Risiken und Chancen
Im Folgenden stellen wir alle wesentlichen Konzern-Risiken und -Chancen inklusive sog. „Emerging-Risks“ dar, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und/oder die Reputation der Deutschen Telekom sowie über die Ergebnisse der Tochtergesellschaften die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom AG beeinflussen könnten. Wir betrachten ausschließlich Risiken nach den ergriffenen Mitigierungsmaßnahmen (Nettobetrachtung). Lassen sich Risiken und Chancen eindeutig einem operativen Segment zuordnen, ist dies nachfolgend entsprechend dargestellt.
Um die Auswirkungen der Risiken besser und verständlicher zu erläutern, haben wir die einzelbewerteten Risiken den folgenden Kategorien zugeordnet. Wenn mehrere Einzelrisiken einer Risikokategorie angehören, führen wir zur Ermittlung der Risikobedeutung eine Risikoaggregation mittels sog. „Monte-Carlo-Simulation“ durch. In dieser Simulation berücksichtigen wir die Einzelrisiken mit ihrem individuellen Risikoausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Ergebnis, die Risikobedeutung, ist der „Value at Risk“. Dieser gibt an, dass mit einer bestimmten Eintrittswahrscheinlichkeit das in der Simulation ermittelte Risikoausmaß nicht überschritten wird. Im Fall von nicht quantifizierten Risikokategorien erfolgt eine Expertenschätzung.
Die sich für die Risikokategorien ergebende Risikobedeutung untergliedert sich in vier Stufen:
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Risikobedeutung |
Beschreibung |
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gering |
< 200 Mio. € Value at Risk |
mittel |
≥ 200 Mio. € Value at Risk |
hoch |
≥ 500 Mio. € Value at Risk |
sehr hoch |
≥ 1,0 Mrd. € Value at Risk |
Diese Darstellung ist in ihrer Anwendung gegenüber dem Vorjahr neu und reflektiert die stärkere Fokussierung auf die Quantifizierung von Risiken und deren Aggregation. Um zusätzlich die Transparenz zu erhöhen, haben wir bei der Risikobedeutung die zuvor beschriebenen Stufen neu eingeführt.
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Risikobedeutung |
Veränderung |
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Strategische Risiken |
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Makroökonomisches Umfeld Deutschland |
gering |
verbessertb |
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Makroökonomisches Umfeld USA |
gering |
verbessertb |
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Makroökonomisches Umfeld Europa |
gering |
verbessertb |
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Marktumfeld Deutschland |
gering |
verbessertb |
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Marktumfeld USA |
sehr hoch |
unverändert |
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Marktumfeld Europa |
gering |
verbessertb |
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Strategische Umsetzung und Integration |
hoch |
verbessert |
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Marke und Reputation |
gering |
unverändert |
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Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung |
mittel |
unverändert |
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Gesundheit |
gering |
verbessertb |
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Operative Risiken |
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Technologie Deutschland |
gering |
verbessertb |
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Technologie USA |
hoch |
unverändert |
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Technologie Europa |
gering |
verbessertb |
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Einkauf und Lieferanten |
gering |
unverändert |
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Datenschutz und Datensicherheit |
mittel |
unverändert |
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Sonstige operative Risiken |
gering |
unverändert |
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Regulatorische Risiken |
mittel |
- |
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Rechts- und Kartellverfahren |
Siehe dazu Rechtsverfahren |
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Compliance-Risiken |
Siehe dazu Compliance-Risiken |
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Finanzwirtschaftliche Risiken |
hoch |
verschlechtertb |
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Strategische Risiken und Chancen
Risiken und Chancen aus dem makroökonomischen Umfeld. Als international tätiges Unternehmen operieren wir in einer Vielzahl von Ländern und mit unterschiedlichen Währungen. Ein größerer konjunktureller Einbruch könnte grundsätzlich zu einer verminderten Kaufkraft unserer Kunden führen und unseren Zugang zu den Kapitalmärkten beeinträchtigen. Wechselkursschwankungen können sich auf unser Ergebnis auswirken.
Die Weltwirtschaft hat sich 2021 von der Corona-Krise erholt, ihre Auswirkungen prägen jedoch weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung. Führende Institute und Organisationen erwarten, dass sich die konjunkturelle Erholung 2022 fortsetzt. Die Wachstumsaussichten für Deutschland und Europa sind insgesamt positiv. Der Internationale Währungsfonds rechnet in seiner Prognose von Januar 2022 mit einem Wachstum der Wirtschaft im Euroraum von 3,9 % für 2022 (Deutschland +3,8 %). Die wirtschaftliche Entwicklung vieler Länder in Osteuropa war 2021 vergleichsweise robust und wird voraussichtlich auch 2022 über dem EU-Durchschnitt liegen. Auch in den USA dürfte sich die wirtschaftliche Erholung fortsetzen. In den USA wurden 2021 umfangreiche Konjunktur- und Infrastrukturpakete verabschiedet, die perspektivisch allerdings auch mit höheren US-Körperschaftsteuersätzen und/oder einer Mindeststeuer einhergehen könnten, die unter Umständen unsere Konzerngesellschaft T‑Mobile US in Zukunft stärker steuerlich belasten würden. Der Internationale Währungsfonds rechnet in seiner Prognose von Januar 2022 mit einem Wachstum der US-Wirtschaft von 4,0 % für 2022. Die Wirtschaftstätigkeit in den USA hat Mitte 2021 ihr Vorkrisenniveau wieder erreicht.
Allerdings stören vielfältige angebotsseitige Engpässe die globalen Wertschöpfungsketten und dämpfen zusammen mit weiterhin bestehenden pandemiebedingten Einschränkungen das Wachstum. Ansteigende Rohstoff- und Energiepreise sowie die Liefer- und Kapazitätsengpässe haben den Inflationsdruck weltweit verstärkt. Dieser soll 2022 auch nur leicht nachlassen, wobei eine schnelle Rückkehr zu einem Umfeld sehr niedriger Inflationsraten wie in der Vorkrisenzeit nicht zu erwarten ist.
Die weitere wirtschaftliche Entwicklung unterliegt demnach auch nicht unbedeutenden Risiken. Erneute umfassende pandemiebedingte Einschränkungen oder länger anhaltende Liefer- und Kapazitätsengpässe könnten die Erholung stärker beeinträchtigen als erwartet. Weitere Risiken resultieren aus eventuellen geopolitischen Konflikten und der Unsicherheit aus internationalen Handelskonflikten.
Diesen Risiken stehen Chancen gegenüber, insbesondere wenn es gelingen sollte, die Coronavirus-Pandemie effektiv einzudämmen. Basierend auf den Erkenntnissen aus der Vergangenheit sind durch die Coronavirus-Pandemie nur eingeschränkt Auswirkungen auf das Geschäft der Deutschen Telekom zu erwarten. Sollten die Liefer- und Kapazitätsengpässe schneller überwunden werden als erwartet, eröffnet sich die Chance, dass die aufgestaute Konsum- und Investitionsnachfrage für einen dynamischeren Aufschwung sorgt.
Risiken aus dem Marktumfeld. Zu den wesentlichen Marktrisiken, denen wir ausgesetzt sind, zählen sinkende Preisniveaus bei Sprach- und Datendiensten im Festnetz und im Mobilfunk. Ursachen dafür sind neben regulierungsbedingten Preissenkungen in erster Linie der anhaltend starke Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche.
Mit weiterhin anhaltendem Wettbewerbsdruck ist insbesondere im Festnetz-Bereich in Deutschland und den Ländern unseres operativen Segments Europa zu rechnen. Im Breitband-Markt bestätigt sich der Trend, dass v. a. in Deutschland die Marktanteile regionaler Netzbetreiber und überregionaler spezialisierter FTTH-Anbieter überproportional steigen und diese ihre Marktabdeckung durch Ausbau ihrer eigenen Infrastruktur erhöhen. Zunehmend erfolgt dies mit Glasfaser-Infrastruktur. Dadurch erhöhen sie ihre Kundenzahlen und vertiefen ihre eigene Wertschöpfung. Im Neukundengeschäft besteht weiterhin starker Preiswettbewerb mit hohen Anfangsrabatten.
Anhaltenden Preisdruck erwarten wir auch in der mobilen Sprachtelefonie und bei mobilen Datendiensten. Dies könnte sich negativ auf unsere Service-Umsätze im Mobilfunk auswirken. Hauptgründe für den Preisdruck sind u. a. datenzentrierte, preisaggressive Angebote. Anbieter ohne eigene Infrastruktur (MVNOs) vermarkten diese Angebote u. a. über das Internet. Dabei besteht weiterhin das Risiko von unvorhergesehenen preisaggressiven Maßnahmen kleinerer Wettbewerber. Technologische Neuerungen, wie die Verwendung reiner eSIMs in Smartphones, könnten den Preisdruck durch erhöhte Wechselbereitschaft der Kunden erhöhen.
Ein weiteres Wettbewerbsrisiko liegt darin, dass wir sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk verstärkt Konkurrenten gegenüberstehen, die nicht zur Telekommunikationsbranche im engeren Sinne zählen, aber vermehrt in die klassischen Telekommunikationsmärkte eindringen: Dies gilt v. a. für große Unternehmen aus der Internet- und Unterhaltungselektronikbranche. Für uns besteht daraus das Risiko, Wertschöpfungsanteile und Margen dadurch zu verlieren, dass wir den direkten Kundenkontakt zunehmend an Wettbewerber verlieren.
Das Marktumfeld der T‑Mobile US ist durch intensiven und zunehmenden Wettbewerb gekennzeichnet. Neben klassischen Telekommunikationsanbietern, die gebündelte Angebote einschließlich Inhalts- und mobiler Videodienste bereitstellen, gibt es zusätzlichen Wettbewerb z. B. durch Big Cable im Mobilfunk-Bereich, da die Mobilfunk-, Festnetz- und Satellitenbranche zunehmend konvergieren. Dazu kommen strategische Allianzen und MVNO-Beziehungen wie zwischen DISH und AT&T. Eine mögliche Marktsättigung in den USA kann weiterhin dazu führen, dass sich das Kundenwachstum der Mobilfunk-Branche im Vergleich zu den Vorjahren stark abschwächen könnte, begleitet von einer gesteigerten Wettbewerbsintensität. Obwohl T‑Mobile US einen Vorteil bei der Frequenzausstattung hat, ist es entscheidend, den Netzausbau fortzusetzen, insbesondere in wenig ausgebauten kleineren Märkten und ländlichen Gebieten, um die Führung als bestes Netz behaupten zu können. T‑Mobile US muss weiterhin seine Markenstrategie als „Value Leader“, „Customer Service Leader“ und „5G Network Leader“ erfolgreich fort- bzw. umsetzen, um das Kundenwachstum und die Kundenbindung weiter aufrecht erhalten zu können. Sollten sich das Verbraucherverhalten oder die Kundenansprüche ändern, könnte es schwierig werden, künftige geschäftliche, finanzielle und operative Ergebnisziele zu erreichen.
Die Innovationszyklen werden immer kürzer. Dies stellt den Telekommunikationssektor vor die Herausforderung, neue Produkte und Dienstleistungen in immer kürzeren Zeitabständen hervorbringen zu müssen. Neue Technologien verdrängen bestehende Technologien, Produkte und Services teilweise oder manchmal sogar vollständig. Dies kann bei den angebotenen Diensten wie z. B. Telefonie, Nachrichten, Internet-Zugang, Smart Home oder TV zu geringeren Preisen und Umsätzen führen – bis hin zur vollständigen Substitution durch neue, globale Anbieter. Diese Substitutionsrisiken könnten unseren Umsatz und unser Ergebnis beeinflussen. Dem Ausmaß der Substitutionsrisiken begegnen wir u. a. durch integrierte Lösungen mit Hyperpersonalisierung und Kontextbezug (z. B. „Magenta HomeOS“), um „Kunden zu Fans“ zu machen und dadurch zu binden. Der Ausbau des Mobilfunk-Standards 5G als technologische Innovation birgt Unsicherheiten in sich in Form von öffentlichen Diskussionen zu Sicherheit und elektromagnetischer Verträglichkeit sowie der begrenzten Anzahl von Telekommunikationshardware-Anbietern, die wir in Planungsszenarien abbilden.
Unser operatives Segment Systemgeschäft steht ebenfalls vor Herausforderungen. So belasten ein beständig starker Wettbewerb sowie der anhaltende Kostendruck das klassische IT-Geschäft. Darüber hinaus führt der technische Wandel hin zu Cloud-Lösungen und Digitalisierung im IT-Geschäft zum Markteintritt neuer, kapitalstarker Wettbewerber. Dies kann zu Umsatzrückgängen und Margenverfall bei T‑Systems führen.
Chancen aus dem Marktumfeld. Der Telekommunikations- und IT-Markt ist ein sehr dynamischer, hart umkämpfter Markt. Die wirtschaftlichen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen sowie sich verändernde Kundenwünsche beeinflussen unser Handeln und wirken sich auf unsere Unternehmenskennzahlen aus. Grundsätzlich gehen wir von den Entwicklungen aus, wie wir sie im Kapitel „Prognose“ beschrieben haben.
Neben den beschriebenen Risiken eröffnen die immer kürzer werdenden Innovationszyklen die Möglichkeit, die Digitalisierung unserer Gesellschaft voranzutreiben und unseren Privat- und Geschäftskunden innovative Produkte bzw. Lösungen anzubieten. Daher sind bei wachsender Konvergenz von Netz, IT und Produkten unsere Aktivitäten rund um Innovationen und Technologien entscheidend, wenn es darum geht, Chancen zu erkennen, zu nutzen und sie im zunehmenden Wettbewerb zu etablieren. In unserem Vorstandsbereich „Technologie und Innovation“ sind daher alle relevanten Funktionen unter einer gemeinsamen Leitung zusammengeführt, um eine enge Integration der Bereiche Innovation, Netz, IT und Sicherheit zu ermöglichen. Wir stellen dabei die Entwicklung von menschzentrierten Lösungen und herausragenden nahtlosen Kundenerlebnissen in den Vordergrund und wurden im Berichtsjahr u. a. wiederholt für unseren digitalen Assistenten „Frag Magenta“ und das Produkt „Magenta SmartHome“ ausgezeichnet.
Weitere Informationen zu unserer Innovationsarbeit finden Sie im Kapitel „Technologie und Innovation“.
Der aktuell ausgerollte 5G-Mobilfunk-Standard bietet durch die deutliche Erhöhung von Kapazität, Bandbreite und Verfügbarkeit sowie geringeren Latenzen mehr Zuverlässigkeit, Sicherheit und garantierte Dienstequalität z. B. für industrielle Anwendungsszenarien. Damit bietet 5G nicht nur die unmittelbare Chance, bei bestehenden Geschäftsmodellen stark steigende Anforderungen zukünftig kosteneffizienter bewältigen zu können, sondern auch Chancen für weitere Geschäftsmodelle, indem man Netzfähigkeiten (z. B. Netzzugang, Lokalisierung, Sicherheit, Identität, Speicherort, Datenzwischenspeicherung, Echtzeitverarbeitung) an entsprechende Partner vermarktet. Bereits heute haben wir erste Anwendungsfälle realisiert wie z. B. 5G-Campus-Netzwerke und Mobile Edge Computing, bei denen die Datenverarbeitung dezentral – am Rand des Netzes – erfolgt. 5G und Edge Computing bilden so gemeinsam mit anderen Technologien wie dem NarrowBand-Internet of Things (NB-IoT) oder Künstlicher Intelligenz (KI) die Basis für die weitere Digitalisierung der Gesellschaft. Zur Entwicklung der nächsten 6. Mobilfunk-Generation arbeiten wir mit der Forschung zusammen an einem Standard, der eine Reihe von aktuellen Herausforderungen an Telekommunikationsnetze adressieren soll: die Verbindung zwischen allen Menschen, Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität sowie die weitere Untermauerung von Datenschutz, Vertrauen und Sicherheit.
Zusätzlich ergeben sich in unserem Systemgeschäft Chancen auf neue Projektgeschäfte durch Zukunftsthemen wie Künstliche Intelligenz (KI) und Industrial-IoT-Initiatoren.
Risiken aus strategischer Umsetzung und Integration. Wir befinden uns in einem stetigen Prozess strategischer Anpassungen und Kostensenkungsinitiativen. Können wir diese Vorhaben nicht wie geplant umsetzen, sind wir bestimmten Risiken ausgesetzt. So könnte der Nutzen der Maßnahmen geringer sein als ursprünglich abgeschätzt, sie könnten sich später als angenommen auswirken oder ihre Wirkung könnte ganz ausbleiben. Jeder dieser Faktoren – allein oder in Kombination – könnte sich negativ auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.
Der Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint wurde am 1. April 2020 vollzogen. Die Umsetzung des Zusammenschlusses stellt T‑Mobile US vor komplexe Herausforderungen, die erfolgreich bewältigt werden müssen, um die geplanten Synergien weiterhin zu erzielen und die vereinbarten Auflagen der Behörden zu erfüllen. Die Zusammenführung beider Unternehmen zur neuen T‑Mobile US betrifft alle betrieblichen Bereiche. Beispiele sind die Zusammenführung der Mobilfunknetze sowie der IT- und Techniklandschaft, das Kunden-Management, der Vertrieb, das Personal-Management, die Logistik und das Kontrollumfeld. Gleichzeitig wird es u. a. notwendig sein, die mit den Kartell- und Regulierungsbehörden vereinbarten Auflagen wie z. B. der Federal Communications Commission (FCC), des US-amerikanischen Justizministeriums Department of Justice (DoJ), der Aufsichtsbehörden diverser US-amerikanischer Bundesstaaten sowie des Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) zu erfüllen. Es bestehen zahlreiche Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf den Netzaufbau und die Unterstützung von DISH beim Aufbau eines eigenständigen Netzes. Fast ein Jahr nach der Fusion mit Sprint gab T‑Mobile US auf ihrem Analystentag im März 2021 ein Update zu den Integrationsfortschritten des Unternehmens und stellte fest, dass T‑Mobile US bei der Umsetzung der Synergien aus dem Zusammenschluss bereits zu diesem Zeitpunkt über der Planung lag, die bei Bekanntgabe der Transaktion im April 2018 kommuniziert wurde.
Die Zusammenarbeit mit chinesischen Lieferanten wird durch den andauernden Handelskonflikt zwischen den USA und China erschwert. Seit 2020 sanktionieren die USA aufgrund von Sicherheitsbedenken die Nutzung von US-Technologie für und durch chinesische Lieferanten. Dabei wirken sie auch auf andere Länder ein, sich entsprechend zu verhalten. In Deutschland hat der Gesetzgeber durch das neue „Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) eine langjährige intensive Diskussion um die Sicherheit in kritischen Infrastrukturen beendet. Positiv ist, dass nun einige Anforderungen an kritische Infrastrukturen (KRITIS) geregelt werden, die lange Zeit strittig waren. Die Deutsche Telekom selbst prüft sicherheitskritische Komponenten seit langem vor dem Einbau und laufend im Betrieb. Wir gehen davon aus, dass auch die Prüfung durch die Behörden mit einem zügigen Netzausbau vereinbar ist und es nicht zu dauerhaften Verzögerungen kommt. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 beinhaltet kein Verbot von einzelnen Herstellern. Für die praktische Anwendung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 erarbeitet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gegenwärtig die notwendigen Regularien (u. a. zur Zertifizierung kritischer Komponenten und Garantieerklärung der Hersteller). Bezüglich der möglicherweise betroffenen kritischen Komponenten sind die Vorgaben des sog. „TKG-Sicherheitskatalogs“ relevant, der zwischen der Bundesnetzagentur und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erarbeitet und Anfang August 2021 veröffentlicht wurde. Hinsichtlich einer Zertifizierungspflicht verbauter Komponenten sieht der Katalog eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vor, sodass bis dahin weitestgehend von einem Bestandsschutz auszugehen ist. Das Risiko einer Rückbauanordnung bereits im Netz verbauter Komponenten ist anhand der Gesetzeslage als gering einzuschätzen. Für die Zeit ab dem 1. Januar 2026 kann indes nicht ausgeschlossen werden, dass aktuell genutzte kritische Komponenten bestimmter Hersteller nicht weiter verwendet werden dürfen. Zur Klärung unbestimmter Rechtsbegriffe und des Anwendungsumfangs des Sicherheitskatalogs wurde netzbetreiberübergreifend ein förmliches Widerspruchsverfahren angestrengt. Unabhängig davon wird eine Rückbauanordnung einmal genehmigter Komponenten nur nach hohen Hürden angeordnet werden können. In anderen Ländern wie Österreich und Polen besteht weiterhin die Möglichkeit, dass es zu einem angeordneten Austausch von Lieferanten in kritischer Infrastruktur innerhalb von vorgegebenen Fristen kommen kann. Insbesondere aufgrund des in Deutschland erlassenen IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 reduziert sich das potenzielle Schadensausmaß. Aufgrund der verbesserten Risikosituation bei der Umsetzung der Synergien in den USA und bei der Zusammenarbeit mit chinesischen Lieferanten haben wir die Risikobedeutung der Risikokategorie „Strategische Umsetzung und Integration“ auf „hoch“ abgesenkt.
Chancen aus strategischer Umsetzung und Integration. Partnerschaften bieten u. a. Chancen zu erhöhten Umsätzen und verstärkter Kundenbindung. Zum Beispiel werden durch die Aufnahme des neuen strategischen Handlungsfelds Magenta Advantage in unserer Konzernstrategie und das damit verbundene Programm Portfolio-Unternehmen von SoftBank Zugang zu digitalen Kundenschnittstellen und Vertriebsstellen erhalten und damit die Palette unserer Dienste innovativ erweitern.
Das durch die abgeschlossene IP-Transformation (All IP) entstandene logische Netz spricht „eine Sprache“ und funktioniert technisch weitgehend unabhängig von den übertragenen Diensten. Dies ermöglicht Effizienzsteigerungen, indem z. B. die Komplexität bei Wartung und Betrieb reduziert wird, dienstspezifische Altplattformen abgeschaltet werden sowie durch Energieeinsparungen. Zudem schafft All IP Wachstumspotenziale: kurz- und mittelfristig durch ein verbessertes Kundenerlebnis vorhandener Dienste (z. B. bessere Sprachqualität, mehr Customer-Self-Service, flexiblere Konfigurationsmöglichkeiten), mittel- und langfristig als eine unverzichtbare Basis für neue Konvergenzprodukte, für das Internet der Dinge und für das beschleunigte Einführen neuer Angebote (Time-to-Market).
Nicht zuletzt fungiert das All IP-Netz als eine Grundvoraussetzung für die zukünftige Cloud- und Software-basierte Netz- und Diensteproduktion. Bei gleichzeitiger höherer Automatisierung ergeben sich Chancen für Effizienzsteigerungen, schnellere Bereitstellung von neuen Diensten und Leistungsmerkmalen, verbesserte Qualität und die Erschließung neuer Umsatzpotenziale.
Die Disaggregation der Zugangsnetzwerke (im Mobilfunk: Open Radio Access Network, O-RAN; im Festnetz: Access 4.0) und Kernnetze (z. B. des 5G-Kernnetzes) als Teil unserer Netzwerk-Differenzierungsstrategie bietet die Erweiterung des Lieferanten-Ökosystems und dadurch eine Steigerung von Wettbewerb, Flexibilität und Innovationen als Chancen. Bei gleichzeitiger Forcierung von Automatisierung und Cloudifizierung erwarten wir zudem mittelfristig eine Reduzierung der Gesamtkosten sowie eine Erhöhung der Agilität und Geschwindigkeit in der Bereitstellung neuer Dienste und Leistungsmerkmale.
Wir treiben die Transformation unserer IT mit agiler Entwicklung, Entkopplung und Cloudifizierung weiter voran. Durch diese Ansätze können neue Möglichkeiten beschleunigter Entwicklungen und effizienter IT-Produktion ausgeschöpft werden, indem modulare Komponenten, sog. „Microservices“, und Application Programming Interfaces (API) bereitgestellt werden und in einer skalierbaren Cloud mit modernster Technologie produziert werden. Zudem eröffnet die agile und entkoppelte Entwicklung die Chance durch flexible kleinere Software-Releases, Big Bang-Risiken bei der Ablieferung mächtiger Software-Releases zu verringern.
Risiken und Chancen aus Marke und Reputation. Eine unvorhersehbare negative mediale Berichterstattung über unsere Produkte und Dienstleistungen oder unsere unternehmerische Tätigkeit und Verantwortung kann einen großen Einfluss auf die Reputation unseres Unternehmens und unser Marken-Image haben. Durch soziale Netzwerke kann es zu einer noch schnelleren und weiteren Verbreitung solcher Informationen und Meinungen kommen. Letztlich kann sich eine negative Berichterstattung auf unseren Umsatz und unseren Markenwert auswirken. Um dies zu vermeiden, sind wir in einem ständigen intensiven und konstruktiven Dialog v. a. mit unseren Kund*innen, den Medien und der Finanzwelt. Höchste Priorität hat für uns, die Interessen aller Stakeholder möglichst ausgewogen zu berücksichtigen und somit unserem Ruf gerecht zu werden, ein verlässlicher Partner zu sein.
Nachhaltigkeitschancen und -risiken und gesellschaftliche Verantwortung. Zu einem umfassenden Risiko- und Chancen-Management gehört für uns auch, Chancen und Risiken zu berücksichtigen, die aus ökologischen oder sozialen Aspekten resultieren bzw. aus der Führung unseres Unternehmens. Dazu binden wir alle relevanten Stakeholder aktiv und systematisch in den Prozess ein, um aktuelle und potenzielle Risiken und Chancen zu ermitteln. Das kontinuierliche Monitoring von ökologischen, sozialen und Governance-Themen geht einher mit der systematischen Ermittlung der Positionen unserer Stakeholder zu diesen Themen. Wichtige Tools dabei sind: Die Befragung von Stakeholdern, eine Dokumentenanalyse – berücksichtigt werden u. a. Gesetzestexte, Studien und Veröffentlichungen in Medien –, unsere Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Gremien nationaler und internationaler Unternehmens- und Sozialverbände, wie z. B. GeSI, ETNO, BDI, Bitkom, Econsense und BAGSO, von uns organisierte Stakeholder-Dialogformate sowie unsere verschiedenen Publikationen, wie Pressespiegel und Newsletter. Zudem integrieren wir die wichtigsten Nachhaltigkeitsrisiken in die interne Compliance-Bewertung. Dadurch erfassen wir die dazu gehörige Positionierung und Maßnahmenentwicklung in den verschiedenen Geschäftsbereichen.
Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie im Kapitel „Corporate Responsibility und nichtfinanzielle Erklärung“.
Folgende Themen haben wir als die Wesentlichen unseres Nachhaltigkeitsmanagements identifiziert:
- Reputation. Der Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen birgt für unsere Reputation sowohl Risiken als auch Chancen. Eine hohe Service-Qualität ist einer der wichtigsten Faktoren für eine bessere Kundenwahrnehmung. Um die Wichtigkeit des Themas Kundenzufriedenheit zu unterstreichen, ist die Kundenzufriedenheit in unserer Konzernsteuerung als nichtfinanzieller Leistungsindikator verankert. Transparenz und Reporting tragen dazu bei, das Vertrauen anderer externer Stakeholder in unseren Konzern zu fördern. Diesem Zweck dienen auch unsere Geschäfts- und CR-Berichte. Dagegen können Themen wie Geschäftspraktiken, Datenschutz oder Arbeitsstandards in der Lieferkette sowie der Umgang mit Menschenrechten und ethischer Umgang mit bzw. Einsatz von Künstlicher Intelligenz auch Reputationsrisiken beinhalten: Finden sich unsere Marken, Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Thematiken in einer negativen medialen Berichterstattung, kann das unserer Reputation großen Schaden zufügen. In unserem Nachhaltigkeitsmanagement überprüfen wir kontinuierlich solche möglichen Risiken und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ein, um sie zu minimieren. Dazu gehört auch die systematische Einbettung in das konzerninterne Compliance-Management, um die Relevanz der Risiken zu Nachhaltigkeitsthemen und deren reputative Wirkung über Unternehmensbereiche hinweg zu ermitteln. Zudem ermitteln wir positive Nachhaltigkeitsbeiträge unserer Produkte und Dienstleistungen, um unsere Reputation entsprechend zu beeinflussen.
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Klimaschutz. Im Rahmen unserer integrierten Klimastrategie befassen wir uns sowohl mit den Risiken als auch mit den Chancen, die der Klimaschutz für uns und unsere Stakeholder birgt. ICT-Produkte und -Dienstleistungen werden im Jahr 2030, trotz zu erwartender Rebound-Effekte, das Potenzial haben, in anderen Branchen bis zu siebenmal so viel CO2-Emissionen einzusparen wie das Wachstum der ICT-Branche selbst verursacht (GeSI-Studie „Digital with Purpose“). So besteht die Möglichkeit, bei Annahme eines optimistischen Szenarios, bis zu 9 % der globalen CO2-Emissionen im Jahr 2030 einzusparen. Es wird zudem ein Investitionsvolumen von etwa 3 Billionen US-Dollar in innovative Lösungen bis 2030 erwartet, welches nicht nur zum Ausbau des Geschäfts führen wird, sondern auch die SDGs unterstützt. Diese Entwicklung begleiten wir, indem wir unser Produkt-Portfolio hinsichtlich Nachhaltigkeitsvorteilen bewerten. Zusätzlich wollen wir das Verhältnis aus Emissionen, die durch unsere Produkte und Dienste eingespart werden können, und Emissionen aus unserer eigenen gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich verbessern.
Unter den Risiken, die der Klimawandel mit sich bringt, sind bereits heute zunehmend extreme Wetterbedingungen erkennbar. Solche Unwetterereignisse können unsere Infrastruktur beschädigen und den Netzbetrieb stören. Dies beeinflusst unsere Stakeholder unmittelbar, z. B. unsere Kund*innen, Zulieferer und Mitarbeiter*innen. Umsatzeinbußen oder geringere Kundenzufriedenheit können die Folge sein. Die Betrachtung des Risikos für die Fortführung des Betriebes wird durch das Risiko-Management abgedeckt und operativ in den Geschäftseinheiten gesteuert. Die Deutsche Telekom begrüßt die hinter der „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ (TCFD) stehenden Ziele und bemüht sich aktiv um deren Umsetzung. Im ersten Schritt haben wir eine Lückenanalyse zur Abdeckung der TCFD-Empfehlungen durchgeführt. In verschiedenen Workshops mit relevanten Akteuren aus Technik, Einkauf, Strategie und Risiko-Management haben wir die wesentlichen klimabezogenen Chancen und Risiken der Deutschen Telekom AG definiert und eine erste Gewichtung vorgenommen. Im nächsten Schritt führten wir für Deutschland exemplarisch eine Standortanalyse der physischen Klimarisiken in verschiedenen Klimaszenarien durch („Business-as-Usual“ und „4-Grad-Szenario“), welche nun im Zuge eines länderübergreifenden Projekts internationalisiert werden soll. Neben den physischen Risiken werden nun auch die transitorischen Risiken (Bedrohungen, die durch plötzliche Anpassungen von Wirtschaftszweigen an den Klimawandel entstehen) einer detaillierten Analyse unterzogen.
Ausführliche Informationen hierzu werden in unserem CR-Bericht 2021 veröffentlicht.
Einen Beitrag zur weiteren Vorbeugung können wir zusätzlich leisten, indem wir unsere eigenen CO2-Emissionen reduzieren. Aus diesem Grund haben wir uns 2021 das ambitionierte Ziel gesetzt, unsere konzernweiten CO2-Emissionen (Scope 1 und 2) bis 2025 auf netto null zu bringen. Dabei sollen bis zu 95 % real reduziert werden. Mögliche verbleibende Emissionen werden über Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Außerdem birgt der Klimaschutz auch finanzielle Risiken, sei es durch die aufkommenden Abgaben für CO2-Emissionen oder erhöhte Energiekosten sowie verstärkter Vorgaben für Produkte, z. B. im Hinblick auf Energieeffizienzanforderungen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, messen wir u. a. unsere eigene Energieeffizienz und entwickeln Maßnahmen, um diese zu verbessern. Unsere neu für 2021 beschlossenen ESG-Ziele für die Vorstandsvergütung des jeweiligen jährlichen Energieverbrauchs als auch der geplanten jährlichen CO2-Emissionen für Scope 1 und 2 unterstützen zusätzlich die Erreichung der Klimaziele und Energieeffizienzmaßnahmen. In einem konzernweiten Programm adressieren wir gezielt unsere Zulieferkette und arbeiten an der Optimierung unserer Produkte und deren Verpackung. Seit 2021 deckt der Konzern seinen Strombedarf zu 100 % aus erneuerbaren Energien ab. Dies passiert durch Power Purchase Agreements (PPA) und andere Formen von Direktbezug, u. a. auch durch Herkunftsnachweise.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Corporate Responsibility und nichtfinanzielle Erklärung“.
- Lieferanten. Mehr Nachhaltigkeit in unserer Lieferkette sehen wir als Chance – für unsere Reputation und unseren wirtschaftlichen Erfolg. Neben allgemeinen Risiken im Rahmen unserer globalen Beschaffungstätigkeiten können wir länder- und lieferantenspezifischen Risiken ausgesetzt sein. Dazu zählen z. B. der Einsatz von Kinderarbeit, die bewusste Inkaufnahme von Umweltschäden oder mangelhafte Arbeits- und Sicherheitsbedingungen vor Ort. Wir überprüfen unsere Prozesse systematisch auch im Hinblick auf kommende Anforderungen (wie z. B. dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), gleiches gilt für unsere Lieferanten. So minimieren wir die Risiken. Audits hierzu führen wir im Rahmen der Joint Audit Corporation (JAC) durch. Ziel der JAC ist die Reduzierung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Lieferkette sowie die Verbesserung ökologischer und sozialer Aspekte, darunter auch das Thema Menschenrechte. Die Überprüfung steht daher im Einklang mit international anerkannten Richtlinien und Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Unsere Kooperationen mit Lieferanten, die internationale Nachhaltigkeitsstandards einhalten, sichern eine hohe Produktqualität sowie eine zuverlässige Beschaffung. Mit einem speziellen Entwicklungsprogramm helfen wir unseren Lieferanten dabei, Geschäftspraktiken einzuführen, die sowohl sozial und ökologisch verträglich als auch wirtschaftlich effizient sind. Das Programm zeigte auch im Berichtsjahr messbare Erfolge und punktet in dreifacher Hinsicht: Es hat positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen bei den Lieferanten sowie deren Profitabilität und verdeutlicht die wirtschaftliche Relevanz von Nachhaltigkeit für beide Seiten – für unsere Lieferanten und für unseren Konzern. So senken z. B. bessere Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten die Zahl der arbeitsbedingten Unfälle und die Fluktuationsrate. Dies wiederum sichert eine hohe Produktqualität und steigert die Produktivität – bei gleichzeitig niedrigeren Kosten für Rekrutierung und Training. Wir stärken also nicht nur die Profitabilität und CR-Performance bei unseren Lieferanten, sondern reduzieren auch deutlich identifizierte Risiken.
Gesundheit. Der Mobilfunk bzw. die elektromagnetischen Felder, die der Mobilfunk nutzt, lösen immer wieder Bedenken in der Bevölkerung über mögliche Gesundheitsrisiken aus. Dazu gibt es eine anhaltende öffentliche, politische und wissenschaftliche Diskussion. Die Akzeptanzprobleme in der Öffentlichkeit betreffen dabei zumeist die Mobilfunknetze, seltener den Einsatz mobiler Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Laptops. Diese Diskussion hat verstärkt Auswirkungen auf den Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur. Im Festnetz-Bereich kann dies die Verwendung von herkömmlichen IP- bzw. DECT-Geräten (digitale schnurlose Telefone) sowie von Endgeräten mit WLAN-Technologie betreffen. Es besteht das Risiko regulatorischer Eingriffe, wie etwa die Verschärfung der Grenzwerte für elektromagnetische Felder oder die Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen für den Mobilfunk, z. B. durch Veränderungen im Baurecht, aber auch das Risiko einer Kennzeichnungspflicht für Endgeräte.
Basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand haben anerkannte Gremien, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP), in den vergangenen Jahren wiederholt die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk überprüft und, bei Einhaltung dieser Werte, die sichere Nutzung der Mobilfunk-Technik bestätigt. Die Grenzwert-Empfehlungen werden auch weiterhin regelmäßig von nationalen und internationalen Fachgremien geprüft.
Wir sind davon überzeugt, dass die sichere Anwendung der Mobilfunk-Technik durch die Einhaltung der geltenden Grenzwerte gewährleistet wird. Dabei stützen wir uns auf die Bewertung der anerkannten Gremien. Basis unseres verantwortungsvollen Umgangs mit diesem Thema ist unsere konzernweite „EMF-Policy“: In dieser verpflichten wir uns – weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – zu mehr Transparenz, Information, Partizipation und Unterstützung der unabhängigen Mobilfunk-Forschung. Wir arbeiten daran, Bedenken in der Bevölkerung durch eine sachliche, wissenschaftlich fundierte und transparente Informationspolitik abzubauen. So sehen wir uns auch weiterhin in der Pflicht, den vertrauensvollen Austausch mit Kommunen fortzusetzen und erfolgreich zu gestalten. Dies gilt insbesondere, nachdem die langjährige Zusammenarbeit mit Kommunen beim Mobilfunk-Ausbau 2013 gesetzlich verankert wurde. Davor erfolgte die Zusammenarbeit auf Basis von freiwilligen Übereinkünften der Netzbetreiber.
Operative Risiken und Chancen
Risiken aus Technologie. Wir verfügen über immer leistungsfähigere Informations-/Netztechnik-Infrastruktur (IT-/NT-), die wir beständig ausbauen und modernisieren, um das beste Kundenerlebnis sicherzustellen und unsere Technologie-Führerschaft zu festigen. Ausfälle der aktuellen und zukünftigen technischen Infrastruktur können nicht vollständig ausgeschlossen werden und könnten im Einzelfall einen Umsatzausfall oder Kostensteigerungen nach sich ziehen; schließlich bilden unsere IT-/NT-Ressourcen und -Strukturen die wesentliche organisatorische und technische Plattform für unsere Geschäftstätigkeit. Die zunehmende Konvergenz von IT/NT birgt Risiken. Um diesen gesamthaft zu begegnen, sind unsere Netz-, Innovations- und IT-Aufgaben im Vorstandsressort „Technologie und Innovation“ gebündelt.
Es können Risiken entstehen, die alle IT-/NT-Systeme und -Produkte mit Internet-Anbindung betreffen. So könnten Störungen zwischen neu entwickelten und bereits bestehenden IT-/NT-Systemen zu Unterbrechungen bei Geschäftsprozessen, Produkten und Services führen, wie z. B. bei Smartphones und „MagentaTV“ oder bei Connectivity für Geschäftskunden. Um Ausfallrisiken, z. B. ausgelöst durch Naturkatastrophen oder Feuer, zu vermeiden, nutzen wir technische Frühwarnsysteme und Dopplungen von IT-/NT-Systemen. Das Computer Emergency Response Team (CERT) der Deutschen Telekom Security befasst sich mit der Sicherheit der Server unserer Geschäftskunden. Beim Cloud Computing lagern alle Daten und Anwendungen in Rechenzentren. Unsere europäischen Rechenzentren sind sicherheitszertifiziert und erfüllen die strengen Datenschutzbestimmungen sowie die Regularien der EU. So sind alle Daten von Unternehmen und Privatpersonen vor fremdem Zugriff geschützt. Ständige Pflege und automatische Updates halten die Sicherheitsvorkehrungen stets auf dem aktuellsten Stand. Auf Basis eines konzernweit standardisierten Business Continuity Managements (BCM) setzen wir zudem organisatorische und technische Maßnahmen ein, um Schäden zu verhindern bzw. deren Auswirkungen zu mindern. Versicherbare Risiken decken wir zudem im Rahmen unseres Versicherungsprogramms ab.
Für die Bereitstellung und Unterstützung von Services stützt sich T‑Mobile US auf eigene Systeme und Netze sowie die Systeme und Netze anderer Anbieter und Zulieferer. Die Geschäftstätigkeiten von T‑Mobile US – wie auch die Tätigkeiten der meisten Einzelhändler und Mobilfunk-Unternehmen – umfassen den Empfang, die Speicherung und Übertragung vertraulicher Kundendaten, einschließlich sensibler personenbezogener Daten sowie Zahlungsdaten, vertraulicher Informationen über Mitarbeiter*innen und Zulieferer sowie anderer sensibler Daten über T‑Mobile US wie Geschäftspläne, Transaktionen und geistiges Eigentum. Cyber-Angriffe wie Denial of Service und andere böswillige Angriffe können die internen Systeme, Netze und Anwendungen von T‑Mobile US zum Erliegen bringen, die Fähigkeit des Unternehmens zur Erbringung seiner Dienste beeinträchtigen und das Geschäft auf andere Weise negativ beeinflussen.
Zur Sicherung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Branche mithilfe neuer und neu entstehender Technologien muss sich T‑Mobile US auf zukünftige technologische Veränderungen einstellen, laufend in das eigene Netz investieren, die Netzkapazität steigern, die vorhandenen Angebote stetig erweitern und neue Angebote einführen, um den sich verändernden Anforderungen ihrer bestehenden und potenziellen Kunden gerecht zu werden. Sollte T‑Mobile US nicht in der Lage sein, die technologischen Entwicklungen zeitnah für sich zu nutzen, könnte dies zu einem Rückgang der Nachfrage nach ihren Leistungen oder zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung oder Weiterentwicklung ihrer Geschäftsstrategie führen. Nach dem Zusammenschluss mit Sprint betreibt und hält T‑Mobile US mehrere Kundenabrechnungssysteme in Stand und führt diese weiterhin fort, bis die erfolgreiche Migration von Sprints Altkunden auf die existierenden T‑Mobile US Abrechnungssysteme stattgefunden hat. Unerwartete Schwierigkeiten oder Verzögerungen könnten zu größeren System- oder Betriebsunterbrechungen führen.
Chancen aus Technologie. Die Nutzung großer Datenmengen (Big Data) aus unseren Netzen kann aufgrund der höheren Transparenz Entscheidungsprozesse verbessern und beschleunigen. Möglich wird dies, weil von einer hypothesengestützten zu einer faktenbasierten Entscheidungsfindung übergegangen wird und z. B. Korrelationen erkannt werden können.
Unser operatives Segment Systemgeschäft besetzt innovative Geschäftsfelder im Umfeld der Digitalisierung von Geschäftsprozessen wie Cloud Computing, Edge Computing und Cyber Security. Diese Geschäftsfelder könnten sich schneller als angenommen entwickeln. Als Vorreiter der Digitalisierung haben wir die Chance, mit verschiedenen Projekten im Gesundheitswesen und im Bereich MobilitySolutions die Marktentwicklung mitzugestalten und nicht nur an ihr teilzuhaben. In der Hochlaufphase dieser neuen, auf Maschinenkommunikation (M2M) und Big Data basierenden Geschäftsmodelle ist unser partnerbasierter Ansatz sehr Erfolg versprechend, um unsere Kernkompetenzen in puncto Cloud Computing, Edge Computing und Cyber Security in verschiedenen Projekten einzubringen. Zudem verfügen wir über Referenzen bezüglich strategischer Engagements in unseren Fokusbranchen Automotive, Public, Health und Public Transport. Darüber hinaus sehen wir Entwicklungsmöglichkeiten im Umfeld von Sovereign Clouds.
Als Technologie- und Entwicklungspartner befinden wir uns in einer guten Wettbewerbsposition, was das Mautgeschäft in Europa betrifft. In den europäischen Mautprojekten in Belgien und Österreich sowie durch die Vermarktung eines europaweiten Mautsystems (Toll4Europe) wurden wertvolle Referenzen erworben, die uns helfen, uns vom Wettbewerb zu differenzieren.
Einkauf- und Lieferantenrisiken. Die Deutsche Telekom arbeitet mit unterschiedlichen Lieferanten für technische (Informations- und Kommunikationstechnologie) und nicht-technische Produkte und Dienstleistungen zusammen. Zu den Produkten und Dienstleistungen mit latent höherem Risiko zählen u. a. Soft- und Hardware, Netztechnik-Komponenten und alle Produkte und Dienstleistungen, die direkt dem Endkunden bereitgestellt werden.
Lieferrisiken lassen sich nicht grundsätzlich ausschließen. So können sich z. B. Pandemien, sonstige Lieferengpässe, Preiserhöhungen, veränderte wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen oder Produktstrategien der Lieferanten negativ auf unsere Geschäftsprozesse und unser Ergebnis auswirken. Aus Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern bzw. dem Ausfall von einzelnen Lieferanten können zusätzlich Risiken erwachsen, dies gilt insbesondere für chinesische Telekommunikationslieferanten. Diesen begegnen wir mit organisatorischen, vertraglichen und einkaufsstrategischen Maßnahmen. So besteht z. B. seit Anfang 2021 die konzernweite „Chip Shortage Task Force“. Hier wird in regelmäßigen Intervallen die Risikosituation der Deutschen Telekom bewertet und bei Notwendigkeit entsprechende Mitigierungsmaßnahmen eingeleitet und deren Umsetzung überwacht.
Risiken und Chancen aus Datenschutz und Datensicherheit
Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es in Europa ein weitgehend harmonisiertes Datenschutzrecht. Davon hat die Telekom als Konzern mit Schwerpunkt in Europa erheblich profitiert. In der nahen Vergangenheit haben europäische Institutionen den Datenschutz weiter gestärkt. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Juli 2020 das wegweisende Urteil zu „Schrems II“ gesprochen. Europas höchstes Gericht trug damit den Bedenken zum Datenschutzniveau in den USA Rechnung und erklärte den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für die USA („Privacy Shield“) für unwirksam. Als Konzerndatenschutz arbeiten wir gemeinsam mit allen betroffenen Konzerneinheiten daran, die aus dem Urteil und den Veröffentlichungen des Europäischen Datenschutzausschusses resultierenden Anforderungen umzusetzen. Den erheblichen Herausforderungen dieses Urteils müssen sich alle Unternehmen in der EU, aber auch deren Vertragspartner in aller Welt stellen, um auch zukünftig eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung gewährleisten zu können.
Die neuen Vorgaben haben auch Einfluss auf das seit zwölf Jahren im Konzern etablierte Verfahren „Privacy and Security Assessment“ (PSA). Dieser mittlerweile vollständig digital implementierte Prozess erfüllt die Vorgaben der DSGVO hinsichtlich der Durchführung eines Privacy Impact Assessment zur Bewertung und Dokumentation von Risiken bei Datenverarbeitungen. So wurde in das PSA-Verfahren ein sog. „Transfer Impact Assessment“ integriert. In allen neuen Verfahren mit Drittlandsbezug werden somit bereits in der Entwicklung alle Anforderungen aus dem „Schrems II“-Urteil berücksichtigt und dokumentiert. Zwar können bereits vereinbarte Standardvertragsklauseln noch bis Ende 2022 genutzt werden. Allerdings gelten für die Vertragsparteien und die Datenschutzaufsichtsbehörden umfangreiche Prüfpflichten, ob das Datenschutzniveau auch tatsächlich adäquat ist. Hier sind technische und rechtliche Fragen für alle Drittlandtransfers umfassend zu prüfen und ggf. sind auch Anpassungen vorzunehmen.
Das Schrems II-Urteil hat Einfluss auf die Umsetzung der Cloudifizierungsaktivitäten der Telekom. Vor der Verlagerung von Workloads bzw. Applikationen, z. B. in eine Cloud-Lösung aus einem Drittland, werden sowohl eine detaillierte Risikoanalyse zum Transfer und dessen potenzielle Auswirkungen auf das Geschäft durchgeführt, als auch die Rückholbarkeit der Workloads bzw. Applikation sichergestellt. Falls Cloud-Lösungen in Drittstaaten zukünftig nicht mehr nutzbar wären, käme es zu signifikanten Effizienzverlusten und Mehrkosten.
Darüber hinaus haben wir uns intensiv mit technischen Entwicklungen und Digitalisierungsprojekten im Sinne der Konzernstrategie auseinandergesetzt. Beispielsweise mit der Service-App, mit der unsere Kunden ihre Telekom Produkte und Verträge managen können. Im Jahr 2021 ging diese einheitliche technische und datenschutzkonforme Lösung auch in Deutschland an den Start. Ein weiteres Beispiel ist die deutsche Corona-Warn-App sowie die sich daran anschließende europäische Lösung, die wir gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut, SAP und weiteren Partnern weiterentwickelten. Als Deutsche Telekom begleiteten wir maßgeblich das Datenschutzkonzept in der Entwicklung und führten die Abstimmungen mit den Partnern, dem Bund und weiteren Stellen durch. Hierdurch konnten und können wir einen maßgeblichen Beitrag zur weiteren Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie in Deutschland und Europa leisten.
T‑Systems hat den EU Cloud Code of Conduct (EU Cloud CoC) unterschrieben. Denn die Europäische Cloud steht als Synonym für etwas Essentielles, nämlich für nichts Geringeres als die digitale Souveränität Europas bei Cloud-Diensten. Darunter verstehen wir die vollständige Kontrolle über gespeicherte und verarbeitete Daten sowie die unabhängige Entscheidung darüber, wer darauf zugreifen darf. Voraussetzung dafür sind klare Regeln und Vorgaben. Diese bietet der EU Cloud CoC. Die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden haben diese Verhaltensregeln autorisiert. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Unternehmen und damit auch T‑Systems, das Datenschutzniveau bei Cloud-Diensten im Sinne der Kunden und des europäischen Datenschutzes weiter zu erhöhen. Sie erbringen so den Nachweis, Daten im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO zu verarbeiten. Die Einhaltung der Regeln wird von unabhängiger Stelle überprüft.
Für den Telekommunikationssektor in der EU gibt es aber mit der weiterhin nicht verabschiedeten ePrivacy-Verordnung eine weitere sektorspezifische regulatorische Herausforderung. Aufgrund der gegenüber der DSGVO deutlich restriktiveren Möglichkeiten der Datenverarbeitung für Telekommunikationsanbieter können innovative Big Data- und Künstliche Intelligenz-Anwendungen im Telekommunikationsbereich kein vergleichbares Potenzial entfalten wie bei Unternehmen, die nur der DSGVO unterliegen.
Den nach wie vor großen Herausforderungen in der IT-Sicherheit begegnen wir mit präventiven Maßnahmen wie integrierter Sicherheit in Geschäftsprozessen und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits-Awareness der Mitarbeiter*innen sowie mit zunehmendem Fokus auf Analyse der Bedrohungen und Cyber-Risiken. Hier setzt unser Frühwarnsystem an: Es erkennt neue Quellen und Formen von Cyber-Angriffen, analysiert das Verhalten der Angreifer unter strenger Wahrung des Datenschutzes und identifiziert so neue Trends im Sicherheitsbereich. Neben den sog. „Honeypot-Systemen“, die Schwächen in IT-Systemen simulieren, umfasst unser Frühwarnsystem Melde- und Analyse-Tools für Spam-Mails, Viren und Trojaner. Die Informationen, die wir aus all diesen Systemen gewinnen, tauschen wir mit öffentlichen und privaten Stellen aus, um neue Angriffsmuster zu erkennen und neue Schutzsysteme zu entwickeln.
Die Häufigkeit von Cyber-Kriminalität und Industriespionage nehmen zu und werden durch die sich rapide weiterentwickelnden Technologien und Angriffsmethoden immer komplexer. Das stellt uns vor stetige Herausforderungen und Anpassungen, um unsere Kunden- und Geschäftspartnerdaten sowie unsere Netze, Technologien, Produkte und Dienstleistungen vor diesen Angriffen zu schützen. Solche Vorfälle können u. a. zu Betriebsunterbrechungen, Veruntreuung oder unbefugtem Zugang zu vertraulichen oder persönlichen Informationen sowie zu Reputationsschäden führen. Diesen Risiken begegnen wir mit umfangreichen Sicherheitskonzepten. Um mehr Transparenz zu schaffen und so den Bedrohungen besser entgegenwirken zu können, setzen wir verstärkt auf Partnerschaften, z. B. mit öffentlichen und privaten Organisationen. Mit dem „Security by Design“-Prinzip haben wir Sicherheit als festen Bestandteil in unseren Entwicklungsprozess für neue Produkte und Informationssysteme etabliert. Zusätzlich führen wir intensive und obligatorische digitale Sicherheitstests durch.
Wir streben weiterhin an, durch IT-Sicherheitslösungen unser Wachstum zu beschleunigen. Dazu haben wir Sicherheitsabteilungen unter dem Dach der Deutschen Telekom Security zusammengefasst. Mit diesem Ende-zu-Ende-Sicherheits-Portfolio wollen wir Marktanteile gewinnen und im Zuge der Megatrends Internet der Dinge und Industrie 4.0 mit neuen Sicherheitskonzepten punkten. Außerdem bauen wir unser Partner-Ökosystem im Bereich der Cyber-Sicherheit sukzessive weiter aus.
Auf unserer Internet-Seite berichten wir fortlaufend über aktuelle Entwicklungen in puncto Datenschutz und Datensicherheit.
Sonstige operative Risiken und Chancen
Mitarbeiter*innen. Unsere Belegschaft spielt bei der Transformation der Deutschen Telekom eine entscheidende Rolle. Für unseren Geschäftserfolg sind die Kompetenzen unserer Mitarbeiter*innen ein wichtiger Faktor. Angesichts der angespannten Marktsituation ist die Rekrutierung von neuen Mitarbeiter*innen/Expert*innen für geschäftskritische Bereiche wie z. B. im IT-Bereich sehr herausfordernd und für den Geschäftserfolg essentiell.
Auch 2021 konnten wir den Personalumbau in unserem Konzern sozialverträglich gestalten. In hohem Maße wurden Altersaustrittsmodelle wie Altersteilzeit, Engagierter Ruhestand und Abfindungen in Anspruch genommen, aber auch die Qualifizierung und Vermittlung von Beamt*innen in den öffentlichen Dienst durch Vivento fand hohen Zuspruch. Die Transformation mit dem damit verbunden Personalumbau ist zur Erreichung der Konzernziele sehr wichtig. Gleichwohl ist eine gezielte Umbausteuerung unabdingbar. Daher ist bei jedem Wunsch einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nach Inanspruchnahme eines Abbauinstruments im Einzelfall das Prinzip der beiderseitigen Freiwilligkeit zu wahren (Zustimmung Mitarbeiter*innen und Führungskraft), um z. B. den Verlust von Leistungsträgern zu vermeiden.
Nach wie vor werden zahlreiche Beamt*innen in Unternehmen beschäftigt, die ursprünglich zu Konzerneinheiten der Deutschen Telekom gehörten, aber zwischenzeitlich veräußert wurden. Hierzu wurden diese Beamt*innen auf ihren Wunsch hin beurlaubt. Allerdings besteht das Risiko, dass Beamt*innen, z. B. nach dem Ende der Beurlaubung, von einer veräußerten Einheit zu uns zurückkehren, ohne dass es ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Ein solches externes Rückkehrrecht besteht derzeit für 1.174 Beamt*innen (Stand: 31. Dezember 2021) und birgt damit Risiken.
Risiken und Chancen aus Regulierung
Im Folgenden beschreiben wir die wesentlichen regulatorischen Risiken und Chancen, die aus heutiger Sicht unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und unsere Reputation beeinflussen könnten.
Regulatorische Risiken ergeben sich aus telekommunikationsspezifischen, gesetzlichen Regelungen auf nationaler, europäischer und US-amerikanischer Ebene sowie daraus abgeleiteten Regelungs- und Eingriffsbefugnissen nationaler Regulierungsbehörden, die unsere Produkt- und Preisgestaltungsmöglichkeiten einschränken. Regulatorische Chancen können durch Deregulierung entstehen. Regulatorische Eingriffe durch Regulierungsbehörden, die für uns nur bedingt vorherzusehen sind, können den bestehenden Preis- und Wettbewerbsdruck zusätzlich erhöhen. Zu befürchten ist, dass die Regulierung in den USA, Deutschland und in anderen europäischen Ländern die Entwicklung unseres Umsatzes und Ergebnisses auch mittel- bis langfristig negativ beeinflusst.
Änderungen in der Regulierungspolitik und Gesetzgebung
Umsetzung des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ (EKEK) in nationales Recht. Die Umsetzung des EKEK in das jeweilige nationale Recht der Länder, in denen die Deutsche Telekom Beteiligungen hält, bietet Chancen, insbesondere für eine investitionsfreundlichere Regulierung, aber auch Risiken, v. a. für erhöhte Aufwendungen zur Umsetzung der erweiterten verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben und der operativen prozessualen Umsetzung. Die Regelungen sind in Deutschland bereits durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, das zum 1. Dezember 2021 in Kraft trat, umgesetzt. Auch in den Ländern unserer europäischen Tochtergesellschaften ist der Gesetzgebungsprozess zum EKEK abgeschlossen bzw. im Gange.
Weitere Informationen zum EKEK finden Sie im Kapitel „Wirtschaftliches Umfeld – Wesentliche Regulierungsentscheidungen“.
Die Novelle des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikation bleibt eingebettet in ein Gesamtpaket neuerer EU-Gesetzgebungen zum digitalen (Telekommunikations-)Binnenmarkt: Dieses sieht Anpassungen der Regelungen für Mediendienste vor – in erster Linie wegen der wachsenden Bedeutung von Internet-Angeboten –, die neben die bislang im Fokus stehenden Fernsehdienste treten (z. B. im Urheberrecht, Jugendmedien- und Verbraucherschutz, bei der Haftung von Internet-Service-Providern (v. a. Hosting) für Inhalte Dritter). Auch national sind jüngst, etwa im deutschen Medienstaatsvertrag der Länder, im Telemediengesetz des Bundes sowie im Wettbewerbsrecht konkrete Anpassungen an Digitalisierung und Konvergenz der Medien erfolgt.
Weitere Informationen zu wesentlichen Regulierungsentscheidungen finden Sie im Kapitel „Wirtschaftliches Umfeld“.
Auch in den USA können neue oder geänderte mobilfunkrelevante Vorschriften und Gesetze die Komplexität von Prozessen erhöhen und zu höheren Kosten für die T‑Mobile US führen.
Spektrumvergabe
Risiken könnten dadurch erwachsen, dass folgende Sachverhalte unsere geplanten Spektrumerwerbe gefährden könnten: unpassende Auktionsregeln und Frequenznutzungsauflagen, überzogene Startpreisforderungen sowie unverhältnismäßig hohe, jährliche Frequenzgebühren. Unangemessene Auflagen im Rahmen der Frequenzvergabe können z. B. weitreichende Ausbauvorgaben sowie im Einzelfall Auflagen zur Gewährung von Netzzugang (nationales Roaming, Diensteanbieterzugang) umfassen. Als Chance sehen wir in erster Linie die Möglichkeit, dass sich Mobilfunknetz-Betreiber über die Frequenzvergaben mit ausreichendem und bezüglich ihrer Lage optimalem Spektrum ausstatten können. Somit wären wir für weiteres Wachstum und Innovationen gerüstet. Bei den anstehenden Vergaben geht es hauptsächlich um die Auktion von zusätzlichen Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 800 MHz, 900 MHz, 1.800 MHz und 3.400 bis 3.800 MHz. Außerdem müssen Frequenzen insbesondere im 2.100 bzw. 2.600 MHz-Bereich erneuert werden, für die die Nutzungsrechte in einigen Ländern zwischen 2022 und 2024 auslaufen werden. Vergaben werden derzeit v. a. in Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei sowie in der Tschechischen Republik und den USA vorbereitet.
Weitere Informationen zu laufenden und 2021 abgeschlossenen Frequenzvergaben finden Sie im Kapitel „Wirtschaftliches Umfeld“.
Eingriffsfelder nationaler Regulierungsbehörden
Nationale Regulierungsbehörden haben umfassende Eingriffsbefugnisse auf Basis von europäischen und nationalen Verordnungen und Gesetzen. Auf europäischer Ebene ist neben dem zuvor erwähnten EKEK die im Jahr 2015 verabschiedete EU-Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt hervorzuheben. Sie beinhaltet Regelungen zu International Roaming, Netzneutralität und Informationspflichten. Diese Regelungen schränken unsere Produktgestaltungsmöglichkeiten in erster Linie für Endkundenangebote ein. Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung wurden durch das Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden (GEREK) veröffentlicht. Risiken ergeben sich aus der Interpretation der Verordnung und der Leitlinien durch die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden. Die bislang unverbindliche Mitteilung der BNetzA zur Auslegung bestimmter Teile der Verordnung wurde nach Inkrafttreten des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes im Dezember 2021 durch eine rechtsverbindliche Verfügung der BNetzA ersetzt. Zudem haben nationale Regulierungsbehörden gesetzlich festgelegte umfassende Möglichkeiten, Produktanpassungen zur Durchsetzung der Verordnung anzuordnen oder bei Feststellung eines Verstoßes Bußgelder zu erheben.
Unsere deutschen und europäischen Gesellschaften unterliegen weiterhin einer umfänglichen Regulierung von Vorleistungsangeboten, die uns verpflichtet, unser Netz und unsere Dienste auch Wettbewerbern als Vorleistungen überall dort zur Verfügung zu stellen, wo wir als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft werden. Die entsprechenden Angebotskonditionen und Preise werden in Regulierungsverfahren von der nationalen Regulierungsbehörde regelmäßig geprüft oder festgesetzt. Wichtigste regulierte Vorleistungsprodukte sind Teilnehmeranschlussleitung, Bitstrom-Produkte, Mietleitungen sowie damit verbundene Leistungen. Terminierungsentgelte werden seit 2021 direkt über einen sog. „delegierten Rechtsakt“ von der Europäischen Kommission bestimmt. Darüber hinaus gelten europäische und nationale verbraucherschutzrechtliche Regelungen. Mit der am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurden weitere Transparenzvorschriften eingeführt. Verbraucher, die mit dem Breitbandmess-Programm der BNetzA erhebliche Abweichungen bei der Bandbreite feststellen, können zudem das monatliche Entgelt mindern oder den Vertrag kündigen. Darüber hinaus können nun im Falle von versäumten Technikerterminen oder nicht rechtzeitig behobenen Störungen pauschalierte Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Neben den Vorgaben des Telekommunikationsrechts unterliegen unsere Medienangebote auch besonderen Regeln des europäischen und nationalen Medienrechts sowie Querschnittsvorschriften wie solchen des Daten- und Verbraucherschutzes; hierzu gehören im weiteren Sinne das Urheberrecht, Regelungen zur Verantwortlichkeit für Inhalte, Vorgaben zur Sicherstellung des Jugendmedienschutzes oder solche zur Gestaltung der Inhalte und Benutzeroberflächen von Medien-Verteilplattformen. Der Telekom Deutschland dürfte, bei unveränderter Gesellschafterposition von Bund und KfW einerseits sowie Fortbestand der Rechtslage bzw. der bisherigen Auffassung der Medienaufsichtsbehörden andererseits, eine Zulassung zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen nicht erteilt werden.
Neue staatliche Interventionen im Kontext Netzsicherheit in Polen in Diskussion. In Polen hat die Regierung im Januar 2021 einen Entwurf für ein Cyber-Sicherheitsgesetz und neue Bestimmungen für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes veröffentlicht. Demnach sollen neue Mobilfunknetz-Betreiber mit privilegiertem Zugang zu Ressourcen etabliert werden. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen und die Wettbewerbsposition unserer Mobilfunk-Tochter in Polen negativ beeinflussen. Auch mit dem am 12. Oktober 2021 veröffentlichten 2. Entwurf zum Cyber-Sicherheitsgesetz und den damit verbundenen Regelungen im polnischen Telekommunikationsgesetz bestehen weiter Risiken für einen baldigen, freien Zugang zu Frequenzressourcen für den 5G-Netzausbau.
Rechtsverfahren
Wesentliche laufende Rechtsverfahren
Die Deutsche Telekom ist Partei in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Wettbewerbern sowie anderen Beteiligten. Von besonderer Bedeutung sind aus unserer Sicht die nachfolgend aufgeführten Verfahren. Sofern in äußerst seltenen Fällen geforderte Angaben zu einzelnen Rechts- und Kartellverfahren nicht gemacht werden, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass diese Angaben das Ergebnis des jeweiligen Verfahrens ernsthaft beeinträchtigen können.
Prospekthaftungsverfahren (dritter Börsengang – DT3). Hierbei handelt es sich um ursprünglich ca. 2.600 laufende Klagen von ca. 16.000 angeblichen Käufern von T-Aktien, die auf der Grundlage des Prospekts vom 26. Mai 2000 verkauft wurden. Die Kläger behaupten, dass einzelne Angaben in diesem Prospekt unrichtig oder unvollständig seien. Der Streitwert beläuft sich aktuell auf insgesamt noch ca. 78 Mio. € zuzüglich Zinsen. Die Klagen richten sich zum Teil auch gegen die KfW und/oder die Bundesrepublik Deutschland sowie teilweise auch gegen emissionsbegleitende Banken. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hatte Vorlagebeschlüsse nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erlassen und die Ausgangsverfahren ausgesetzt. Am 16. Mai 2012 hatte das OLG Frankfurt am Main festgestellt, dass der Börsenprospekt der Deutschen Telekom AG keinen wesentlichen Fehler enthält. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 2014 diese Entscheidung teilweise aufgehoben, einen Fehler im Börsenprospekt festgestellt und das Verfahren an das OLG Frankfurt am Main zurückverwiesen. Am 30. November 2016 stellte das OLG Frankfurt am Main in einem Musterentscheid fest, dass aus dem vom BGH festgestellten Fehler eine grundsätzliche Haftung der Deutschen Telekom AG resultieren könne; Einzelheiten seien aber in den Ausgangsverfahren zu klären. Auf Beschwerde beider Parteien hat der BGH das Verfahren im Februar 2021 erneut zur weiteren Verhandlung an das OLG Frankfurt am Main zurückverwiesen. Im November 2021 hat die Deutsche Telekom AG ein Vergleichskonzept vorgestellt, demzufolge allen für einen Vergleich in Betracht kommenden Klägern ein konkretes Vergleichsangebot unterbreitet wird. Die Vergleichsangebote erfolgen ohne eine gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht der Deutschen Telekom AG. Die Deutsche Telekom AG hat bilanzielle Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet.
Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. Im Jahr 2012 verklagte die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (heute Vodafone Deutschland GmbH (VKDG)) die Telekom Deutschland GmbH und forderte eine Reduzierung des jährlichen Entgelts für die Nutzungsrechte an Kabelkanalkapazitäten. Die VKDG bezifferte ihre Ansprüche zuletzt für den Zeitraum 2009 bis Mitte 2018 mit ca. 624 Mio. € nebst ca. 9 Mio. € für vermeintlich erlangten Zinsnutzen, jeweils zuzüglich Zinsen und fordert eine erhebliche Reduzierung der Entgelte für die Folgejahre. In einem ähnlich gelagerten Verfahren erhoben die damaligen Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG, Unitymedia NRW GmbH und Kabel BW GmbH (heute Vodafone Hessen et al.) im Januar 2013 Klage gegen die Telekom Deutschland GmbH und fordern eine auch in die Zukunft gerichtete Unterlassung, mehr als ein jeweils genau beziffertes Entgelt für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen von den Klägern zu verlangen. Die Kläger fordern Rückzahlungen, die zuletzt für die Jahre 2009 bis 2017 mit ca. 570 Mio. € zuzüglich Zinsen beziffert wurden. Die Klagen wurden zuletzt vom OLG Frankfurt (VKDG) und vom OLG Düsseldorf (Vodafone Hessen et al.) zurückgewiesen und die Revision wurde jeweils nicht zugelassen. Auf die Nichtzulassungsbeschwerden der Kläger hat der BGH die Revision der VKDG insoweit zugelassen, als die Klage Ansprüche ab dem 1. Januar 2012 betrifft; die Revision der Vodafone Hessen et al. wurde insoweit zugelassen, als Ansprüche ab dem 1. Januar 2016 betroffen sind. Für die davor liegenden Zeiträume wurden die Klagen rechtskräftig abgewiesen, was zu einer signifikanten Reduzierung der derzeit bezifferten Forderungen führt. Mit Urteilen vom 14. Dezember 2021 hat der BGH die Verfahren bezüglich der verbliebenen Ansprüche zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die zuständigen Oberlandesgerichte zurückverwiesen. Die finanziellen Auswirkungen beider Verfahren können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.
Sammelklage im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit Sprint. Am 4. Juni 2021 wurden vor dem Delaware Court of Chancery eine Aktionärssammelklage (Shareholder Class Action) und eine abgeleitete Aktionärsklage (Derivative Action) gegen die Deutsche Telekom AG, SoftBank, T‑Mobile US und alle unserer damaligen Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Directors) der T‑Mobile US eingereicht. Darin wird geltend gemacht, dass diese mit der ergänzenden Vereinbarung über die Kaufpreisanpassung zur Fusionsvereinbarung und SoftBanks nachfolgender Monetarisierung der T‑Mobile US-Aktien ihre Treuepflichten verletzt hätten. Am 29. Oktober 2021 wurde die Klage geändert. Die geänderte Klage richtet sich gegen dieselben Beklagten und gegen dieselben zugrundeliegenden Transaktionen wie in der ursprünglichen Klage, enthält jedoch zusätzlichen Vortrag zu behaupteten Fakten. Die sich aus diesem Verfahren ergebende Klageforderung und das finanzielle Risiko für die Deutsche Telekom können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.
Verfahren gegen T‑Mobile US wegen Cyberangriff auf T‑Mobile US. Im August 2021 bestätigte T‑Mobile US, Opfer eines kriminellen Cyberangriffs geworden zu sein, von dem Daten von Millionen bestehender, ehemaliger und potenzieller Kunden aus ihren Systemen betroffen waren. Mit Unterstützung externer Fachleute für Cybersicherheit hat T‑Mobile US die Sicherheitslücke für einen unbefugten Zugang zu ihren Systemen lokalisiert und geschlossen. Es wurden die Kunden ermittelt, deren Daten betroffen waren, und entsprechend der bestehenden bundesstaatlichen und nationalen Vorgaben über den Vorfall informiert. Aufgrund des Cyberangriffs sind zahlreiche Verbrauchersammelklagen gegen T‑Mobile US eingereicht worden. Soweit diese vor Bundesgerichten erhoben wurden, sind sie im Dezember 2021 zu einem Verfahren zusammengefasst worden. Die Kläger fordern Schadensersatz in bisher nicht bezifferter Höhe. Darüber hinaus wurde im November 2021 eine Aktionärsklage (Derivative Action) gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Directors) der T‑Mobile US erhoben. T‑Mobile US wird in dieser Klage ebenfalls als Beklagte genannt. Der Kläger macht verschiedene nicht bezifferte Ansprüche in Bezug auf die Cybersicherheitspraktiken des Unternehmens geltend. Zudem sind Anfragen von verschiedenen staatlichen Behörden, Strafverfolgungsbehörden und anderen Stellen eingegangen. Derzeit kann das sich aus diesen Verfahren ergebende finanzielle Risiko nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.
Patente und Lizenzen. Wie viele andere große Telekommunikations- und Internet-Anbieter sieht sich die Deutsche Telekom einer wachsenden Zahl von Streitfällen „zum Recht am geistigen Eigentum“ ausgesetzt. Für uns besteht das Risiko der Zahlung von Lizenzgebühren und/oder Schadensersatz; zudem sind wir dem Risiko einer Verurteilung zur Unterlassung ausgesetzt, z. B. für den Vertrieb eines Produkts oder für die Nutzung einer Technik.
Die Deutsche Telekom beabsichtigt im Übrigen, sich in jedem dieser Verfahren entschieden zu verteidigen bzw. ihre Ansprüche zu verfolgen.
Abgeschlossene Verfahren
Schadensersatzklage in Malaysia trotz eines früheren, anderslautenden rechtskräftigen Schiedsurteils. Die Celcom Malaysia Berhad (Celcom) und die Technology Resources Industries Berhad verklagten im Jahr 2006 vor den staatlichen Gerichten in Kuala Lumpur, Malaysia, insgesamt elf Beklagte, darunter auch die DeTeAsia Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG, auf Schadensersatz und forderten Entschädigung in Höhe von 232 Mio. US‑$ zuzüglich Zinsen. Diesen Betrag hatte die DeTeAsia Holding GmbH im Jahr 2005 aufgrund eines rechtskräftig zu ihren Gunsten ergangenen Schiedsurteils gegen die Celcom vollstreckt. Nachdem sich die DeTeAsia Holding GmbH mit den Klägern – jeweils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – vergleichsweise geeinigt hat, wurde die Klage u. a. gegen die DeTeAsia Holding GmbH im November 2021 vollumfänglich rechtskräftig zurückgenommen.
Kartellverfahren
Wie alle Unternehmen unterliegt auch unser Konzern den Vorschriften des Kartellrechts. Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren unsere Compliance-Maßnahmen auch in diesem Bereich verstärkt. Dennoch sieht sich die Deutsche Telekom bzw. ihre Beteiligungsgesellschaften von Zeit zu Zeit kartellrechtlichen Verfahren oder sich daraus ergebenden zivilrechtlichen Folgeklagen ausgesetzt. Im Folgenden beschreiben wir wesentliche Kartellverfahren und daraus resultierende Schadensersatzklagen.
Schadensersatzklagen gegen Slovak Telekom infolge einer Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat am 15. Oktober 2014 entschieden, dass Slovak Telekom ihre Marktmacht auf dem slowakischen Breitband-Markt missbraucht habe, und im Zuge dessen Bußgelder gegen Slovak Telekom und Deutsche Telekom AG verhängt, die im Januar 2015 vollständig bezahlt wurden. Nachdem das Gericht der Europäischen Union im Jahr 2018 die Entscheidung der Europäischen Kommission teilweise für nichtig erklärt und die verhängten Bußgelder um insgesamt 13 Mio. € reduziert hatte, ist der Rechtsweg nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. März 2021 erschöpft. Im Anschluss an die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission haben Wettbewerber Klage vor dem Zivilgericht in Bratislava gegen Slovak Telekom erhoben. Mit diesen Klagen begehren sie die Erstattung eines angeblichen Schadens, der sich aus dem von der Europäischen Kommission festgestellten Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Slovak Telekom ergeben haben soll. Derzeit sind noch zwei Klagen in Höhe von insgesamt 112 Mio. € zuzüglich Zinsen anhängig. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.
Schadensersatzklage gegen Deutsche Telekom AG u. a. wegen Insolvenz von Phones4U. Phones4U war ein unabhängiger britischer Mobilfunk-Vertragshändler, der im Jahr 2013 Insolvenz angemeldet hat. Der Insolvenzverwalter klagt vor dem High Court of Justice in London gegen die seinerzeit auf dem britischen Markt tätigen Mobilfunk-Anbieter und deren Muttergesellschaften wegen vermeintlich kartellrechtswidriger Absprachen und Vertragsverletzung. Die Deutsche Telekom AG als damaliger 50 % Anteilseigner des Mobilfunk-Unternehmens EE Limited hat die Vorwürfe u. a. auf der Case Management Conference im Oktober 2021 als unsubstantiiert zurückgewiesen, wird aber trotzdem an der voraussichtlich ab Mai 2022 stattfindenden Gerichtsverhandlung teilnehmen müssen. Phones4U macht Schadensersatz in bislang unbezifferter Höhe geltend. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.
Compliance-Risiken
Compliance-relevante Risiken sind alle potenziellen Rechtsverletzungen von Organmitgliedern oder Mitarbeiter*innen, die eine ordnungsrechtliche/strafrechtliche Haftung des Unternehmens oder einen wesentlichen Reputationsschaden begründen können. Um die Risiken zu minimieren haben wir ein Compliance-Management-System eingerichtet. Eine Grundlage unseres Compliance-Management-Systems sind die Compliance Risk Assessments (CRA), mit denen wir Compliance-Risiken identifizieren und bewerten sowie geeignete Präventionsmaßnahmen einleiten können. Um Verstöße bzw. Verdacht auf Verstöße gegen Recht, Gesetz und interne Richtlinien und Regelungen zu melden, steht unseren Beschäftigten und Externen das konzernweite Hinweisgeber-Portal „TellMe“ zur Verfügung. Rund um das Thema Compliance haben wir das Beratungsportal „AskMe“ eingerichtet. Dort erhalten unsere Beschäftigten zuverlässige Informationen über Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze, die für ihre tägliche Arbeit relevant sind.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Ethische Geschäftspraktiken und Compliance“ im Kapitel „Corporate Responsibility und nichtfinanzielle Erklärung“.
Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen
Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken
Unser Konzern unterliegt im Hinblick auf seine Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und seine geplanten Transaktionen v. a. Liquiditäts- und Ausfallrisiken sowie dem Risiko der Veränderung von Währungskursen und Zinssätzen. Diese Risiken wollen wir begrenzen. Zahlungswirksame Risiken werden in einem Regelprozess überwacht und durch den Einsatz derivativer und nicht derivativer Sicherungsinstrumente entsprechend gesichert. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung und niemals zu spekulativen Zwecken eingesetzt. Die Beurteilung der im Folgenden beschriebenen Risikofelder Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken erfolgt unter Einbeziehung aller Sicherungsmaßnahmen.
Weitere Informationen zur Risikobewertung finden Sie in der vorstehenden Tabelle „Unternehmensrisiken“.
Liquiditätsrisiken. Um die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns und der Deutschen Telekom AG jederzeit sicherzustellen, halten wir im Rahmen unseres Liquiditätsmanagements eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vor. Seit dem erfolgreichen Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint besitzt T‑Mobile US eine eigene Finanzierungs- und Liquiditätsstrategie.
Deutsche Telekom (ohne T‑Mobile US): Im Wesentlichen standen am 31. Dezember 2021 bilaterale Kreditlinien mit 21 Banken mit einem aggregierten Gesamtvolumen von 12,6 Mrd. € zur Verfügung, von denen 0,1 Mrd. € in Anspruch genommen waren. Unsere Liquiditätsreserve deckte zu jedem Zeitpunkt die fälligen Bonds und langfristigen Darlehen für mindestens die nächsten 24 Monate ab (siehe nachfolgende Grafik).
T‑Mobile US: Es standen am 31. Dezember 2021 bilaterale Kreditlinien mit einem aggregierten Gesamtvolumen von 5,5 Mrd. US‑$ (4,9 Mrd. €) zuzüglich eines Barmittelbestands in Höhe von 6,6 Mrd. US‑$ (5,9 Mrd. €) zur Verfügung.
Ausfallrisiken. Bei unserem operativen Geschäft und bei bestimmten Bankgeschäften sind wir einem Ausfallrisiko ausgesetzt, d. h. dem Risiko, dass die Gegenpartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Um das Ausfallrisiko auf ein Minimum zu begrenzen, schließen wir im Finanzierungsbereich Geschäfte grundsätzlich nur mit Kontrahenten ab, deren Kredit-Rating mindestens BBB+/Baa1 ist und betreiben zudem ein aktives Limit-Management. Darüber hinaus haben wir für unsere derivativen Geschäfte Besicherungsvereinbarungen (Collateral-Verträge) abgeschlossen. Im operativen Geschäft werden die Außenstände bereichsbezogen, also dezentral fortlaufend überwacht.
Währungsrisiken. Währungsrisiken resultieren aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten. Risiken aus Fremdwährungsschwankungen werden gesichert, soweit sie zahlungswirksam sind. Grundsätzlich ungesichert bleiben jedoch Fremdwährungsrisiken, die den Cashflow unseres Konzerns nicht beeinflussen, z. B. die Risiken, die aus der Umrechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in Euro resultieren. Unter Umständen kann die Deutsche Telekom jedoch auch diese Fremdwährungsrisiken absichern.
Zinsrisiken. Unsere Zinsrisiken resultieren im Wesentlichen aus der Konzernfinanzierung: Zum einen haben wir ein Zinsrisiko bei der Emission neuer Verbindlichkeiten und zum anderen haben wir ein Zinsänderungsrisiko aus variabel verzinsten Verbindlichkeiten. Die Euro-Zins-Position steuern wir im Rahmen unseres Zins-Managements. Hier wird jährlich ein maximaler Anteil für die variabel verzinsten Verbindlichkeiten festgelegt. Die USD-Verschuldungsposition der T‑Mobile US besteht vorrangig aus festverzinslichen Anleihen, die teilweise kündbar sind.
Weitere Informationen finden Sie in Angabe 40 „Finanzinstrumente und Risiko-Management“ im Konzern-Anhang.
Steuerrisiken
In zahlreichen Ländern unterliegen wir den jeweils geltenden steuerlichen Rechtsvorschriften. Risiken können sich ergeben aus Änderungen der lokalen Steuergesetze bzw. der Rechtsprechung und unterschiedlicher Auslegung von existierenden Vorschriften. Sie können sich sowohl auf unsere Steueraufwendungen und -erträge als auch auf unsere Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auswirken.
Sonstige finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen
Im Folgenden beschreiben wir die sonstigen finanzwirtschaftlichen Risiken, die für uns aktuell unwesentlich bzw. nach heutigem Kenntnisstand nicht einschätzbar sind.
Rating-Risiko. Die Bonität der Deutschen Telekom hat Einfluss auf unseren Kapitalmarktzugang zu den internationalen Finanzmärkten und unsere Refinanzierungskosten. Ein niedrigeres Rating könnte den Kapitalmarktzugang erschweren und würde über die Zeit zu einem Anstieg der Fremdfinanzierungskosten führen. Wir wollen unser Rating in einem Korridor von A– bis BBB halten und hierdurch den uneingeschränkten Zugang zum Kapitalmarkt sicherstellen. Zum 31. Dezember 2021 bewertete die Rating-Agentur Moody’s die Deutsche Telekom AG mit Baa1 und stabilem Ausblick, Standard & Poor’s mit BBB und stabilem Ausblick, während Fitch das derzeitige Rating mit BBB+ und stabilem Ausblick bestätigt hat. Der Zugang zu den internationalen Fremdkapitalmärkten ist sowohl für die Deutsche Telekom AG als auch für T‑Mobile US aus heutiger Sicht nicht gefährdet.
Aktienverkäufe des Bundes bzw. der KfW Bankengruppe. Zum 31. Dezember 2021 hielt der Bund zusammen mit der KfW Bankengruppe 30,5 % an der Deutschen Telekom AG. Es ist nicht auszuschließen, dass der Bund seine Privatisierungspolitik fortführt und sich von weiteren Beteiligungen kapitalmarktgerecht und unter Einbeziehung der KfW Bankengruppe trennt. Für uns besteht das Risiko, dass die Veräußerung von Anteilen durch den Bund oder die KfW Bankengruppe in größerem Umfang bzw. durch entsprechende Spekulationen am Markt den Kurs der T-Aktie negativ beeinflusst.
Wirkung der CR-Strategie auf den Unternehmenswert. Unsere CR-Strategie kommt der langfristigen Wertentwicklung unseres Unternehmens zugute. Dies trägt entsprechend positiv dazu bei, Geschäftsrisiken zu reduzieren. Langfristig orientierte Investoren honorieren diesen Ansatz. Auf den Kapitalmärkten spiegelt sich dies u. a. in dem Anteil der T-Aktien wider, welche von Investoren gehalten werden, die bei ihren Investment-Entscheidungen zumindest teilweise Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Zum 30. September 2021 waren rund 12 % der T-Aktien im Besitz von solchen SRI-Investoren (Socially Responsible Investment) und 10 % wurden von Investoren gehalten, die ihre Fonds vorrangig unter SRI-Gesichtspunkten managen.
Werthaltigkeit des Vermögens der Deutschen Telekom AG. Der Wert des Vermögens der Deutschen Telekom AG und ihrer Tochterunternehmen wird regelmäßig überprüft. Flankierend zu den regelmäßigen jährlichen Bewertungen sind in bestimmten Fällen zusätzliche Werthaltigkeitstests durchzuführen, z. B. dann, wenn infolge von Änderungen im Wirtschafts-, Regulierungs-, Geschäfts- oder Politikumfeld zu vermuten ist, dass sich der Wert von Goodwill, immateriellen Vermögenswerten, Gegenständen des Sachanlagevermögens, Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen oder sonstigen finanziellen Vermögenswerten vermindert haben könnte. Ergebnis solcher Werthaltigkeitstests können entsprechende Wertminderungen sein, die aber nicht zu Auszahlungen führen. Unser Ergebnis kann hierdurch in erheblichem Umfang gemindert werden; dies könnte den Kurs der T-Aktie belasten.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden – Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten“ im Konzern-Anhang.