Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
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Verlautbarung |
Titel |
Anwendungspflicht für die Deutsche Telekom ab |
Änderungen |
Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom |
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In EU-Recht übernommene IFRS |
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Amendment to IFRS 16 |
Covid-19-Related Rent Concessions/ |
01.01.2021b |
Erleichterungsregelungen für die Bilanzierung von Mietzugeständnissen beim Leasing-Nehmer, welche aufgrund der Covid-19-Pandemie gewährt wurden. Statt zu beurteilen, ob eine Mietkonzession als Modifizierung des Leasing-Vertrags zu bilanzieren ist, darf der Leasing-Nehmer die Veränderungen der Leasing-Zahlungen so behandeln, als läge keine Modifizierung vor. |
Keine Inanspruchnahme der Erleichterungsmöglichkeit durch die Deutsche Telekom. |
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Amendments to IFRS 4 |
Insurance Contracts – deferral of IFRS 9 |
01.01.2021 |
Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen. |
Keine Auswirkungen. |
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Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 |
Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2) |
01.01.2021 |
Die Anpassungen behandeln die Folgewirkungen von Änderungen an Finanzinstrumenten durch die IBOR-Reform, Vorschriften bzgl. der Bilanzierung des Hedge Accounting sowie die begleitenden Angabevorschriften. |
Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen. |
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Die Reform der Referenzzinssätze (IBORs) führt aufgrund intensiver Vorbereitungs- und Implementierungsarbeiten derzeit zu niedrigen Restrisiken in der zeitlichen Umsetzung und der genauen inhaltlichen Ausgestaltung der geplanten Änderungen für einzelne in Fremdwährung abgeschlossene Kontrakte. Die Deutsche Telekom ist hinsichtlich der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken in designierten Fair Value- und Cashflow Hedges von diesen Unsicherheiten betroffen, soweit bestimmte Referenzzinssätze Teil der Sicherungsbeziehungen sind (EURIBOR, USD-LIBOR, GBP-LIBOR und CHF-LIBOR). Die Konzern-Treasury analysiert fortlaufend die aktuellen Entwicklungen und leitet ggf. zusätzlich notwendige Maßnahmen zum Übergang auf die neuen Referenzzinssätze ein. Der Übergang von EONIA auf €STR wurde bereits umgesetzt, während für die Währungen CHF, GBP und JPY konkrete Umsetzungsarbeiten bis zum Jahresende 2021 erfolgreich finalisiert wurden, somit erfolgt unmittelbar zum Jahresbeginn 2022 der effektive Übergang zu den neuen Referenzzinssätzen. Der Umstellungszeitpunkt für alle weiteren von der Reform betroffenen Währungen ist abhängig von der jeweiligen Marktliquidität der neuen Risk Free Rates. Für den USD-LIBOR wird marktseitig eine Umstellung bis Mitte 2023 erwartet.
Informationen zu den Sicherungsbeziehungen finden Sie in Angabe 40 „Finanzinstrumente und Risiko-Management“.