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Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

 

 

 

 

 

Verlautbarung

Titel

Anwendungs­pflicht für die Deutsche Telekom ab

Änderungen

Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom

In EU-Recht übernommene IFRS

Amendment to IFRS 16

Covid-19-Related Rent Concessions/
Covid-19-Related Rent Concessions beyond 30 June 2021a

01.01.2021b

Erleichterungsregelungen für die Bilanzierung von Mietzugeständnissen beim Leasing-Nehmer, welche aufgrund der Covid-19-Pandemie gewährt wurden. Statt zu beurteilen, ob eine Mietkonzession als Modifizierung des Leasing-Vertrags zu bilanzieren ist, darf der Leasing-Nehmer die Veränderungen der Leasing-Zahlungen so behandeln, als läge keine Modifizierung vor.

Keine Inanspruchnahme der Erleichterungs­möglichkeit durch die Deutsche Telekom.

Amendments to IFRS 4

Insurance Contracts – deferral of IFRS 9

01.01.2021

Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen.

Keine Auswirkungen.

Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16

Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2)

01.01.2021

Die Anpassungen behandeln die Folgewirkungen von Änderungen an Finanzinstrumenten durch die IBOR-Reform, Vorschriften bzgl. der Bilanzierung des Hedge Accounting sowie die begleitenden Angabevorschriften.

Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen.

a

Die Erleichterung war ursprünglich auf Mietzugeständnisse beschränkt, die zu einer Verringerung von Leasing-Zahlungen führten, die am bzw. vor dem 30. Juni 2021 fällig waren. Der IASB verlängerte diesen Termin auf den 30. Juni 2022.

b

Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Deutsche Telekom hat bereits im Geschäftsjahr 2020 beschlossen, von der Erleichterungsmöglichkeit keinen Gebrauch zu machen.

Die Reform der Referenzzinssätze (IBORs) führt aufgrund intensiver Vorbereitungs- und Implementierungsarbeiten derzeit zu niedrigen Restrisiken in der zeitlichen Umsetzung und der genauen inhaltlichen Ausgestaltung der geplanten Änderungen für einzelne in Fremdwährung abgeschlossene Kontrakte. Die Deutsche Telekom ist hinsichtlich der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken in designierten Fair Value- und Cashflow Hedges von diesen Unsicherheiten betroffen, soweit bestimmte Referenzzinssätze Teil der Sicherungsbeziehungen sind (EURIBOR, USD-LIBOR, GBP-LIBOR und CHF-LIBOR). Die Konzern-Treasury analysiert fortlaufend die aktuellen Entwicklungen und leitet ggf. zusätzlich notwendige Maßnahmen zum Übergang auf die neuen Referenzzinssätze ein. Der Übergang von EONIA auf €STR wurde bereits umgesetzt, während für die Währungen CHF, GBP und JPY konkrete Umsetzungsarbeiten bis zum Jahresende 2021 erfolgreich finalisiert wurden, somit erfolgt unmittelbar zum Jahresbeginn 2022 der effektive Übergang zu den neuen Referenzzinssätzen. Der Umstellungszeitpunkt für alle weiteren von der Reform betroffenen Währungen ist abhängig von der jeweiligen Marktliquidität der neuen Risk Free Rates. Für den USD-LIBOR wird marktseitig eine Umstellung bis Mitte 2023 erwartet.

Informationen zu den Sicherungsbeziehungen finden Sie in Angabe 40 „Finanzinstrumente und Risiko-Management“.