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Wesentliche Regulierungs­entscheidungen

Unser Geschäft unterliegt in hohem Maße der nationalen und europäischen bzw. US-amerikanischen Regulierung; damit sind v. a. in Europa weitreichende Eingriffsbefugnisse in unsere Produkt- und Preisgestaltung verbunden. Auch 2021 wurde unser Festnetz- und Mobilfunk-Geschäft umfassend reguliert.

Regulierung

Commitment-Verträge sind in Kraft getreten. Im vierten Quartal 2020 wurden die Vereinbarungen mit Telefónica und Vodafone über die langjährige Zusammenarbeit im Festnetz verlängert. Hierbei wurden die bisherigen Kontingentverträge durch neue Commitment-Verträge ersetzt. Im ersten Quartal 2021 konnten entsprechende langfristige Vereinbarungen auch mit 1&1 und NetCologne getroffen werden. Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) keine regulatorischen Einwände gegen die Vereinbarungen vorgetragen hat, sind sie zum 1. April 2021 in Kraft getreten. Neben der fortlaufenden Nutzung von VDSL stellen die Vereinbarungen außerdem bereits die Weichen für eine Nutzung der in den kommenden Jahren von der Deutschen Telekom kontinuierlich auszubauenden FTTH-Glasfasernetze. Dadurch sind die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit im Festnetz für die nächsten 10 Jahre geschaffen.

Festlegung von Terminierungsentgelten ab 1. Juli 2021 durch die Europäische Kommission. Die Europäische Kommission hat am 22. April 2021 einen Rechtsakt veröffentlicht, mit dem jeweils eine einheitliche Preisobergrenze für Mobilfunk- (MTR) und Festnetz-Terminierung (FTR) für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union festgelegt werden. Demnach werden die Mobilfunk-Terminierungsentgelte in mehreren Schritten auf ein einheitliches Niveau von 0,2 Eurocent/Min. im Jahr 2024 abgesenkt. Für Festnetz-Terminierungsentgelte ist zum 1. Januar 2022 ein einheitliches Niveau von 0,07 Eurocent/Min. gesetzt worden; bis dahin galten seit dem 1. Juli 2021 aktualisierte, aber noch je nach Mitgliedsland variierende Preisobergrenzen.

Umsetzung des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ (EKEK) in nationales Recht. In Deutschland trat das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zum 1. Dezember 2021 in Kraft. Die Novellierung des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) war erforderlich, um europäische Vorgaben aus dem EKEK in nationales Recht umzusetzen. Die wichtigsten Änderungen betreffen Verbraucherschutzregelungen, die Regulierung von sog. „Netzen mit hoher Kapazität“, worunter auch FTTH fällt, die Frequenzregulierung, Regelungen zum Universaldienst sowie den Wegfall der Möglichkeit zur Abrechnung von Kabelfernsehanschlüssen über die Nebenkosten der Miete. So wurden zugunsten der Verbraucher Regelungen zu den Vertragslaufzeiten und Vertragsverlängerungen angepasst. Hierdurch sind Verträge nun nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar. Weitere Änderungen betreffen die bereits bestehenden Rechte der Endkunden zur Minderung bei Schlechtleistung, die nun noch einmal im TKG aufgenommen wurden. Für die Entstörung gibt es strengere Fristen als bisher. Im Bereich der Wholesale-Regulierung marktmächtiger Unternehmen sieht das TKG Regulierungserleichterungen für den Ausbau von FTTH-Netzen vor. Der bisherige Universaldienst wird nun in Form eines Versorgungsanspruchs sichergestellt. Mindestanforderungen müssen hierzu noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Eine wichtige Änderung besteht im Wegfall des sog. „Nebenkostenprivilegs“ zum 30. Juni 2024. Nach diesem Datum dürfen Vermieter die Kosten für Kabel-TV und Internet-Dienste nicht mehr als Betriebskosten in Rechnung stellen. Die Finanzierung des Ausbaus mit Glasfaser erfolgt über neue Finanzierungsinstrumente wie ein Glasfaser-Bereitstellungsentgelt für die Mieter in Höhe von max. 60 Euro pro Jahr für 5 bzw. 9 Jahre, eine Umlage auf die Kaltmiete oder die bereits bestehenden Regelungen zu Netznutzungsentgelten. Auch für Netzbetreiber sinken damit die Kosten für Nutzung von Inhausnetzen. In Griechenland, Österreich, der Slowakei, der Tschechischen Republik und in Ungarn ist der EKEK bereits in nationales Recht umgesetzt worden (mit unterschiedlichen Fristen für das Inkrafttreten, insbesondere im Bereich Kundenschutz). In Kroatien, den Niederlanden, Polen und Rumänien ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen.

BNetzA legt Entscheidungsentwurf für die FTTH-Netze Regulierungsentscheidung vor. Am 11. Oktober 2021 hat die BNetzA ihren Entscheidungsentwurf zur zukünftigen Regulierung des Zugangs zum Kupfer- und Glasfasernetz der Deutschen Telekom vorgelegt. Der Entwurf sieht für FTTH-Netze Regulierungserleichterungen vor: Es soll künftig weder eine ex-ante- noch eine Zugangsregulierung geben. Stattdessen wird das auch im neuen TKG verankerte Prinzip der „Gleichwertigkeit des Zugangs“ (Equivalence of Input, EoI) umgesetzt. Das Konzept sieht vor, dass Vorleistungsnachfrager auf dieselben sachlichen und personellen Ressourcen zugreifen können wie der Vertrieb der Deutschen Telekom. Auch bei der Regulierung von Layer2 (VDSL) beabsichtigt die BNetzA, künftig von der herkömmlichen ex-ante-Regulierung abzusehen und die Entgelte einer Anzeigepflicht zu unterwerfen. Der Entscheidungsentwurf sieht weiterhin vor, dass die Deutsche Telekom Zugang zu Leerrohren und zu Systemen der Betriebsunterstützung gewähren muss. Die Frist für Stellungnahmen zum Entscheidungsentwurf endete am 15. November 2021; die Notifizierung des Entwurfs bei der EU-Kommission soll im ersten Quartal 2022 erfolgen.

Deutsches Gericht hebt die fusionskontrollrechtliche Freigabe des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser NordWest auf. Telekom Deutschland und EWE haben 2020 das Gemeinschaftsunternehmen „Glasfaser NordWest“ gegründet. Ziel des Joint Ventures ist es, bis zu 1,5 Mio. Haushalte und Unternehmensstandorte mit schnellem Internet zu versorgen. Falls die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 22. September 2021 rechtskräftig wird, muss das Bundeskartellamt erneut über die Freigabe und etwaige Auflagen entscheiden. Bis dahin kann das Gemeinschaftsunternehmen den FTTH-Ausbau fortsetzen. Gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf haben das Bundeskartellamt, EWE und Telekom Deutschland Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

BNetzA-Sicherheitskatalog stuft Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze erstmals als Unternehmen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ein. Die BNetzA hat am 25. August 2021 besondere Sicherheitsanforderungen für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze festgelegt. Für kritische Komponenten gelten nach dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 besondere gesetzliche Anforderungen wie z. B. eine Zertifizierungspflicht.

Weitere Informationen zum TKG-Sicherheitskatalog der BNetzA finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancen-Management – Risiken und Chancen aus Regulierung“.

Europäische Roaming-Regulierung. Gemäß der im Dezember 2021 erzielten Einigung zwischen Europäischer Kommission, Rat und Parlament wird die aktuelle Roaming-Verordnung bis zum Jahr 2032 verlängert. Damit gelten die seit 2017 bestehenden Vorgaben zu „Roam like at Home“, wonach Endkunden innerhalb der Europäischen Union zu nationalen Bedingungen telefonieren und Datenvolumen nutzen können, für 10 Jahre weiter. Zusätzlich wurden neue Transparenzvorschriften eingeführt und festgelegt, dass die Qualität von Roaming-Leistungen gegenüber dem Leistungsumfang im Heimatland nicht reduziert werden soll. Für entsprechende Vorleistungen zwischen den Netzbetreibern werden neue, niedrigere Preisobergrenzen bis 2031 festgelegt, die 2024/2025 erneut überprüft werden sollen. Zuvor diskutierte Verschärfungen bei der Regulierung von Telefongesprächen und SMS zwischen Mitgliedsländern der Europäischen Union sind in dem Entwurf nicht aufgenommen worden. Die Verordnung soll zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Frequenzvergabe

In den USA endete am 17. Februar 2021 die Assignment-Phase der C-Band-Auktion (3,7 bis 4,2 GHz). Die FCC gab am 24. Februar 2021 die Anzahl der ersteigerten Lizenzen der mitbietenden Unternehmen bekannt. Verizon gab ca. 45 Mrd. US‑$ für 3.511 Lizenzen aus, AT&T über 23 Mrd. US‑$ für 1.621 Lizenzen und T‑Mobile US 9,3 Mrd. US‑$ für 142 Lizenzen. Insgesamt wurden in der C-Band-Auktion 280 MHz versteigert. Die Lizenzerwerber sind verpflichtet, über die nächsten drei Jahre sog. „Relocation Payments“ für die Umsiedlung der bisherigen Lizenzinhaber zu tätigen. Diese werden sich für T‑Mobile US voraussichtlich auf 1,2 Mrd. US‑$ belaufen. In Ungarn wurde die Neuvergabe des 900 und 1.800 MHz-Spektrums, für das die Lizenzen 2022 auslaufen, am 28. Januar 2021 durchgeführt und abgeschlossen. Magyar Telekom erwarb 2x 8 bzw. 2x 20 MHz zu einem Gesamtpreis von umgerechnet 123 Mio. €. In Kroatien hat Hrvatski Telekom bei der Frequenzvergabe der Bereiche 700, 3.400 bis 3.800 sowie 26.000 MHz am 12. August 2021 Spektrum für insgesamt 17,4 Mio. € erworben. In Rumänien bestätigte die Regulierungsbehörde der Telekom Romania Mobile Communications nach Zahlung einer einmaligen Gebühr in Höhe von 25 Mio. € die Verlängerung der 2.100 MHz-Frequenznutzungsrechte für 2022 bis Ende 2031; die Abwicklung erfolgte bis Ende 2021. In Rumänien wurde im Dezember 2021 auch die Vergabe der restlichen Frequenzen in den Bereichen 800, 2.600 und 3.400 bis 3.800 MHz durchgeführt. Die Frequenzen haben zwecks Harmonisierung mit anderen Bereichen aus den jeweiligen Bändern nur noch kurze Nutzungsdauern von rund 4 bzw. 7 Jahren. Die drei etablierten rumänischen Netzbetreiber inklusive Telekom Romania Mobile Communications verzichteten daher auf einen Erwerb.

Nach wie vor gibt es keine Neuigkeiten zu dem in Polen verschobenen Starttermin für die 3.400 bis 3.800 MHz-Vergabe. Das Verfahren wird durch offene Gesetzgebungsverfahren aufgehalten. Es besteht die Erwartung, dass weiter vier 80 MHz-Lizenzen per SMRA und mit einem Cap von 80 MHz zu vergeben sind. Weitere Auktionsdetails sind noch offen. Rumänien plant die Vergabe des 5G-Spektrums in den Bändern 700 MHz und 1.500 MHz, die voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 erfolgen soll. Die slowakische Regulierungsbehörde bereitet die Allokation des 3.400 bis 3.800 MHz-Bereichs vor, welcher jedoch erst 2024 für den breitbandigen Mobilfunk verfügbar wird. Eine Konsultation dazu wurde dazu durchgeführt und die Verschiebung der Vergabe auf das erste Halbjahr 2022 entschieden. Zwischenzeitlich wurde für die Vergabeprozedur die Ergänzung um den bisher ungenutzten 2.600 MHz-TDD-Bereich (50 MHz) in die Planungen aufgenommen. In den USA begann am 5. Oktober 2021 die 3.450 MHz-Auktion, bei der die FCC Frequenzen von insgesamt 100 MHz in dem Bereich zwischen 3.450 bis 3.550 MHz vergeben hat. Die Assignment-Phase endete am 4. Januar 2022. Mit einem Gesamterlös von mehr als 22,5 Mrd. US‑$ wurde der erforderliche Mindesterlös von 14,7 Mrd. US‑$ erreicht. T‑Mobile US konnte sich insgesamt 199 Lizenzen für 2,9 Mrd. US‑$ sichern. In Deutschland laufen die Nutzungsrechte für 800, 1.800 und 2.600 MHz Ende 2025 aus. Die Bundesnetzagentur sieht laut aktueller Konsultation noch erheblichen Klärungsbedarf zu verschiedenen Fragestellungen. Mit einer Vergabe ist daher nicht vor 2024 zu rechnen.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.

Wesentliche Frequenzvergaben

 

 

 

 

 

 

 

Erwarteter
Vergabe­start

Erwartetes
Vergabe­ende

Frequenz­bereiche (MHz)

Vergabe­verfahren

Aktuelle Hinweise

Kroatien

Q4 2022

Q1 2023

800/900/1.800/2.100/2.600
1.500/3.400-3.800/26.000

Details noch offen

800 bis 2.600 MHz: Verlängerung erwartet. 1.500 MHz, bisher unverkaufte Reste in 3.400-3.800 MHz und 26.000 MHz nur bei Interesse im Markt.

Polen

Q1 2022

Q2 2022

3.400-3.800

Auktion (SMRAa),
4 Blöcke à 80 MHz,
Cap bei 80 MHz

Neustart verzögert sich weiter durch politische Diskussionen um nationale Sicherheits-Richtlinien (Cyber Security Act).

Polen

Q3 2022

Q4 2022

700/2.100/26.000

Auktion, Details noch offen

Planungen für alle Bereiche noch unsicher wegen Diskussionen um Vergabemodelle, Stillstand bei 700 MHz-Grenzkoordinierungs-gesprächen mit Russland.

Rumänien

H2 2022

H2 2022

700/1.500

Auktion, Details noch offen

 

Slowakei

Q2 2022

H2 2022

3.400-3.800/2.600 (TDD)

Auktion (SMRAa),
Nutzungsbedingungen noch offen,
Cap bei 100 MHz

Zweite Konsultation zur Finalisierung der Regeln im Q4 2021 abgeschlossen. Entscheidung steht noch aus. Auktionsstart in Q2 2022 erwartet.

Tschechische Republik

Q3 2023

Q1 2024

900/1.800/2.100

Verlängerung erwartet

900/1.800 MHz-GSM-Lizenz und 2.100 MHz-UMTS-Lizenz von TMCZ enden 2024.

USA

H1 2022

H1 2022

2.500-2.700

Auktion, Details noch offen

Andauernde Konsultation.

a

Simultaneous Multi Round Auction (SMRA): simultane elektronische Mehrrundenauktion mit aufsteigenden, parallelen Geboten für alle beteiligten Frequenzbänder.

5G
Neuer Kommunikations-Standard (ab 2020 Einführung): bietet Datenraten im Gigabit Bereich, führt Festnetz und Mobilfunk zusammen, unterstützt das Internet der Dinge.
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FTTH – Fiber to the Home
(engl.) – Glasfaser bis ins Haus. Als FTTH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaser-Kabeln bis in die Wohnung des Kunden.
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Glasfaser
Transportweg für optische Datenübertragung.
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MTR – Mobile Termination Rate
(engl.) – Mobilfunk-Terminierungsentgelte. Terminierung ist der Transport eines Gesprächs vom Netz z. B. des Wettbewerbers in das Netz der Telekom. Wird das Gespräch in das Mobilfunknetz transportiert, spricht man von Mobilfunk-Terminierung. Wird der Verkehr in das Festnetz terminiert, spricht man von Festnetz-Terminierung oder oft auch einfach von Interconnection (IC). Unter dem Begriff Terminierungsentgelt versteht man den Betrag, den eine Telefongesellschaft bei der Netzzusammenschaltung für die Terminierung eines Gesprächs in ein fremdes Netz zahlen muss.
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Roaming
Bezeichnet die Nutzung eines Kommunikationsendgeräts oder auch nur die Nutzung der Teilnehmeridentität in einem anderen Netzwerk (Visited Network) als dem Heimat-Netzwerk (Home Network). Hierzu ist erforderlich, dass die Betreiber der beiden Netzwerke ein Roaming-Abkommen getroffen haben sowie die erforderlichen Signalisierungs- und Datenverbindungen zwischen ihren Netzen geschaltet haben. Roaming kommt z. B. zum Tragen bei der länderübergreifenden Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones.
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Wholesale
(engl.) – Großhandel. Bezeichnung für die Abgabe von Leistungen an Dritte, die diese ihren Endkunden direkt oder verarbeitet zur Verfügung stellen.
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