen durch, die wir im Jahr 2021 hinsichtlich des neuen Gesetzes analysiert haben und zukünftig entsprechend anpassen werden. Auch von unseren Lieferanten fordern wir die Einhaltung aller menschenrechtsbezogenen Leitlinien. Innerhalb unseres Konzerns liegt unser Augenmerk in erster Linie darauf, das Recht auf Kollektivvereinbarungen zu wahren sowie Vielfalt und Chancengleichheit zu gewährleisten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Arbeitnehmerbelange – Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretung/Gewerkschaften“ und „Vielfalt, Chancengleichheit und Einbindung“.

Ausführliche Informationen hierzu werden in unserem CR-Bericht 2021 veröffentlicht.

Um die Anforderungen der UN-Leitprinzipien zu erfüllen, haben wir für unseren gesamten Konzern ein umfassendes Programm zur Implementierung der Leitprinzipien entwickelt und einen fortlaufenden Prozess aus mehreren ineinandergreifenden Maßnahmen und Instrumenten eingeführt. Das Programm umfasst u. a. unsere Grundsatzerklärung, Bewusstseinsförderung, einen Beschwerdemechanismus, eine Risiko- und Auswirkungsanalyse sowie Berichterstattung.

Zur Überprüfung unseres „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ im Konzern nutzen wir v. a. zwei Instrumente: Zum einen erstellen wir jedes Jahr einen zentralen Menschenrechts- und Sozialbericht (Human Rights & Social Performance Report). Für das Jahr 2021 erklärten darin alle befragten 111 Gesellschaften, dass sie die Grundsätze und Prinzipien des „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ einhalten. Zusätzlich haben wir für das Jahr 2021 fünf Joint Ventures befragt. Für 2021 verzeichnet der Bericht keinerlei Verstöße. Zum anderen haben wir eine zentrale Kontaktstelle für Menschenrechte eingerichtet, die unter der E-Mail-Adresse „humanrights@telekom.de“ erreichbar ist. Weitere Kontaktmöglichkeiten sowie ein anonymes Hinweisgeber-System sind auf unserem konzernweiten Hinweisgeber-Portal „TellMe“ zusammengefasst. Wir untersuchen jeden Hinweis und leiten Gegenmaßnahmen ein, sofern sich die Hinweise als plausibel herausstellen. 2021 erhielt die Kontaktstelle sowie das Hinweisgeber-Portal sieben Hinweise mit Menschenrechtsbezug. Nicht alle Hinweise wurden als plausibel bewertet. In unseren Landesgesellschaften führen wir bei Bedarf Begutachtungsprozesse zur Einschätzung der Arbeitgeber-Mitarbeiter-Beziehungen durch. Dafür erheben wir fünf menschenrechtsbezogene Kennzahlen wie z. B. die Mitarbeiterzufriedenheit oder die Gesundheitsquote und werten diese mit einem Ampelsystem aus.

Weitere Informationen zur Mitarbeiterzufriedenheit finden Sie im Kapitel „Mitarbeitende“.

Zusätzlich überprüfen wir jährlich formal die Einhaltung unserer „Employee Relations Policy“. Im September 2021 wurde ein „Employee Relations Policy“-Review bei OTE in Griechenland durchgeführt. Nach einem solchen Review werden die Ergebnisse mit den jeweiligen Regional-Managern der Landesgesellschaften diskutiert; bei Bedarf vereinbaren wir Maßnahmen wie ein „Human Rights Impact Assessment and Engagement“. Das ist ein Verfahren, um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte abzuschätzen. Zudem wird die Fähigkeit der Organisation bewertet, negative Auswirkungen zu verhindern, zu mildern oder zu beheben. 2021 konnten wir aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine weiteren routinemäßigen Assessments im Ausland durchführen. Auch die Vor-Ort-Schulungen, mit denen wir Führungskräfte und Beschäftigte zu Menschenrechtsthemen vor Ort sensibilisieren, haben wir im Berichtsjahr aufgrund der Pandemie ausgesetzt. Stattdessen haben wir bereits 2020 ein „Human Rights Risk Assessment“ (Menschenrechts-Risikoanalyse) in der Konzernzentrale durchgeführt. Dabei haben wir weitere konzernweite Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte identifiziert, die u. a. Anpassungen an einzelne Richtlinien und Kommunikationsmaßnahmen notwendig machen. Die entsprechenden Maßnahmen, wie die Anpassung unseres Menschenrechtskodexes, werden fortlaufend umgesetzt. Beispielsweise haben wir im Jahr 2021 eine Menschenrechts-Arbeitsgruppe gegründet und eine vertiefende Betrachtung des Einkaufsprozesses durchgeführt.

Zu unserem Selbstverständnis als gesellschaftlich und ökologisch nachhaltig handelndes Unternehmen gehört es, Verantwortung entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu übernehmen. Seit vielen Jahren arbeiten wir daran, die Nachhaltigkeitsleistung in unserer Lieferkette zu verbessern. Unsere Strategie zur Nachhaltigkeit im Einkauf ist konzernweit in den Einkaufsprozessen verankert. Die Verantwortung für deren Umsetzung tragen die Leiter des CR- und des Einkaufsbereichs gemeinsam. Zum 1. Januar 2022 ändert sich die Verantwortung und es wird direkt an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. Ein Eskalationsprozess sieht in gravierenden Fällen Entscheidungen auf Vorstandsebene vor. Die seit dem Berichtsjahr international ausgerichtete Arbeitsgruppe „Sustainable Procurement Group“ unterstützt unsere nationalen und internationalen Einkaufsbereiche dabei, die Nachhaltigkeitsanforderungen umzusetzen. Gleichzeitig soll der Austausch zwischen Einkaufsbeschäftigten gefördert werden. Fixiert sind unsere Nachhaltigkeitsprinzipien für den Einkauf in der Konzernrichtlinie „Global Procurement Policy“. Die ergänzenden „Procurement Practices“ liefern konkrete Handlungsanweisungen für den Einkauf in Deutschland und gelten als Vorlage für die Umsetzungen in den einzelnen Landesgesellschaften. Das Kapitel Nachhaltigkeit der „Procurement Practices“ gibt den Einkäufer*innen einen Überblick darüber, welche CR-Kriterien an welcher Stelle des Beschaffungsprozesses zu berücksichtigen sind. Unsere Mitarbeiter*innen haben konzernweit über ein E-Learning Tool Zugriff auf Schulungsvideos zum Thema Nachhaltigkeit im Einkauf.

Unsere Lieferanten müssen die Grundsätze unseres Supplier Code of Conduct akzeptieren und die damit einhergehenden Anforderungen einhalten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle unsere Lieferanten den Maßstäben entsprechen. Um Risiken zu minimieren und die Lieferanten bei der Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu unterstützen, überprüfen wir diese regelmäßig und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Im Vorfeld der Lieferantenbewertung klassifizieren wir unsere Warengruppen risiko- und chancenbasiert in kritische und unkritische Warengruppen. Auf Basis von Experteninterviews haben wir dafür 14 „Corporate Social Responsibility (CSR)“-Risiko-Kriterien und vier CSR-Chancen-Kriterien festgelegt.

Für die Lieferantenbewertung selbst verwenden wir einen mehrstufigen Ansatz. So ist der Verhaltenskodex für Lieferanten integraler Bestandteil aller Lieferantenverträge und bindend für alle unsere Zulieferer. In ihm sind ethische, soziale und ökologische Grundsätze sowie grundsätzliche Menschenrechte festgeschrieben. Nachhaltigkeitsbelange werden im Rahmen der Lieferantenauswahl bei Ausschreibungen mit 10 % gewichtet. Außerdem werden alle neuen Lieferanten durch ein auf die Analyse publizierter ESG-Risikodaten spezialisiertes Unternehmen überprüft (ohne T‑Mobile US). So stellen wir bereits in einem frühen Stadium fest, ob bei einem unserer Zulieferbetriebe erhöhte Risiken hinsichtlich bestimmter Nachhaltigkeitskriterien bestehen.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die soziale und ökologische Nachhaltigkeit in unserer Wertschöpfungskette zu erhöhen. Im Berichtsjahr haben wir spezifische Nachhaltigkeitskriterien für IT- und Netzwerk-Produkte, die wir bereits 2020 in einem Pilotprojekt erprobt hatten, nochmals einem dezidierten Review-Prozess unterzogen. Als Ergebnis haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Telekommunikationsunternehmen Orange ein harmonisiertes Kriterien-Set entwickelt, das bei ausgesuchten Ausschreibungen für Hardware-Produkte pilotiert wurde. Ab 2022 sollen diese harmonisierten Kriterien bei allen Ausschreibungen von Hardware-Produkten angewendet werden und mit einer Gewichtung von 20 % in die Lieferantenauswahl einfließen.

Bei ausgewählten Lieferanten, die in kritischen Warengruppen aktiv sind, werden zusätzliche Nachhaltigkeitsbewertungen und Überprüfungen durchgeführt. Abhängig von deren individuellen Nachhaltigkeitsleistungen und Risikoklassifizierungen nutzen wir dabei verschiedene Instrumente, beispielsweise das Informationssystem EcoVadis, mobile Mitarbeiterumfragen oder Lieferantenprüfungen vor Ort (Social Audits). Wir konzentrieren uns dabei nicht nur auf unsere direkten Lieferanten, sondern – soweit möglich – auch auf Zulieferer in der nachgelagerten Lieferkette. Die Effektivität unserer Audits steigern wir durch unsere Zusammenarbeit mit der Joint Audit Cooperation (JAC), die sich derzeit aus 17 Telekommunikationsunternehmen zusammensetzt. 2021 haben wir insgesamt 88 Social Audits durchgeführt – 71 Audits und 17 mobile Umfragen – 34 davon bei unseren direkten und 54 bei unseren indirekten Zulieferern. Seit 2010 haben wir im Rahmen von JAC 812 Audits durchgeführt.

In enger Kooperation mit unseren strategisch wichtigen Lieferanten arbeiten wir an der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung, etwa bei Umweltschutz, Arbeitszeitregelungen oder Gesundheitsschutz. Dies geschieht in erster Linie im Rahmen des von uns initiierten Entwicklungsprogramms für Lieferanten. Seit 2018 wird das Programm als freiwilliger branchenweiter Industrieansatz unter dem Namen „Sustainable Development Program“ (SDP) umgesetzt. Seit 2021 wird das SDP in der Joint Audit Cooperation (JAC) weitergeführt. Neben der Deutschen Telekom, die die Projektleitung innehat, arbeiten Telefónica, Swisscom und Orange gemeinsam daran, das SDP-Konzept gemäß den JAC-Nachhaltigkeitszielen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Berichtszeitraum wurden vier weitere Lieferanten (zwei von der Deutschen Telekom und zwei von Swisscom) in das SDP aufgenommen. Seit dem Start des Programms im Jahr 2014 haben insgesamt 29 Lieferanten das SDP durchlaufen und messbare ökologische, soziale und ökonomische Fortschritte erzielt. Beispielsweise konnte ein Lieferant seinen Energieverbrauch um 2,45 % senken und 681,54 Tonnen CO2e-Emissionen einsparen. Ein anderer Lieferant hat regelmäßige Mitarbeiterzufriedenheits-Umfrage etabliert und in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 eine Zufriedenheitsrate von 80 % erreicht.

Die Nachhaltigkeitsleistung im Einkauf wird mit folgenden ESG KPIs gemessen: Der ESG KPI „Einkaufsvolumen ohne CR-Risiko“ – Zielwert bis 2025 95 % – stellt das Einkaufsvolumen von direkten Geschäftspartnern dar, die im Berichtszeitraum durch einen etablierten externen Dienstleister ohne Auffälligkeiten auf negative Meldungen in der Medienberichterstattung geprüft werden. Hierbei fließen auch die Lieferanten ein, bei denen zwar Auffälligkeiten festgestellt, aber auch entsprechende Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden. Der Anteil dieses risikogeprüften Einkaufsvolumens lag 2021 bei 99,7 % (Vorjahr: 99,6 %). Der ESG KPI „Als unkritisch verifiziertes Einkaufsvolumen“ – Zielwert bis 2025 60 % – misst hingegen den Anteil an Lieferanten, der im Rahmen von dezidierten Überprüfungen auf soziale und ökologische Kriterien geprüft wurden – etwa im Zuge von EcoVadis, dem CDP, Social Audits, Lieferantenbesuchen oder unserem Lieferantenentwicklungsprogramm. Der Anteil dieser CR-qualifizierten Lieferanten lag 2021 bei 60 % (Vorjahr: 62 %). Die Berechnung erfolgt jeweils in Bezug zum bereits größtenteils einheitlich abgebildeten konzernweiten Einkaufsvolumen (ohne die Kategorie „Network Capacity“ und T‑Mobile US), jedoch auf unterschiedlichen Lieferantenbeziehungsebenen.

Ausführliche Informationen zu unserem Lieferanten-Management werden in unserem CR-Bericht 2021 veröffentlicht.

CDP
Initiative von institutionellen Investoren, die den Dialog zwischen Investoren und Unternehmen in Fragen des Klimawandels fördern möchte. Die weltweit größten Unternehmen beteiligen sich an dem Projekt und geben Auskunft zu ihren Treibhausgas-Emissionen und Klimaschutzstrategien. Die Daten werden jährlich durch das CDP erhoben und veröffentlicht.
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